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Experten-Antwort

Gutachten MD / keine positive Leistungsprognose

von Schlupf 28.11.2025 | 16:01
371 Ansichten
4 Antworten
Hallo, in meinem MD Gutachten taucht am Ende folgender Satz auf, wie ist das zu verstehen? Dass ich niemals wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten werde? Ein GdB ist zu empfehlen. Es ist keine positive Leistungs Prognose bezogen auf tätigkeiten auf dem ersten arbeitsmarkt festzustellen. Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.12.2025 | 07:47

Hallo Schlupf,

 

ohne dass uns das Gutachten komplett im Wortlaut vorliegt, können wir keine Aussage(n) treffen. 

 

Die Frage ist auch, für welchen Zweck das Gutachten erstellt wurde. Man scheint festgestellt zu haben, dass Sie wohl zumindest erstmal nicht mehr arbeiten können. Fraglich ist der Zeitraum. Hierzu zitieren Sie das Gutachten nicht. Weiter wurde wohl festgestellt, dass Sie beim Versorgungsamt oder der bei Ihnen hierfür zuständigen Behörde einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen sollten. 

 

Ein Grad der Behinderung (Schwerbehinderung) ist nicht gleichbedeutend mit einer Erwerbsminderung. Auch bedeutet der Satz aus dem Gutachten, den Sie zitiert haben nicht zwingend, dass Sie erwerbsgemindert sind. Dies hängt u.a. auch von der Dauer der Leistungseinschränkung ab. Darüber hinaus wäre die Rentenversicherung in einem Rentenverfahren nicht an die Feststellung des MDK gebunden.

 

Bitte sehen Sie davon ab, in diesem Beitrag weiter aus dem Gutachten zu zitieren. Das Forum ist öffentlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

halbes Jahr mindestensam 01.12.2025 | 07:22
Nie wieder wird auch kein Mediziner sagen können. Aber zumindest für das nächste halbe Jahr sieht das Gutachten Sie nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Wer war es ?am 01.12.2025 | 08:31
Sie hätten dazu schreiben sollen, wann und warum ein Gutachten erstellt wurde: -Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit -Medizinischer Dienst im Auftrag der Krankenkasse wegen Langzeit-AU -Medizinischer Dienst im Auftrag der Pflegeversicherung nach Antrag auf Pflegegrad -Sozialmedizinischer Dienst der Rentenversicherung nach Antrag auf medizinische oder berufliche Reha oder Erwerbsminderungsrente
Schadeam 01.12.2025 | 09:27
Der eine Arzt, der das geschrieben hat, sieht Sie nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt. Was andere Ärzte / Leistungsträger dazu sagen, weiß hier niemand.
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