Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Gutachten des medizinischen Dienstes

von Antonia14.05.2019 | 11:47
268 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
So jetzt eine Frage zu mir, vor zwei Jahren kam meine fallmangerin auf die Idee, da ich unter einer unheilbaren Krankheit leide und dazu noch Diabetes habe. Mich aus harz4 raus und in die Grundsicherung rein zu bringen . Ich bekam im September 17. Einen Termin. Da ich schon vier Jahre vom amtsarzt des Jobcenter arbeitsunfähig geschrieben war habe ich alle Unterlagen mitgebracht. Die Ärztin war sehr sehr unfreundlich. Voreingenommen und hatte Vorurteile mir gehen über. Sie hatte schon bevor ich ins Büro kam ihre Meinung gebildet und hat dann in ihrem Gutachten das nur einen Satz beinhaltet ha. Geschrieben ich sei trotz meiner Krankheit arbeitsfähig. Obwohl alle Gutachten das Gegenteil sagen. Nun habe ich zwei mal Einspruch eingelegt. Ist bisher aber nichts passiert. Seit dem Gutachten diese Ärztin sagt der amtsarzt ich sei arbeitsfähig obwohl sich meine Krankheit weder gebessert noch in irgendeiner verändert hat. Ist das rechtens das man obwohl alles dafür spricht das ich arbeitsunfähig bin trotzdem ein solche Gutachten ausstellt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Antonia,

der ausführlichen Antwort von Antonio schließen wir uns an.

Bitte setzen Sie sich mit dem Jobcenter in Verbindung und lassen klären mit welchem Status, Sozialleistungen/Grundsicherung oder Vermittlungsfähigkeit/Hartz IV, Sie dort weiter betreut werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Antoniaam 14.05.2019 | 12:17
Aber warum würde ich dann zur Renten Versicherung geschickt ? Wer ist den dafür zuständig mir sagt niemand was. Seit dem Gutachten der Renten Versicherung ist mein Leben die höll e. Ständig nur Ärger.wer ist den dafür zuständig? Das Jobcenter sagt ja die Rentenversicherung.
Antonioam 14.05.2019 | 12:14
Leider ist dies hier ein Rentenforum. Sie sollten sich daher eines suchen, welches für Ihr Problem zuständig ist. Vielleicht nur soviel, arbeitsunfähig ist nicht = erwerbsunfãhig.
Antoniaam 14.05.2019 | 12:17
Aber warum würde ich dann zur Renten Versicherung geschickt ? Wer ist den dafür zuständig mir sagt niemand was. Seit dem Gutachten der Renten Versicherung ist mein Leben die höll e. Ständig nur Ärger.wer ist den dafür zuständig? Das Jobcenter sagt ja die Rentenversicherung.
Antoniaam 14.05.2019 | 12:17
Aber warum würde ich dann zur Renten Versicherung geschickt ? Wer ist den dafür zuständig mir sagt niemand was. Seit dem Gutachten der Renten Versicherung ist mein Leben die höll e. Ständig nur Ärger.wer ist den dafür zuständig? Das Jobcenter sagt ja die Rentenversicherung.
Antonioam 14.05.2019 | 12:41
Jetzt kommt ein bisschen Licht ins Dunkle. Das Jobcenter hält Sie für erwerbsgemindert. Dieses kann aber nur die DRV bestimmen. Demnach sollte die benannte Ärztin jemand gewesen sein, der gutachterlich für die Rentenversicherung tätig ist?Für den Bezug einer EMR sind versicherungstechnisch Voraussetzungen gegeben, die Sie wohl nicht erfüllen. Daher ging es bei Ihnen um die Feststellung der Erwerbsminderung, um keine Renten Leistung, aber Grundsicherung zu erhalten. Wenn Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, bleibt nur der Widerspruch und ggf. Klage. Sofern Sie die Gutachterin nicht für erwerbsgemindert hält, sind Sie erwerbsfähig und das Jobcenter für die Vermittlung und Leistungen zuständig.
Schadeam 14.05.2019 | 12:40
nun mal ganz ruhig: woher bekommen Sie derzeit Ihr Geld? Vom Jobcenter, von der Grundsicherung oder von der Rentenversicherung oder wird die Rente aufgestockt? Wenn Sie voll erwerbsgemindert wären würden Sie Rente bekommen, die vielleicht durch Grundsicherung aufgestockt wird, weil die Rente zu gering ist. Oder Sie sind zwar voll erwerbsgemindert, bekommen aber keine Rente weil bei Eintritt der EM nicht entsprechend versichert waren - dann würden Sie nur Grundsicherung bekommen. Falls Sie nicht erwerbsgemindert sind müsste das JC ALG II zahlen. Möglicherweise haben Sie aber auch wegen Ihrer Einsprüche den überblick verloren ......so chaotisch wie der Fall berichtet wird.
Antoniaam 14.05.2019 | 12:51
Genau das ist aber da Problem meine Krankheit ist amtärztliche bestätigt worden. Aber das würde von der Ärztin nicht berücksichtigt. Ehrt das Gegenteil sie sagte ich sei noch jung und könnte arbeiten gehen. Aber meine Krankheit lässt Arbeit nicht zu. Ich habe zwei mal Wiederspruch eingelegt aber das interessiert niemand.
Antonioam 14.05.2019 | 13:41
Zitat von Antonia anzeigenausblenden
Natürlich wird die Ärztin, welche Sie begutachtet hat, Ihre Erkrankungen gesehen und auch gewürdigt haben. Diese führen jedoch offensichtlich nicht zu einer Erwerbsminderung. Wahrscheinlich sind Sie, eventuell mit Einschränkungen, noch in der Lage über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Zwischen 3 und 6 Stunden wären Sie nur teilweise erwerbsfähig, unter 3 Stunden gar nicht. Nochmals, arbeitsunfähig bedeutet nicht auch erwerbsunfãhig. Sind Sie anderer Auffassung, Widerspruch+Klage.
Antoniaam 14.05.2019 | 15:01
So also bleibe weiterhin harz4 bin wegen des Gutachtens der Renten Versicherung arbeitsfähig. Ob wohl das gar nicht stimmt. Darum versucht mich das Jobcenter weiterhin zu vermitteln obwohl ich körperlich nicht arbeiten kann und durch den Stress meine Krankheit sich verschlimmert hat.
Antonioam 14.05.2019 | 13:52
Und falls jetzt wieder kommt :das Jobcenter, meine Fallmanagerin, der Amtsarzt hat doch...eine Erwerbsminderung kann nur der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung feststellen! Warum? Weil es i. d. R. ausgebildete Sozialmediziner sind. Darum hat das Jobcenter Sie auch dorthin geschickt! Jeder andere der Ihnen sagt, Sie sind doch erwerbsgemindert, hat das nicht zu entscheiden! Kein Amtsarzt, kein Jobcenter, kein Hausarzt.
Onkel Ottoam 14.05.2019 | 15:04
Mal ganz allgemein gesagt. Eine Fallmanagerin geht es einen feuchten Kehricht an, an welchen Krankheiten Sie leiden. Sie kann Sie lediglich, wie geschehen, zum Amtsarzt schicken. In dessen Gutachten, das die FM dann bekommt, dürfen aber keine Diagnosen stehen.
Ulliam 14.05.2019 | 16:09
Kann es sein, dass du sozialrechtlich vielleicht gar nicht erst die Ansprüche erfüllst? Denn dann wird das medizinische gar nicht weiter überprüft
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026