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Experten-Antwort

Grundsicherung im Alter zum Rentenbeginn

von Knöpfche25.04.2020 | 15:44
70 Ansichten
5 Antworten
Hallo, eine Frage liegt mir auf dem Herzen. Mein Mann bekommt ab Juni seine Regelaltersrente da diese aber nur knapp 480,00€ beträgt kann er die Grundsicherung beantragen. Ich Bekomme seit April schon meine Rente. es besteht eine Lebensversicherung auf meine Namen die ich im nächsten Jahr ausbezahlt bekomme, desweiteren bekomme ich seit Januar 2020 eine Rentenversicherung der R+V Versicherung monatlich ausbezahlt. Nun meine Frage werden die beiden Versicherungen mit angerechnet? Ich meine die Rentenversicherung habe ich doch für unsere Altersversorgung damals gemacht abgeschlossen. Ich bin am überlegen ob ich den Antrag zur Grundsicherung ausfüllen soll ob sich das ganze überhaupt rechnet. Danke schon mal für ihre Antwort. Knöpfchen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.04.2020 | 08:17

Hallo Knöpfche,

reichen Ihre Einkünfte im Alter nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Auch aus unserer Sicht sollten Sie den Antrag auf Grundsicherung bei Ihrem zuständigen Träger der Grundsicherung stellen. Letztlich kann nur dieser unter Berücksichtigung Ihrer übrigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse prüfen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Studentam 25.04.2020 | 16:45
Sie sollten bei niedriger Rente immer die Grundsicherung oder alternativ Wohngeld beantragen bzw beides und schauen wo mehr rauskommt. Wenn Sie verheiratet sind und zusammenleben gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft und Ihre Einkünfte werden daher zusammengerechnet. Ob und wie dabei eine private Rentenzahlung etc angerechnet wird müssen Sie im Sozialamt erfragen bzw einfach den Antrag stellen und den Bescheid abwarten. Unabhängig ob am Ende eine Zahlung erfolgt, können Sie durch den Antrag nichts verlieren.
Rüdigeram 25.04.2020 | 17:21
Beides wird angerechnet. Beachten Sie das Schonvermögen dass beim SGB XII 5.000 Euro pro Person beträgt. Sollten Sie darüber liegen müsste der Überschuss verwertet werden.
Kalleam 25.04.2020 | 17:16
Eben, diese Versicherungen haben Sie abgeschlossen, damit Sie im Alter etwas haben und nicht zu einem Amt brauchen!
W°lfgangam 25.04.2020 | 18:02
Hallo Knöpche, auch im Rahmen der Grundsicherung/SGB 12, wird (/höheres) Vermögen derzeit/vorübergehend nicht angerechnet (Seite 2 im PDF): https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/sozialsc… Zitat/vereinfacht: "Vermögen wird nicht angerechnet, wenn es nicht zu hoch ist – dafür reicht schon die eigene Erklärung im Antrag". > Ich bin am überlegen ob ich den Antrag zur Grundsicherung ausfüllen soll Natürlich! Ohne Antrag habe Sie keine Antwort auf Ihre Frage/ggf. 'verschenkte' Leistungen, die Ihnen aktuell zustehen. Gruß w.
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