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gutachten drv

von marion l.01.10.2009 | 14:32
1328 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich habe mal eine Frage zu dem psychatrischen Gutachten, aufgrund desssen die Reha abgelehnt wurde. Szialmedizinische Leistungsbeurteilung: leichte bis mittelschwere Arbeit für 6 Std. und mehr Gehen, Stehen, Sitzen: zeitweise Tagesschicht Gefährdungs-und Belastungsfaktoren: u.a. häufig wechselnde Arbeitszeiten Ich arbeite in der Altenpflege und arbeite z.T. körperlich schwer, überwiegend im Gehen oder Stehen, Früh- und Spätdienst, sowie an Wochenenden Teildienste Meine mitgebrachten Unterlagen sowie Röntgenbilder hat sich die Psychaterin nicht angesehen, da sie nach eigenen Angaben dafür nicht zuständig sei. Die Reha wurde aufgrund Erschöpfungsdepresionen beantragt. Die COPD, das Lungenemphysem und die Osteoporose wurde nicht berücksichtigt. Mittlerweile habe ich auch einen GDB von 40, was damals noch nicht bekannt war. Ich überlege schon, ob es sinnvoll ist, die Klage zurück zu ziehen und evtl,. später einen Rehaantrag wegen der anderen Erkrankungen zu stellen. Vieleicht kann mir hier jemand einen Rat geben. Mit freundlichen Grüßen marion l.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 01.10.2009 | 16:05

Sehr geehrte Marion L.

da Sie auf psychiatrischem Fachgebiet untersucht worden sind, ist es nachvollziehbar, dass Ihre anderen Erkrankungen für den untersuchenden Gutachter nicht im Vordergrund standen. In seine Endbeurteilung werden diese Befunde jedoch eingeflossen sein.

Aus Ihrer Schilderung ist zu entnehmen, dass Sie bereits Klage eingelegt haben. Das Sozialgericht hat alle vorhandenen Informationen zu würdigen. Die anderen Erkrankungen werden in der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Geben Sie daher alle verfügbaren medizinischen Unterlagen an das Sozialgericht.

Zu Ihrer Frage ob eine Klagerücknahme sinnvoll ist können wir kaum einen Rat geben. Bei der Weiterverfolgung der Klage haben Sie aber die Chance, dass das Gericht die DRV zur Bewilligung einer Rehaleistung verpflichten kann. Ob ein Neuantrag erfolgreich ist kann leider nicht vorhergesagt werden.

Nach Ihrem Gespräch mit Ihrer Hausärztin können Sie sich vielleicht leichter entscheiden.

Viele Grüße

4 Antworten

Tschackaam 01.10.2009 | 15:03
Hallo Marion, Kann Ihnen nur raten auf jeden Fall Widerspruch zu erheben!!! Sie arbeiten in der Altenpflege, allein das reicht schon um einen Reha-Antrag zu rechtfertigen! Mit Verlaub ist das wohl einer der körperlich und psychisch schwersten Berufe überhaupt! Begründen Sie bitte unbedingt Ihren Widerspruch damit, dass div. Erkrankungen überhaupt nicht berücksichtigt wurden und lassen Sie sich unbedingt von Ihrem beh.Arzt/Ärztin eine erneute Bescheinigung geben, dass diese Reha zwingend und schnell notwendig ist!!! ...manchmal verstehe ich die DRV einfach nicht. *Kopfschüttel* Ihnen alles Gute und viel Geduld/Glück/Genesung wünscht Tschacka
Tschackaam 01.10.2009 | 15:49
Hallo Marion (nochmal), na das ist sicher so der richtige Weg! Ich hoffe für Sie, dass sich alles zum Besten wendet und Sie durch die Reha neue Kraft "tanken" können! Ich bin da ganz positiver Dinge :-) LG Tschacka
marion l.am 01.10.2009 | 15:38
Hallo Tschakka, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe morgen einen Termin bei meiner Hausärztin, um das Gutachten mit ihr zu besprechen. Außerdem habe ich auf Anraten des VDK schon Klage beim Sozialgericht eingelegt. Liebe Grüße marion l.
Auskenneram 01.10.2009 | 17:10
Alle Erkrankungen die nicht das psychiatrische Fachgebiet umfassen, DÜRFEN von einem psychiatrischem Gutachter gar nicht beachtet bzw. bewertet werden. Darum ist es auch klar, das sich der Psychiater ihre mitgebrachten Röngtenbilder nicht angesehen hat.... Der darf Röntgenbilder gar nicht beurteilen und kann dies mangels Fachkenntnissen ja auch gar nicht. Die Gutachter sind ausdrücklich darauf festgelegt nur und ausschließlich in IHREM med. Fachgebiet zu begutachten ! Selbiges gilt z.B. auch für einen Orthopädischen Gutachter , der sich nur auf sein med. Fachgebiet bei einer Begutachtung zu beschränken hat und nicht irgendwelche Dinge z.B. aus der Inneren Medizin ( Bluthochdruck etc. ) zu bewerten hat. Darum finden ja auch manchmal mehrere Begutachtungen bei verschiedenen Gutachtern statt. Das zusamenführen und Bewerten aller Gutachten obliegt dann dem med. Dienst der Rentenversicherung ! Insofern wäre bei Ihnen vielleicht eine weitere Begutachtung in einem anderen als dem psychiatrischen Gebiet hilfreich ( eben wegen der COPD, dem Lungenemphysem und der Osteoporose ) ! Da Sie ja schon eine Klage vor dem Sozialgericht anhängig ist, bleibt ihnen doch jetzt gar nichts anderes übrig als dessen Entscheidung abzuwarten. Die Klage zurück nehmen würde ich auf gar keinen Fall !! Sollte diese negativ für Sie sein ist das Verfahren ja sowieso erledigt, sodass Sie dann nur einen ganz neuen Rehaantrag stellen können und auch sollten. Erfolgversprechend wird dieser neue Antrag aber auch nur dann sein, wenn Sie NEUE ärztliche Befundberichte ihrer "alten" Erkrankungen und eine Verschlechterung dieser oder eine neue Erkrankung vorweisen können ( was ihnen natürlich niemand wünscht ! ). Der GdB von 40 % hat übrigens keinerlei positiven Auswirkungen auf den Rehaantrag. Alles Gute für Sie !
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