Guten Morgen,
sofern Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden sind, könnten Sie dieses über eine Gegendarstellung schriftlich vortragen.
Diese wird bei der weiteren Entscheidungsfindung u.U. weiteren medizinischen Abklärung auf jeden Fall berücksichtigt. Wer nun näher dran ist an der Wahrheit wird sich ggf. nach weiteren Ermittlungen belegen lassen.
Freundliche Grüße
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