Hallo Shaco,
es gibt hier keine einheitliche Verfahrensweise. Ob der Gutachter genannt wird bzw. eine Vertrauensperson zugelassen wird, wird unterschiedlich gehandhabt. Wer Wert darauf legt, sollte diese Punkte im Vorfeld einer Begutachtung zu klären versuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung