Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gutachten EM Rente

von Fragender13.04.2021 | 14:49
3009 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Meine Frage lautet , ist es vorstellbar das ein Gutachten gegen eine EM Rente spricht , die DRV aber einen positiven Bescheid ausstellt ?? Oder kann man schon sagen ist das Gutachten positiv, ist auch der Bescheid in der Regel positiv und umgekehrt??? Danke...!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

die Beurteilung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand von ärztlichen Unterlagen/Untersuchungen vorgenommen. Sofern aus sozialmedizinischer Sicht noch eine weitere Abklärung nötig erscheint, werden ggf. weitere Gutachten angefordert, wenn die vorliegenden Unterlagen für eine Beurteilung nicht ausreichen.

Da sich die Sachaufklärung in jedem Einzelfall unterscheiden kann, können dazu keine generellen Aussagen getroffen werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

bitten beachten Sie, dass es sich hier nicht um ein Diskussionsforum handelt.

Wir schließen daher diesen Beitrag.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

17 Antworten

Valzuunam 13.04.2021 | 15:13
Aber ganz allgemein kann man -aus den oben genannten Gründen- sagen: Ja, das kommt vor. In beide Richtungen.
Fragenderam 13.04.2021 | 15:14
Hallo, Danke für die schnell Antwort. Bedeutet das also das ein Gutachten keine große Aussagekraft hat?
Advokatusam 13.04.2021 | 15:38
Hallo Fragender, es kommt auch oft auf die Gesamtkonstellation an. In der Regel stimmt die DRV deren Gutachter zu, wobei ich bei mir selbst schon erlebt hatte: Gutachterin 3-6 Std., DRV Beratungsarzt > 6 Std. anders herum eher weniger. Nur....leider musste ich schon oft erleben, dass die DRV nicht vollständig sind. Fehlende Darstellung der Vorberichte, Vorgutachten und Vorbefunde usw. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/antoniu… Aktuell: Bandscheibenvorfall LWS und HWS mit Wurzelbedrängung im Gutachten nicht aufgeführt, weil u. a. die Vorbefunde (Fachärzte-Klinik-Radiologe) nicht umfänglich berücksichtigt. Darum sollten die EMR Gutachten nach Schlüssigkeit, Vollständigkeit usw. geprüft werden. Ein Gutachter kann Vorbefunde-Atteste gerade von behandelten Ärzte abweichen, wenn der deren Meinung für zu subjektiv hält, dann muss er dies aber objektiv und umfassend begründen. Grüße
Fragenderam 13.04.2021 | 15:26
Hallo, Also ich muss schon sagen , was soll man denn noch machen um zu beweisen wie krank man ist wenn alle eingereichten Unterlagen inkl Gutachten nicht ausreichen um eine Entscheidung zu treffen! Ich würde gerne mal zur Ruhe kommen und mich auf meine Genesung konzentrieren können. Ich habe noch nie gehört das ein Gutachten negativ war und die drv trotzdem ein positiven Bescheid erstellt hat!!??
Fragenderam 13.04.2021 | 16:19
Hallo , Also verstehe ich es jetzt so das es schon in der Regel mit einem Gutachten ein hohes Gewicht für die Entscheidung mitbringt. Alles andere sind dann schon eher Ausnahmen und Kuriositäten....??!!
Lolam 13.04.2021 | 15:25
Nein, das bedeutet es nicht. Eher das Gegenteil. Sie haben eine sehr große Aussagekraft und Einfluss auf die Entscheidung, jedoch kann es im Einzelfall auch anders laufen. Ein negatives Gutachten iS einer Empfehlung gegen eine Rente ist schon erstmal ein Brett gegen das man anlaufen muss.
Fragenderam 13.04.2021 | 16:44
