Sehr geehrte Marion L.
da Sie auf psychiatrischem Fachgebiet untersucht worden sind, ist es nachvollziehbar, dass Ihre anderen Erkrankungen für den untersuchenden Gutachter nicht im Vordergrund standen. In seine Endbeurteilung werden diese Befunde jedoch eingeflossen sein.
Aus Ihrer Schilderung ist zu entnehmen, dass Sie bereits Klage eingelegt haben. Das Sozialgericht hat alle vorhandenen Informationen zu würdigen. Die anderen Erkrankungen werden in der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Geben Sie daher alle verfügbaren medizinischen Unterlagen an das Sozialgericht.
Zu Ihrer Frage ob eine Klagerücknahme sinnvoll ist können wir kaum einen Rat geben. Bei der Weiterverfolgung der Klage haben Sie aber die Chance, dass das Gericht die DRV zur Bewilligung einer Rehaleistung verpflichten kann. Ob ein Neuantrag erfolgreich ist kann leider nicht vorhergesagt werden.
Nach Ihrem Gespräch mit Ihrer Hausärztin können Sie sich vielleicht leichter entscheiden.
Viele Grüße