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Experten-Antwort

Grundsicherungshilfe

von Gabor24.01.2011 | 08:29
1513 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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meine Rente natto 46O,-Euro,Habe Antrag auf Grundsicherungshilfe gestellt der abgelehnt wurde.Habe Eigentumswohnung wo ich sei 35 Jahren wohne.Mein Mann ist vor 4 Monaten verstorben.Grundsicherungs amt will mich zwingen meine Wohnung zu verkaufen,darf das machen ??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabor,

diese Frage können wir leider im Forum der Rentenversicherung nicht wirklich beantworten.

Es ist aber natürlich so, dass bei Leistungen der Grundsicherung immer geprüft wird, ob der Antragsteller Vermögen hat, welches erst einmal für den Lebensunterhalt genutzt werden müsste. Und eine Eigentumswohnung stellt einen solchen Vermögenswert dar.

Ob das Grundsicherungsamt Sie allerdings "zwingen" kann, die Wohnung zu verkaufen, kann ich aus Sicht der Rentenversicherung nicht beurteilen. Es kommt hier z.B. darauf an, ob die Größe der Wohnung angemessen ist oder ob der Verkauf für Sie eine besondere Härte wäre.

Und natürlich müssen Sie auch nicht verkaufen, sondern bekommen nur keine Grundsicherungsleistungen, da das Grundsicherungsamt dann davon ausgeht, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Anitaam 24.01.2011 | 11:38
Wenn Sie mit 460 EUR keine Mietkosten haben, könnte es schon mal sein, dass das als ausreichend angesehen wird, vor allem, wenn eine größere oder bessere Wohnung verkauft oder vermietet werden kann und eine günstige angemietet. Sozialleistungen sind (im Gegensatz zu Versicherungsleistungen wie Rente) nicht dazu dazu, Ihr Vermögen zu erhalten, sondern nur dazu, Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen!
W*lfgangam 24.01.2011 | 20:29
Hallo Gabor, gehen Sie mal in das Forum: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp und stellen Sie da Ihre Frage. Alternativ googlen Sie nach 'Grundsicherung Eigentumswohnung Angemessenheit' oder auch nach 'Grundsicherung Unterkunftsrichtlinien' ...da werden Sie Richtwerte finden - dürfte aber von Ort zur Ort etwas unterschiedlich sein, was als angemessen gilt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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