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Experten-Antwort

Gutachten Kopie erhalten

von Hartmut Geisler09.11.2012 | 19:00
2738 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag Ich bin rückwirkend zum 1. Mai 2012 in voller Erwerbsminderung, unbefristet, d.h. bis zum Erreichen der Regelaltergrenze. Um die Erwerbsminderung festzustellen wurde ein Gutachten erstellt. Ich würde dieses gerne einsehen und als Kopie für meine Krankenakte haben, zumal ich jetzt auch einen Neufeststellungsantrag meiner Schwerbehinderung vornehmen möchte. Ist die RV verpflichtet mir eine solche Kopie zu senden? Mit lieben Grüßen Hartmut Geisler

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.11.2012 | 10:23

Geben Sie im Antrag auf Neufeststellung der Schwerbehinderung an, dass ein aktuelles ärztliches Gutachten aufgrund der Rentenbewilligung beim Rentenversicherungsträger vorliegt und dieses Gutachten vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie direkt vom Rentenversicherungsträger angefordert werden soll.

2 Antworten

Altagsbegleiteram 09.11.2012 | 20:20
Rechtlich gesehen wäre der Rentenversicherer nur dann verpflichtet, Ihnen das ärztliche Gutachten zukommen zu lassen, wenn es sich um ein laufendes Verfahren handeln würde (§25 SGB X). Üblicherweise wird Versicherten aber auch außerhalb dieser Regelung eine Kopie des Gutachtens zugeschickt. Fordern Sie also einfach das ärztliche Gutachten bei der Rentenversicherung an und rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. einem Monat.
Klaus-Peteram 12.11.2012 | 12:51
Ja. Die RV muss ihnen auf Wunsch das Gutachten direkt zu senden. Ausnahnem gib es nur bei psychiatrischen Gutachten mit Sperrvermerk. Dann wird bzw. darf das Gutachten nicht ihnen direkt zugesandt werden sondern nur ihrem behandelndem (Fach)arzt. Dieser wird es ihnen dann erklärent und eventuel auch kopierten... Der Tip des Eyperten ist zwar im Prinzip so in Ordnung. Persönlich und aus gemachtrer Erfahrung würde ich dies aber nicht so machen. Sie können sich nämlich dann nicht darauf verlassen, das die die für die Feststellung der Schwerbehinderung zuständige Stelle das Gutachten auch wirklich dann bei der RV anfordert. Also selbst bei der RV anfordern und dann mit dem Schwerbehindertentrag slber einreichen. NUR dann kann man sciehr sein, das das Gutachten auch vorleigt und mit berücksichtigt wird. Trau, schau , wem !
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