Hallo, Ich konnte meine Reha nicht mal antreten da Reha Unfähig, dies habe ich auch schriftlich von der drv . Daher liegt natürlich bei mir die Hoffnung in dem Gutachten ...!!
Achimam 13.04.2021 | 16:34
Wie es rein Gutachten bezogen aussieht, vermag ich nicht zu sagen. Aber ich wurde bspw. arbeitsfähig aus der Reha entlassen, dennoch sah es die DRV anders und gewährte die beantragte Rente. Allerdings hatte ich in dem Zusammenhang einen sehr menschlichen Gutachter gehabt.
Schadeam 13.04.2021 | 17:37
Alles Nachfragen und Quängeln im Forum bringt Sie keinen einzigen Schritt weiter! Wenn über Ihren Antrag positiv entschieden wird, spielt es keine Rolle wenn 10.000 andere Anträge abgelehnt wurde. Und umgekehrt nützt es Ihnen nicht von 5000 Menschen zu wissen die Rente bekommen, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird (selbst wenn die alle gesünder wären als Sie). Aber ich kann Ihnen auch zusichern dass Sie garantiert die Rente bekommen (wenn Sie das dann glücklich macht, gerne geschehen).
Advokatusam 13.04.2021 | 20:07
Hallo Wolfgang, dito jeder Fall ist individuell gelagert! Ein Verwaltungsgutachten sollte schon inhaltlich umfänglich sein. Wenn auf einer nicht umfänglichen Grundlage entschieden wird Ok, dann bleibt die SG Klage. Hierbei gibt es aber auch viele SG Haus und Hof Gutachter, ich sage mal, keine falsch Gutachten, aber Gutachten im Sinne der Versichertengemeinschaft bzw. des Sozialstaates fabrizieren. Beispiel von der Familie: SG Haus und Hof Gutachter hatte Rentenberechtigung abgelehnt, dann zwei §109 SGG Prof. Gutachten mit positivem Ergebnis für den Antragsteller. SG und nachfolgend LSG gewonnen. Ohne Rechtsschutz bzw. §109 Gutachten, wäre schon in erster Instanz Ende im Gelände gewesen. Grüße
W°lfgangam 13.04.2021 | 19:46
Hallo Fragender, wenn ein an sich zu Ihren Gunsten positives Gutachten nicht in die Erwartungshaltung = Rente kommt jetzt ganz sicher, seitens der DRV doch in einen Ablehnungsbescheid mündet, gehen Sie eben in Widerspruch/Klage und lassen es so ggf. gerichtlich überprüfen, ggf. mit weiteren Gutachten. > Bedeutet das also das ein Gutachten keine große Aussagekraft hat? Das sehen Sie richtig. Hat zwar schon eine 'gewisse' Aussagekraft (nur eine ärztl. Einzelmeinung eben), aber nicht zwingend, dass die DRV dem darin ermittelten Leistungsvermögen folgen müsste = allein danach Rente bewilligt/abgelehnt. Hier im Forum können Sie zwar auf gewisse Erfahrungswerte bauen, das nutzt aber bei EM-Rentenanträgen herzlich wenig, die immer individuell auf dem jeweiligen Schreibtisch nach Aktenlage zu entscheiden sind. Gruß w.
Hans Martinam 14.04.2021 | 13:33
Zitat von naiv? anzeigenausblenden
Naja, im Prinzip schon. Nur, es muss doch auch um berufliche Expertise gehen. Wenn ein ärztlicher Gutachter dies und das feststellt, Juristen eigenmächtig andere medizinische Bewertungen treffen, war für mich bisher klar, das man dem Arzt recht gibt. Ist aber nicht so, LSG Niedersachsen sagt, die medizinische Bewertung eines Juristen muss ich hinnehmen. Es ging vor Gericht überhaupt nicht darum, was medizinisch richtig ist, sondern nur um die Frage, wer letzten Endes entscheidet. Und das finde ich immer noch bestürzend und hätte ich mir nicht vorstellen können. Wir wissen bis heute nicht einmal, warum der Jurist die medizinischen Punkte anders bewertete als der Arzt. Also wenn ich es mal auf die Spitze treibe, könnte man jedem, den man nicht leiden kann, locker so die Rente verweigern. Im Kontext des Threads will ich damit sagen, es gibt echt nichts, was es nicht gibt.
