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Experten-Antwort

Gutachten Bearbeitungsdauer

von Steven Koch14.09.2019 | 12:56
329 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Eine Frage hätte ich da noch. Habe von seitens der Grundsicherung einen Termin zum Sozialmedizinische Gutachter seitens der Deutschen Rentenversicherung wegen der Erwerbsminderungsrente am 17.Juni2019 gehabt die hatten auch schon alles medizinische befunde da gehabt Schwerbehinderung etc. habe auch selbst noch einige Unterlage mitgehabt dort wurde mir gesagt das die Bearbeitungszeit 6 - 8 Wochen dauern würde nun warte ich schon seit 4 Monate auf einen Berichtigung. Wie lange dauert in der Regel so eine Begutachtung von der Renten Versicherung bis zum bescheid das Gutachten wurde am selben Tag noch an die Renten Versicherung geschickt Und was würde mit der EM Rente passieren da ich ja jetzt schon Grundsicherung SGB XII im Alter und bei Erwerbsminderung bekomme Wen ich das richtig verstanden habe wen die EM Rente Hocher als der Sozialhilfesatz liegt wird's sie auf die Grundsicherung angerechnet liegts sie darunter wird sie aufgestockt Bin 35 Jahre alt und beziehe Grundsicherung SGB XII im Alter und bei Erwerbsminderung habe einen Schwerbehinderung von 50% und arbeite in einer WFBM seit 12 Jahren habe von 2001 bis 2018 einen lückenleeren Versicherungsverlauf und es kann doch nicht sein weil man Grundsicherung bezieht wird die EM Rente oder die Altersrente Angerechnet Das ist ja so als ob man nie gearbeitet hat

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steven Koch,

wann in Ihrem Fall mit einer Bescheiderteilung gerechnet werden kann, können wir nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand zu fragen.

Inwiefern eine Erwerbsminderungsrente auf die Grundsicherung angerechnet würde, erfragen Sie bitte beim zuständigen Leistungsträger (Sozialamt).

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antworten

Domoam 14.09.2019 | 14:27
Die Höhe der GruSi ist, was Ihnen der Gesetzgeber zum Lebensunterhalt zubilligt und für ausreichend hält. Liegt Ihre Rente vom Betrag her darunter, erhalten Sie Geld dazu, liegt sie darüber, gelten Ihre Bezüge erst recht als ausreichend,weil Sie damit das Niveau der GruSi, also des nötigsten, übersteigen. Dann gibt es u. U. andere Leistungen, wie bspw. Wohngeld. Da Sie in einer WfbM tätig sind, wird die Rente aber anders berechnet, allerdings haben Sie so Unrecht nicht. Wer das ganze Leben damit "beschäftigt" war, eine Arbeit zu umgehen und dann z. B. mit einem Rentenanspruch von 20 Euro in Altersrente geht, der bekommt s.s. das Gleiche. Gilt auch für diejenigen, die gearbeitet, aber wenig verdient haben. Deshalb bastelt ja die Politik bspw. an der sog. Grundrente.
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