Hallo Gabor,
diese Frage können wir leider im Forum der Rentenversicherung nicht wirklich beantworten.
Es ist aber natürlich so, dass bei Leistungen der Grundsicherung immer geprüft wird, ob der Antragsteller Vermögen hat, welches erst einmal für den Lebensunterhalt genutzt werden müsste. Und eine Eigentumswohnung stellt einen solchen Vermögenswert dar.
Ob das Grundsicherungsamt Sie allerdings "zwingen" kann, die Wohnung zu verkaufen, kann ich aus Sicht der Rentenversicherung nicht beurteilen. Es kommt hier z.B. darauf an, ob die Größe der Wohnung angemessen ist oder ob der Verkauf für Sie eine besondere Härte wäre.
Und natürlich müssen Sie auch nicht verkaufen, sondern bekommen nur keine Grundsicherungsleistungen, da das Grundsicherungsamt dann davon ausgeht, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.