Hans Martinam 14.04.2021 | 12:13
Wir erlebten sogar folgendes: hauseigene Rentengutachterin der DRV erkannte auf 3-6 Stunden. Juristen der DRV änderten dann wesentliche medizinische Feststellungen der Gutachterin, z. B. sei sitzende Arbeit möglich, was die Gutachterin ausgeschlossen hatte. Die Juristen der DRV erkannten auf 6 Stunden und mehr, also keine Rente. Landessozialgericht Niedersachsen hat danach bestätigt, dass Juristen medizinische Bewertungen ändern dürfen, keine Chance auf Rente. Wir verstehen es immer noch nicht. Im Kern bedeutet das schlicht ein willkürliches System. Alles ist möglich.
naiv?am 14.04.2021 | 13:13
Wahrscheinlich bin ich etwas naiv, aber es ist doch eigentlich egal, wer was festlegt, ändert oder wie auch immer. Die entscheidende Frage ist doch: Ist das Ergebnis richtig? Und das sollten die Gerichte überprüfen. Wenn anscheinend nur noch über die Frage "Darf der das" diskutiert wird, müsste die Frage nach der Richtigkeit der endgültigen Entscheidung doch schon beantwortet sein.
F. T.am 15.04.2021 | 10:52
Wir erlebten sogar folgendes: hauseigene Rentengutachterin der DRV erkannte auf 3-6 Stunden. Juristen der DRV änderten dann wesentliche medizinische Feststellungen der Gutachterin, z. B. sei sitzende Arbeit möglich, was die Gutachterin ausgeschlossen hatte. Die Juristen der DRV erkannten auf 6 Stunden und mehr, also keine Rente. Landessozialgericht Niedersachsen hat danach bestätigt, dass Juristen medizinische Bewertungen ändern dürfen, keine Chance auf Rente. Wir verstehen es immer noch nicht. Im Kern bedeutet das schlicht ein willkürliches System. Alles ist möglich.
Das kann ich nicht glauben , da müssen noch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben, wenn das so ist oder wäre dann kann man auch die internen Reinigungskräfte der drv zur Beurteilung hinzuzuziehen...!!!
Doch, das ist geltende Rechtsprechung. Ich erlebte das als Prozessbegleitung auch. In diesem Fall gab es nicht nur einzelne Abweichungen vom sozialmedizinischen Gutachten, sondern es war regelrecht ein anderer Katalog, insgesamt 14 qualitative Leistungseinschränkungen wurden von den juristischen Entscheidern anders eingeschätzt als vom medizinischen Gutachter. Die Klägerin klagte daher auf Anerkennung ihres Rentengutachtens, war aber chancenlos. In erster Instanz traf sie auf eine Richterin, die so genervt war, dass sie die Klage ohne einen Anhörungstermin per Gerichtsbescheid abwies, wobei sie vom ersten Tag an völlig selbstverständlich die Liste der Juristen verwendete. Vor dem LSG Niedersachsen endete es damit, dass die Richterin ein Aktengutachten erstellen ließ, dass das Rentengutachten für falsch erklärte. Dabei verwendete sie all die Vorgutachten, die mit den juristischen Angaben gearbeitet hatten, unserer Meinung nach daher gar nicht hätten herangezogen werden dürfen. So war keine neutrale Bewertung mehr möglich. Was hilfts, die Rechtsprechung war sich absolut sicher. Damit muss jeder Rentenantragsteller heute rechnen. Wir halten das nach wie vor für falsch und sehen riesiges Missbrauchspotential. Aber LSG Niedersachen ist nicht irgendjemand, also müssen wir akzeptieren, dass unsere Rechtsauffassung falsch war. (L 12 R 179/16)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026