Hallo Christs,
die Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente trifft der beratungsärztliche Dienst der Rentenversicherung. Dabei wird das Gutachten der Agentur für Arbeit auch gewürdigt, aber die Entscheidung nicht alleine aufgrund dieses Gutachtens getroffen.
Da Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, müssen Sie die Entscheidung abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung