Hallo Steven Koch,
wann in Ihrem Fall mit einer Bescheiderteilung gerechnet werden kann, können wir nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand zu fragen.
Inwiefern eine Erwerbsminderungsrente auf die Grundsicherung angerechnet würde, erfragen Sie bitte beim zuständigen Leistungsträger (Sozialamt).
Mit freundlichen Grüßen