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Experten-Antwort

Grundsicherung oder Aufstockung durch Hartz IV

von Marija24.08.2015 | 11:56
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7 Antworten

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Hallo, ich erhalte ab 01.10.2015 eine vorgezogene Altersrente - die Rente für schwerbehinderte Menschen. Wenn die Rentenhöhe zu gering ist muss ich dann Grundsicherung oder Hartz IV zur Austockung beantragen? Welche Stelle ist für mich zuständig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Grundsicherung im Alter müssen Sie die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben.

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6 Antworten

-diam 24.08.2015 | 11:58
"Grundsicherung im Alter" Die Adresse steht im Rentenbescheid, Seite 5, 6, 7 oder 8
icham 24.08.2015 | 12:33
Das Grundsicherungsamt ist zuständig für Aufstockungen von Altersrenten ab der Regelaltersgrenze (und unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrenten)! Für alle anderen Altersrenten (und befristeten Erwerbsminderungsrenten) ist das Sozialamt zuständig.
S. Flockeam 24.08.2015 | 15:22
Sie können ihre Situation verbessern, wenn sie einen oder mehrere Asylanten mit in ihre Wohnung aufnehmen. Der Staat zahlt gute Miete für Asylanten.
Finzer Hubertam 24.08.2015 | 18:31
Sie können um eine akzeptable finanzielle Abhilfe zu erreichen, ihren Wohnraum teilweise an Asylanten untermieten. Der Staat zahlt gut, so daß ihnen ein vertretbares auskommen möglich ist.
W*lfgangam 24.08.2015 | 20:23
Hallo Marija, wie schon richtig gesagt wurde, kommt vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur die Sozialhilfe als ergänzende Leistung infrage. Im Rathaus vor Ort gibt es meist ein Servicebüro für diesen Bereich, wo Ihre Leistungsansprüche/Sozialhilfe in einer ersten Einschätzung (Ja/Nein) bewertet werden können. Ggf. bleibt auch 'nur' Wohngeld als ergänzende Leistung übrig, dann werden Sie für diese Leistungsart ein paar Zimmer weitergeleitet. ABER: es gibt immer noch zu viele 'arme' RentnerInnen, die den Weg zum Sozialamt scheuen. Sie sind allerdings auf dem besten Weg, die Ihnen zustehen Leistungen auch in Anspruch zu nehmen/zumindest zu hinterfragen. Denken Sie auch an so was wie 'Rundgebührenbefreiung' oder freiwillige/zusätzliche Leistungen für Ältere, die von den Städten und Gemeinden angeboten werden können (und sein's nur verbilligte Buskarten für den öffentlichen Personennahverkehr) - daher, vor Ort nachfragen schadet nie. Gruß w.
Aber Hollaam 25.08.2015 | 07:40
Donnerwetter, alle Achtung! Schau mal einer an, und wieder geht es mit dem selbsternannten Experten und alles Besserwisser W*lfgang weiter
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