Hallo Silvia Krempel-Behrendt,
warum der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente nicht zugelassen worden sein soll, kann ich leider nicht nachvollziehen. Sollten Sie bzw. Ihr Mann der Meinung sein, das eine erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, haben Sie auf jeden Fall das Recht, einen entsprechenden Rentenantrag zu stellen. Der Rentenversicherungsträger muss diesen dann auf jeden Fall prüfen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid erstellen. Über die Erfolgsaussichten kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings auch nur spekulieren.