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Experten-Antwort

Gutachten fehlerhaft

von A.H.26.01.2022 | 13:15
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, die DRV hat mich wegen meines Rehaantrags zu einem Gutachter geschickt. Dieser hat verschiedene Krankheiten in seinem Gutachten gar nicht aufgeführt und teilweise falsche Angaben gemacht. Ich hatte sämtliche Arztunterlagen dabei, er hat nicht mal einen Blick drauf geworfen. Z.B. steht im Gutachten, dass meine Mutter mit 87 Jahren verstorben ist, was ich in dem ohnehin sehr kurzen Gespräch mit ihm mehrfach berichtigt hatte. Meine Mutter ist gottseidank noch unter uns. Die 30 %ige Schwerbehinderung wurde nicht aufgeführt. Weiterhin hat er angegeben, dass ich in keinster Weise bereit sei, körperlich mitzuarbeiten, u.a. keinen Rehasport beantragt hätte. Dabei habe ich ihm, ebenfals mehrfach, gesagt, dass ich seit 2015 Rehasport mache und seit 1.9.2016 Mitglied in einem Fitnessstudio bin und dort in der Regel 3 x pro Woche trainiere. Dann hat er mir mein Knie (stand überhaupt nicht zur Beurteilung) so grob verdreht, dass ich noch über eine Woche Schmerzen hatte. Ich möchte das so in meinen Gesundheitsakten nicht hinnehmen. Bei der DRV werde ich vom VdK vertreten, aber ich möchte, dass der "Gutachter" generell "abgemahnt" wird. Wohin kann ich mich wenden? Ärztekammer? Viele Grüße A.H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A.H.,

wer für die grds Abmahnung eines Mediziners -wie von Ihnen gewünscht- zuständig ist, kann dieses Rentenforum nicht beurteilen.

Da dieser Arzt aber von der Rentenversicherung beauftragt wurde, sollten Sie -dem Himweis von Schade folgend- Ihre Erfahrungen/Empfindung bei der durhgeführten Begutachtung und die Differenzen zum erstellten Gutachten Ihrem Rententräger mitteilen.

So kann man zumindest die Unrichtigkeiten des Gutachten korrigieren.

Für die durchgeführte unschöne Begutachtung hilft Ihnen das sicherlich nicht, aber evtl. wird die Rentenversicherung diesen Gutachter nicht mehr in bisheriger Art und Form beauftragen. Hilft dann ggf künftigen Versicherten.

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2 Antworten

Schadeam 26.01.2022 | 14:01
Teilen Sie das so wie Sie es geschrieben haben Ihrem RV Träger mit. Sollte Ihre Reha abgelehnt werden, haben Sie ja Material für einen etwaigen Widerspruch - wird die Reha bewilligt, ist es möglicherweise egal was genau dieser Gutachter geschrieben hat (dann bekommen Sie ja die beantragte Reha) PS: ob Ihre Mutter noch lebt oder schon tot ist, dürfte bei der Frage einer Reha für Sie in aller Regel belanglos sein.....
A.H.am 26.01.2022 | 21:34
Herzlichen Dank für die Antworten. Hab das mit dem "Tod meiner Mutter" eigentlich nur erwähnt, weil es ja deutlich gezeigt hat, wie wenig mir der Gutachter überhaupt zugehört hat. Hätte ich dazu schreiben sollen. Sorry. Ja, mir geht es auch darum, dass solche Gutachter fehl am Platze sind, auch wenn die DRV Geld sparen möchte. Werde die Tipps jedenfalls umsetzen. Danke.
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