Wir erlebten sogar folgendes: hauseigene Rentengutachterin der DRV erkannte auf 3-6 Stunden. Juristen der DRV änderten dann wesentliche medizinische Feststellungen der Gutachterin, z. B. sei sitzende Arbeit möglich, was die Gutachterin ausgeschlossen hatte. Die Juristen der DRV erkannten auf 6 Stunden und mehr, also keine Rente. Landessozialgericht Niedersachsen hat danach bestätigt, dass Juristen medizinische Bewertungen ändern dürfen, keine Chance auf Rente.
Wir verstehen es immer noch nicht. Im Kern bedeutet das schlicht ein willkürliches System. Alles ist möglich.
Das kann ich nicht glauben , da müssen noch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben, wenn das so ist oder wäre dann kann man auch die internen Reinigungskräfte der drv zur Beurteilung hinzuzuziehen...!!!
Doch, das ist geltende Rechtsprechung. Ich erlebte das als Prozessbegleitung auch. In diesem Fall gab es nicht nur einzelne Abweichungen vom sozialmedizinischen Gutachten, sondern es war regelrecht ein anderer Katalog, insgesamt 14 qualitative Leistungseinschränkungen wurden von den juristischen Entscheidern anders eingeschätzt als vom medizinischen Gutachter. Die Klägerin klagte daher auf Anerkennung ihres Rentengutachtens, war aber chancenlos. In erster Instanz traf sie auf eine Richterin, die so genervt war, dass sie die Klage ohne einen Anhörungstermin per Gerichtsbescheid abwies, wobei sie vom ersten Tag an völlig selbstverständlich die Liste der Juristen verwendete. Vor dem LSG Niedersachsen endete es damit, dass die Richterin ein Aktengutachten erstellen ließ, dass das Rentengutachten für falsch erklärte. Dabei verwendete sie all die Vorgutachten, die mit den juristischen Angaben gearbeitet hatten, unserer Meinung nach daher gar nicht hätten herangezogen werden dürfen. So war keine neutrale Bewertung mehr möglich.
Was hilfts, die Rechtsprechung war sich absolut sicher. Damit muss jeder Rentenantragsteller heute rechnen. Wir halten das nach wie vor für falsch und sehen riesiges Missbrauchspotential. Aber LSG Niedersachen ist nicht irgendjemand, also müssen wir akzeptieren, dass unsere Rechtsauffassung falsch war. (L 12 R 179/16)