Hallo Ehrenamtlicher,
für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente muss neben der Erwerbsminderung eine Mindestversicherungszeit von 60 Beitragsmonaten zur Rentenversicherung vorhanden sein, und in den letzten 5 Jahren müssen 36 Monate mit Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung belegt sein (im Zeitpunkt des Leistungsfalles = Eintritt der Erwerbsminderung), wobei Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II (ab 2011) und Bürgergeld den Zeitraum entsprechend verlängern.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, kann nur beim zuständigen Rentenversicherungsträger abgeklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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