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Günstigerprüfung entscheidend für Rentenhöhe

von Beate01.11.2018 | 18:41
118 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich werde früher oder später EM Rente beantragen müssen, weil sich mein Zustand noch nicht gebessert hat. Dabei hängt die Antragsstellung im wesentlich von der Günstigerprüfung ab. Meine Frage: Fallen bei einer Günstigerprüfung die kompletten letzten 4 Jahre weg oder geht es im wesentlich darum, das einzelne Zeiträume (wie z.B. Lücken oder 0,01EP pro Monat) wegfallen, die ungünstige für die Gesamtleistungsbewertung sind?

6 Antworten

W*lfgangam 01.11.2018 | 18:51
Hallo Beate, die 'Günstigerprüfung' bezieht sich allein auf die letzten 4 Jahre vor dem festgestellten Versicherungsfall (nicht vor dem Antragsdatum, nicht aus dem gesamten Versicherungsleben für 'ungünstige' 48 Monate ). Gruß w.
chiam 01.11.2018 | 19:28
Und sie werden komplett herausgerechnet. Es werden insgesamt drei Berechnungen angestellt: Grundbewertung, Vergleichsbewertung, zweite Vergleichsbewertung (das ist die ohne die vier Jahre). Das beste Ergebnis wird genommen. In vielen Fällen ist das die Grundbewertung.
Beateam 01.11.2018 | 19:23
Fallen bei einer Günstigerprüfung die kompletten letzten 4 Jahre weg oder geht es im wesentlich darum, das einzelne Zeiträume (wie z.B. Lücken oder 0,01EP pro Monat) wegfallen, die ungünstige für die Gesamtleistungsbewertung sind?
Hallo Beate, die 'Günstigerprüfung' bezieht sich allein auf die letzten 4 Jahre vor dem festgestellten Versicherungsfall (nicht vor dem Antragsdatum, nicht aus dem gesamten Versicherungsleben für 'ungünstige' 48 Monate ). Gruß w.
Hallo Wolfgang, Das mit dem Versicherungsfall verstehe ich, ist also unabhängig vom Antragsdatum. Es werden also die einzelnen Monate die ungünstig ware, aus der Berechnung raus genommen? Wenn ich z.B. bei den 48 Monaten eine Lücke von 4 Monaten habe, in der ich nicht arbeiten konnte aber auch nicht krank geschrieben war, fällt sie raus und die anderen 44 Monate fließen mit ein, wenn sie sich günstig auf die Zurechnungszeit auswirken?
Jonnyam 01.11.2018 | 20:42
Echte Lücken, z.B. 4 Monate Weltreise, werden weder in der Grundbewertung noch in der Vergleichsbewerutung herausgenommen, sind also in der zweiten Vergleichsbewertung auch noch enthalten. In der Vergleichsbewertung werden beitragsgeminderte Zeiten abgezogen. Damit verbleiben in der zweiten Vergleichsbewertung nur noch Zeiten mit Entgeltpunkten. Das sind meistens vollwertige Beitragszeiten und in Ausnahmefällen auch noch Solo-Kinderberückichtigungszeiten. Bummelzeiten in den letzten 4 Jahren mindern also weiterhin den Durchschnittswert.
-am 02.11.2018 | 09:33
Hallo Beate, das Wesentliche wurde bereits erläutert. Das Datum der Antragstellung beeinflusst den Zeitraum von 4 Jahren bezüglich der 2. Vergleichsbewertung nicht. Echte Lücken in den maßgeblichen 4 Jahren werden durch die 2. Vergleichsbewertung nicht aufgefangen. Sie soll in erster Linie eine verringerte Beitragszahlung infolge der gesundheitlichen Probleme ausgleichen.
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