Guten Tag, Zoe,
den Antrag auf Grundsicherung stellt Ihre Tante beim Grundsicherungsamt.
Auf Anforderung des Sozialleistungsträgers (Jobcenter/Grundsicherungsamt) wird dann durch die Rentenversicherung festgestellt, ob Ihre Tante erwerbsgemindert ist. Dazu werden in der Regel die behandelnden Ärzte befragt bzw. bereits vorhandene medizinische Gutachten (der Kranken- oder Pflegeversicherung u.ä.) und Befunde ausgewertet. Ggf. kann Ihre Tante auch die Aufforderung erhalten, sich einem Gutachter vorzustellen.
Das Ergebnis wird Ihrer Tante und dem anfragenden Sozialleistungsträger mitgeteilt. Solle eine volle dauerhafte Erwerbsminderung vorliegen und kein oder nur ein geringer Erwerbsminderungsrentenanspruch bestehen, wird Ihrer Tante dann Grundsicherung gezahlt.
Alle weiteren Fragen zu Bürgergeld oder Grundsicherung sollen Sie mit den betreffenden Stellen klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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