Hallo charlie04,
leider kann ich im Rahmen dieses Forums keine Prognose zu den Erfolgsaussichten Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente abgeben. So lässt sich insbesondere der fehlenden Angabe zum Restleistungsvermögen keine unmittelbare Bedeutung beimessen.
Ob eine Erwerbsminderungsrente bewilligt werden kann, entscheidet abschließend Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger auf Grundlage der Feststellungen des Sozialmedizinischen Dienstes unter Berücksichtigung der Gesamtumstände Ihres konkreten Einzelfalls. Soweit dieser noch eine Angabe zur Einschätzung des Restleistungsvermögens seitens des Gutachters benötigt, wird er sich mit diesem in Verbindung setzen.