Hallo A.H.,
wer für die grds Abmahnung eines Mediziners -wie von Ihnen gewünscht- zuständig ist, kann dieses Rentenforum nicht beurteilen.
Da dieser Arzt aber von der Rentenversicherung beauftragt wurde, sollten Sie -dem Himweis von Schade folgend- Ihre Erfahrungen/Empfindung bei der durhgeführten Begutachtung und die Differenzen zum erstellten Gutachten Ihrem Rententräger mitteilen.
So kann man zumindest die Unrichtigkeiten des Gutachten korrigieren.
Für die durchgeführte unschöne Begutachtung hilft Ihnen das sicherlich nicht, aber evtl. wird die Rentenversicherung diesen Gutachter nicht mehr in bisheriger Art und Form beauftragen. Hilft dann ggf künftigen Versicherten.