Eine Aussage zu einem konkreten Anspruch auf Grundsicherung kann nur der dafür zuständige Sozialhilfeträger machen. Allgemeine Informationen finden Sie in der Broschüre "Die Grundsicherung: Eine zusätzliche Sicherheit". Die Broschüre können Sie auf der Internetseite www.drv-bund.de einsehen bzw. herunterladen.