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Grundsicherung / Änderung der Einstufung

von Analytics3224.04.2019 | 15:56
143 Ansichten
3 Antworten
Hallo! Meine Anfrage dürfte sehr speziell sein, aber dafür ist dieses Board auch da. Ich bin 32 Jahre alt und bin bisher aufgrund meiner schweren körperlichen Behinderung niemals einer geregelten Arbeit nachgegangen. Derzeit beziehe ich Grundsicherung wegen einer vollen Erwerbsminderung. Erwerbsminderungsrente erhalte ich nicht, da ich noch nie Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt habe und – wie gesagt – nie einer Lohntätigkeit nachging. Nun habe ich letztes Jahr meine Allgemeine Hochschulreife per Fernkurs nachgeholt. Eigentlich war es dann geplant mich an eine reguläre Universität einzuschreiben. Dafür benötige ich eine Studienassistenz. Diese wurde mir aber vom lokalen Assistenzträger verweigert mit dem Hinweis, dass es aufgrund meiner Einstufung bei der DRV gesetzlich unmöglich ist mir ein persönliches Budget zur Integration auf dem Arbeitsmarkt (denn die Studienassistenz ist als solche vom Gesetzgeber gedacht) zu gewähren. Jetzt will ich die Einstufung ändern lassen zu „teilweise Erwerbsgemindert“. Wie meine Erfahrungen gezeigt haben ist es mir sogar sehr möglich mindestens drei Stunden am Stück ununterbrochen zu arbeiten. Den Weg dorthin kenne ich. Zumindest glaube ich das: Ich benachrichtige meinen Sozialhilfeträger, dass ich die Einstufung ändern möchte. Dieser Veranlasst dann im Auftrag der DRV die Überprüfung durch einen Amtsarzt. Meine Frage wäre, was danach geschehen würde. Wie ich das verstanden habe, würde ich keine Leistungen des Jobcenters erhalten, da dieses grundsätzlich nicht an Vollzeitstudierende auszahlt. BaföG würde ich ebenfalls nicht erhalten, da ich zu alt bin und bei meiner Mutter wohne. Erwerbsminderungsrente würde ich aber auch nicht erhalten aufgrund von nicht erbrachten Beiträgen zur Rentenkasse. Damit würde ich durch eine gesetzliche Schleife zurück in die Grundsicherung fallen. Meine beiden Fragen wären nun, ob meine Einschätzung korrekt ist und zweitens wie hoch die Grundsicherung in diesem Fall werden würde (Ich las, dass derzeit 838 EUR als Lebensminimum gilt). Vielen Dank für die Antworten schon mal. Analytics

3 Antworten

Grundsicherung am 24.04.2019 | 16:10
Alles korrekt erkannt und wiedergegeben. Die Rentenversicherung ist damit außen vor und über die Höhe und den Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie sich beim zuständigen Grundsicherungsamt Ihrer Kommune informieren. VG
Analytics32am 24.04.2019 | 18:15
Okay. Danke für die Antworten. Das klingt alles ermutigend.
Analyse am 24.04.2019 | 16:45
Hallo, ich schließe mich voll und ganz dem Vorschreiber an. Mit der Grundsicherung wirst du gut klar kommen. Schließlich wohnst du ja noch zuhause. Mit freundlichen Grüßen
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