Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Grundsicherung nach SGB XII

von Peter Podschuß24.01.2008 | 15:28
1388 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, welche Geldbeträge zählen denn aktuell nicht zum anrechenbaren Vermögen bei der Grundsicherung für Ältere und Schwerbehinderte? Vielen Dank für die Antwort.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Vermögen bleibt unberücksichtigt, wenn

a)es folgende Freibeträge

nicht überschreitet:

-für volljährige Hilfsbedürftige, die ab dem 01.01.1948 geboren wurden 150 Euro je vollendetem Lebensjahr (mind. jedoch 3.100,00, max. 9.750,00 Euro). Für vor dem 01.01.1948 geborene volljährige Hilfsbedürftige (aufgrund Bestandschutzes) 520 Euro je vollendetem Lebensjahr, max. 33.800,00 Euro. Danaeben gibt es noch einen Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750,00 Euro.

-weiter gibt es einen Grundfreibetrag in Höhe von 3.100,00 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind.

-geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Anspruchsinhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann; daneben auch die als Altersvorsorge staatlich geförderten Anlagen (insb. Riester- und Rürup-Renten)

b)angemessener Hausrat, angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, eine angemessene selbst bewohnte Eigentumswohnung/ selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Jetzt muss ich mich entschuldigen und auf Amadè verweisen. Tatsächlich habe ich die SGB`s verwechselt. In Wikipedia sind die Einkommens- und Vermögensanrechnungen wirklich dezidiert und korrekt für das SGB XII erklärt.

4 Antworten

Peteram 24.01.2008 | 18:20
In einer Broschüre des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales lese ich zur Vermögensberücksichtigung, daß für Alleinstehende und Haushaltsvorstände ab 60 Jahren und für Erwerbsunfähige 2.301 Euro zurzüglich 614 Euro für den Ehepartner, zusammen also ein Vermögensfreibetrag von 2.915 € besteht.Habe ich in dem Zusammenhang etwas falsch verstanden ?
Amadéam 24.01.2008 | 18:53
Liebe Expertin, Sie haben da wohl das SGB II mit dem SGB XII verwechselt ?
Amadéam 24.01.2008 | 20:16
Hallo, Herr Podschuß, Ihre Fragen werden in folgendem link beantwortet. http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung Die Expertin ist Opfer des Grundsicherungswirrwarrs geworden. Es gibt nämlich noch eine Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) mit wesentlich höheren Freibeträgen - auch benannt nach einem rechtskräftig verurteilten Ex-VW-Manager
Schiko.am 24.01.2008 | 20:28
Bin überrascht peter, wie sich die die ursprüng- lichen voraussetzungen verändert haben. Beim ausmisten entdeckte ich heute einen be- richt der mittelbayerischen regensburg vom 25.01.03. Es waren 20 km. die ich zur versammlung in eine gemeinde zurücklegen musste. Der referent vom landratsamt war der einzige der mich kannte, die drei noch lauschenden besucher betrachteten mich als fremdling. Und so habe ich es drei tage später in der zeitung geles Vom alter mit 65 abgesehen, wurde noch erwähnt "und personen über 18 jahre, die auf dauer erwerbs- gemindert sind" Und nun noch ein bonbon-wird heute überhaupt nicht mehr erwähnt- wiso, plus-minus und andere skandal- bericherstatter wissen dies scheinbar noch gar nicht. Die wussten ja auch nicht , dass die riesterrente rich- tigerweise, wie ja auch sonstige zusatzrenten, bei der grundsicherung angerechnet wird. Der referent erklärte: Alte leute, die oft mehr als 2301/ 2915 euro auf dem sparbüchl liegen hatten, liegen üb er der bemessungs- grenze. Daran scheitert eine nicht geringe zahl von anträgen. Glaube sogar, inzwischen sind es 2600/3214 led./vh. Dies beträge als anrechnung zur betragsermittlung war nicht gedacht, war vielmehr voraussetzung für die bescheid ablehnung. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026