Hallo Emily,
unklar ist, woher Sie das Ergebnis des Gutachtens kennen, ohne es gesehen zu haben. Rein formal entscheidet im Übrigen die Verwaltung über den Rentenanspruch, nicht der Gutachter. Wenn Sie keinen Arbeitsplatz innehaben, kann ggf. auch eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt das Ergebnis sein, oder die Verwaltung sieht weiteren sozialmedizinischen Aufklärungsbedarf.
Dass der Gutachter auf Ihre unfallbedingten Einschränkungen nur teilweise eingegangen ist, kann damit zusammenhängen, dass bereits aussagekräftige medizinische Unterlagen vorlagen. Persönliche Fragen gehören zur Anamnese und sind üblich.
Wenn Sie ein Gutachten anfordern, das zur Entscheidungsfindung herangezogen wird, verzögern Sie damit ggf. den Ablauf des Antragsverfahren. Wie lange es dauert, bis das Gutachten übersandt wird, lässt sich allgemeinverbindlich nicht sagen.
Bezogen auf Ihren konkreten Arbeitsplatz macht eine detaillierte Beschreibung vor allen Sinn, wenn es um LTA-Leistungen. Die Frage der Erwerbsminderung wird losgelöst davon betrachtet.
Wir würden Ihnen empfehlen zunächst den Rentenbescheid abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung