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Experten-Antwort

Gutachten der AfA über 6 Monate hinaus

von Christs11.01.2024 | 07:57
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7 Antworten

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Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und habe ein Gutachten, das aussagt, dass ich als Sachbearbeiterin gar nicht mehr arbeiten kann, auf dem allg Arbeitsmarkt aber 6 Std. Von der AfA hab ich ein Gutachten mit weniger als 3 Std. Über 6 Monate hinaus. Wie geht es jetzt weiter? Der eine sagt so, der andere so. Bekomme ich die Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christs,

 

die Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente trifft der beratungsärztliche Dienst der Rentenversicherung. Dabei wird das Gutachten der Agentur für Arbeit auch gewürdigt, aber die Entscheidung nicht alleine aufgrund dieses Gutachtens getroffen.

Da Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, müssen Sie die Entscheidung abwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Voraussetzungenam 11.01.2024 | 08:02
Wer hat das Gutachten erstellt? Die DRV muss sich nicht an Gutachten der AfA halten. Wenn das Gutachten so von der DRV angekannt wird (egal, von wem erstellt), werden Sie wahrscheinlich keine EMR erhalten, da ja die Voraussetzung ist, dass Sie auf dem allgem. Arbeitsmarkt weniger als 6 Std erwerbsfähig sind. Es bleibt Ihnen wohl leider nur, den Bescheid der DRV abzuwarten. Wenn das Gutachten nicht von der DRV war, werden die Sie vermutlich noch zum Gutachter oder in eine Reha schicken, damit ein DRV-Gutachten erstellt werden kann. Und auch das ist dann nicht verbindlich für den Ausgang des Verfahrens, sondern nur ein Hinweis/eine Empfehlung für die DRV.
AfAam 11.01.2024 | 10:19
Das Gutachten der AfA ist für die Beurteilung der Rentenversicherung über eine bestehende Erwerbsminderungsrente nicht bindend. Daher bleibt Ihnen nur, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und die Entscheidung darüber abzuwarten.
Christsam 11.01.2024 | 13:22
Den Antrag auf EU Rente habe ich bereits 2016 gestellt. In der Zwischenzeit liegen 3 Gutachten der AfA vor. Das letzte über 6 Monate hinaus. Das war Anfang 2018. Seitdem warte ich auf eine Entscheidung. Da ich vor 1961 geboren bin wurde jetzt erst festgestellt dass ich einen Anspruch auf BU Rente habe. Es liegen 3 Gutachten vor, die bestätigen, dass ich in meinem Beruf nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten, bzw. Gar nicht mehr arbeiten kann. Leider ist meine Krebserkrankung erst nach dem letzten Gutachten festgestellt worden. Wenn ich den Termin für die nächste Verhandlung schon kennen würde, würde ich alle aus dem Forum dazu einladen.
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