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Gutachten / Projektplanung / Beratung

von Fragesteller05.12.2007 | 17:09
1154 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich war bis vor kurzem als Technologe (Ingenieur für Verfahrenstechnik) tätig, und gehe nach ALTZ am 01.März 2008 in Rente. Man hat mir nun das Angebot gemacht, weil Fachleute nicht so verfügbar sind wie man dachte, ich könne doch mit Prüfungen und Gutachten in der Projektbearbeitung unterstützend tätig werden. Welche legalen Wege einer Tätigkeit wären für mich in dieser spezifischen Situation gegeben (Gewerbe, Freiberufliche Tätigkeit, Nebenerweb etc.)? Welche Beträge darf man sich hierbei vorstellen? Gibt es die Möglichkeit die erzielten Einnahmen direkt für gemeinnützige Zwecke verfügbar zu machen, so dass diese gar nicht ins Privateinkommen einfliessen? Gibt es die Möglichkeit alleine durch reine Sachzuwendungen (Bücher, Tools etc.) entlohnt zu werden?

1 Antworten

Haseam 06.12.2007 | 08:28
Sollte wohl 355,00 EUR heißen.
Deutsche Rentenversicherung
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