Hallo Schlupf,
ohne dass uns das Gutachten komplett im Wortlaut vorliegt, können wir keine Aussage(n) treffen.
Die Frage ist auch, für welchen Zweck das Gutachten erstellt wurde. Man scheint festgestellt zu haben, dass Sie wohl zumindest erstmal nicht mehr arbeiten können. Fraglich ist der Zeitraum. Hierzu zitieren Sie das Gutachten nicht. Weiter wurde wohl festgestellt, dass Sie beim Versorgungsamt oder der bei Ihnen hierfür zuständigen Behörde einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen sollten.
Ein Grad der Behinderung (Schwerbehinderung) ist nicht gleichbedeutend mit einer Erwerbsminderung. Auch bedeutet der Satz aus dem Gutachten, den Sie zitiert haben nicht zwingend, dass Sie erwerbsgemindert sind. Dies hängt u.a. auch von der Dauer der Leistungseinschränkung ab. Darüber hinaus wäre die Rentenversicherung in einem Rentenverfahren nicht an die Feststellung des MDK gebunden.
Bitte sehen Sie davon ab, in diesem Beitrag weiter aus dem Gutachten zu zitieren. Das Forum ist öffentlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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