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Experten-Antwort

Gutachten: Begleitperson erlaubt und Namen des Gutachters erfahren

von Shaco12.05.2025 | 10:13
480 Ansichten
6 Antworten
Hallo, das Sozialmedizinisches Gutachteninstitut SMI Berlin schreibt auf der Website folgendes: "Gern können Sie auch sonst einen Begleiter mitbringen. Über deren Anwesenheit während der Begutachtung entscheidet im Einzelfall jedoch stets der untersuchende Arzt beziehungsweise die untersuchende Ärztin. In manchen Fällen – zum Beispiel bei Begutachtungen für eine Rentenversicherung – ist die Anwesenheit von Begleitpersonen nach geltendem Recht grundsätzlich ausgeschlossen." Ist der letzte Satz so korrekt? Ich kann darüber sonst keine Informationen finden... Ich wurde bereits 2x in Gutachteninstituten (darunter das SMI) begutachtet (nicht durch die DRV in Auftrag gegeben). Beide Male wurde mir vorab nur der Name des Institutsleiters mitgeteilt, nicht des eigentlichen Gutachters. Habe ich ein Recht darauf den Namen des Gutachters zu erfahren? Wird dieser durch die DRV mitgeteilt? Vielen Dank für die Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.05.2025 | 06:12

Hallo Shaco,

 

es gibt hier keine einheitliche Verfahrensweise. Ob der Gutachter genannt wird bzw. eine Vertrauensperson zugelassen wird, wird unterschiedlich gehandhabt. Wer Wert darauf legt, sollte diese Punkte im Vorfeld einer Begutachtung zu klären versuchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Shacoam 12.05.2025 | 11:26
ga schrieb

https://www.sovd-nds.de/begleitperson-bei-medizinischer-begutachtung-erlaubt

Danke, so bin ich auch informiert. Ich hoffe auf Stellungnahme von der DRV, falls ich selbst ins SMI geschickt werde und dort die Aussage von der Website wiederholt wird..
Was soll das?am 13.05.2025 | 05:24
Und was wollen Sie dann mit dem Namen des Gutachters anfangen? Vermutlich haben Sie Vorstellungen und Ideen im Kopf, die sowieso nicht der Realität entsprechen.
Shacoam 13.05.2025 | 11:47
Experte/in schrieb

Hallo Shaco,

 

es gibt hier keine einheitliche Verfahrensweise. Ob der Gutachter genannt wird bzw. eine Vertrauensperson zugelassen wird, wird unterschiedlich gehandhabt. Wer Wert darauf legt, sollte diese Punkte im Vorfeld einer Begutachtung zu klären versuchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Hallo, könnten Sie bitte klarstellen ob die Information auf der Website des SMI vonseiten der DRV so korrekt ist? Dort liest es sich so, als ob bei Begutachtungen durch die Rentenversicherungen Bestände generell nicht zugelassen sind.
Shacoam 13.05.2025 | 11:50
Was soll das? schrieb

Und was wollen Sie dann mit dem Namen des Gutachters anfangen? Vermutlich haben Sie Vorstellungen und Ideen im Kopf, die sowieso nicht der Realität entsprechen.

Und was soll Ihre passiv-aggressive Art hier? Ich werde ganz sicher meine Gründe haben und die auch nicht aus Spaß, sondern aus eigenen Erfahrungen, realen Erfahrungen... Vielleicht sollten Sie etwas weniger vermuten und sich stattdessen drauf konzentrieren inhaltlich beizutragen oder halt einfach die Finger still zu halten..
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