Sobald Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben und Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse bedürftig sind wäre zu prüfen, ob Arbeitslosengeld 2 oder Grundsicherung zu zahlen wäre. Für Arbeitslosengeld 2 ist die Arge/Job-Center zuständig, für die Grundsicherung ist das Amt für Grundsicherung zuständig. Evtl. müsste der Anspruch auf Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt geprüft werden.