Hallo Beate,
die 'Günstigerprüfung' bezieht sich allein auf die letzten 4 Jahre vor dem festgestellten Versicherungsfall (nicht vor dem Antragsdatum, nicht aus dem gesamten Versicherungsleben für 'ungünstige' 48 Monate ).
Gruß
w.
Hallo Wolfgang, Das mit dem Versicherungsfall verstehe ich, ist also unabhängig vom Antragsdatum. Es werden also die einzelnen Monate die ungünstig ware, aus der Berechnung raus genommen? Wenn ich z.B. bei den 48 Monaten eine Lücke von 4 Monaten habe, in der ich nicht arbeiten konnte aber auch nicht krank geschrieben war, fällt sie raus und die anderen 44 Monate fließen mit ein, wenn sie sich günstig auf die Zurechnungszeit auswirken?Fallen bei einer Günstigerprüfung die kompletten letzten 4 Jahre weg oder geht es im wesentlich darum, das einzelne Zeiträume (wie z.B. Lücken oder 0,01EP pro Monat) wegfallen, die ungünstige für die Gesamtleistungsbewertung sind?Hallo Beate, die 'Günstigerprüfung' bezieht sich allein auf die letzten 4 Jahre vor dem festgestellten Versicherungsfall (nicht vor dem Antragsdatum, nicht aus dem gesamten Versicherungsleben für 'ungünstige' 48 Monate ). Gruß w.
Echte Lücken, z.B. 4 Monate Weltreise, werden weder in der Grundbewertung noch in der Vergleichsbewerutung herausgenommen, sind also in der zweiten Vergleichsbewertung auch noch enthalten. In der Vergleichsbewertung werden beitragsgeminderte Zeiten abgezogen. Damit verbleiben in der zweiten Vergleichsbewertung nur noch Zeiten mit Entgeltpunkten. Das sind meistens vollwertige Beitragszeiten und in Ausnahmefällen auch noch Solo-Kinderberückichtigungszeiten. Bummelzeiten in den letzten 4 Jahren mindern also weiterhin den Durchschnittswert.
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