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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

von Peter Podschuß24.10.2007 | 12:00
1202 Ansichten
1 Antworten
Noch eine Frage: Wird die Altersgrenze für den Anspruch auf Grundsicherung im Alter entsorechend der künftigen Anhebung der Regelaltersgrenze für Altersrenten angehoben?

1 Antworten

uweam 24.10.2007 | 23:46
M.E. ist das Alter für Grundsicherungsleistungen nur indirekt vom Alter, sondern vom entsprechenden Rentenbezug abhängig. Eine dauerhafte Rente wegen voller EU begründet einen Anspruch auf Grundsicherung, hat jedoch kein Mindestalter zur Grundlage. Da die Leistungen zur Grundsicherung denen von Sozialhilfe oder Sozialgeld/ALG2 fast identisch sind, ist aber für ein Mindesteinkommen gesorgt, egal welchen Namen das Ding hat. Einen tollen Lebensstandard gewährleistet es nicht
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