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grundwehrdienst

von nero01.02.2007 | 13:51
2060 Ansichten
6 Antworten
hallo, ich wollte fragen man den grundwehrdienst bzw. den zivieldienst machen muss, wenn mann nach der ausbildung gleich heiratet?? mfg nero

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 01.02.2007 | 15:12

Leider kann der gesetzliche Rentenversicherungsträger diese Frage nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen sich an die zuständige Wehrbereichsverwaltung oder an das Bundesamt für Wehr- und Zivildienst zu wenden.

5 Antworten

neroam 01.02.2007 | 14:04
danke für die hilfe!! ich weis nur nicht wohin ich mich sonst wenden kann.. weil in meiner arbeit nur diese seiten freigeschalten sind!!
Schadeam 01.02.2007 | 13:55
was hat Ihre Frage eigentlich mit dem Thema Rente, für das dieses Forum geschaffen ist zu tun?
Selina IIam 01.02.2007 | 14:23
Zur kleinen Hilfe: Der Bund entscheidet wer und wer nicht eingezogen wird. Soziale Gründe können natürlich "helfen" wenn Sie z.B. schon Kinder haben oder ein teures Haus abzahlen müssen etc., aber gefeit ist man nie vor der Musterung. Wenn dann hat man halt eine grössere Chance "durchzurutschen". Aber die Vorschrift "Verheiratete werden nicht einbezogen" die gibts nicht und wirds bestimmt auch nie geben solange es noch Pflicht-Wehrdienst gibt. P.S. Es gibt auch Internetcafès wenn Sie daheim kein Netz haben.
DSFam 01.02.2007 | 14:13
Kurze Anfrage beim Kreiswehrersatzamt in Ihrem Kreis
Antoniusam 01.02.2007 | 17:37
Ob jemand eingezogen wird oder nicht, ist ein reines Lottospiel. Mit Wehrgerechtigkeit haben die heutigen Auswahlverfahren absolut nichts mehr zu tun. Im Übrigen schließe ich mich meinen Vorrednern an.
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