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Gütertrennung und Erbfall

von susanne26.03.2007 | 19:16
1662 Ansichten
4 Antworten
Mein Mann und ich leben in Zugewinngemeinschaft. Nun ist seine Mutter gestorben und er bekommt einen Erbanteil. Fällt im Falle einer Scheidung dieser Erbanteil (Gebäude und Grundstück sowie Barvermögen, in den Zugewinn der Ehe oder bleibt dieses Vermögen im Besitz meines Mannes als Alleinerbe?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.03.2007 | 09:58

Hallo susanne,

dazu darf ich wirklich keine Auskunft geben!

3 Antworten

KSCam 26.03.2007 | 19:50
mit dieser Frage dürften Sie sich im Rentenforum leicht verirrt haben. Das ist doch eher eine Frage aus dem Prvat-, Erb- oder Familienrecht. Und da können und dürfen die Experten der Rentenversicherung keine Auskunft geben.
Schiko.am 26.03.2007 | 20:41
Zugewinngemeinschaft bedeutet, alles vermögen während der dauer einer ehe zugeflossen, wird hälftig aufgeteilt. MfG.
Bernhardam 26.03.2007 | 21:30
Eine einfache Frage, eine nicht ganz so einfache Antwort: Eine Erbschaft zählt beim Zugewinnausgleich sowohl zum Anfangs-, als auch zum Endvermögen (§ 1374 BGB). Im Normalfall bedeutet das, eine Erbschaft zählt beim Zugewinnausgleich "nicht mit" (x - x = 0). Liegt die Erbschaft (z.B. Grundstück oder Haus) im Zeitpunkt der Ehescheidung aber schon lange zurück, und ist seitdem eine Wertsteigerung eingetreten, so fällt diese Differenz unter den Zugewinnausgleich.
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