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Experten-Antwort

Gutachten trifft nicht zu auf Antrag von Erwerbsunfähigkeitsrente

von Silvia Krempel-Behrendt02.07.2017 | 22:06
1333 Ansichten
20 Antworten

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Hallo, Mein Mann leidet nun inzwischen seit ca. 7 Jahren an chronischen Schmerzen, die sich inzwischen auf viele Körperregionen ausgeweitet haben. Er nimmt seit ca.3 Jahren Opiate und Psychopharmaka. Vor 3 Monaten wurde sein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gar nicht erst zugelassenen. Es hieß er würde auf Grund des psychiatrischen Gutachtens sowieso abgelehnt. Ein zweites Gutachtern von einem anderen Arzt muss man selbst bezahlen. Wenn man allerdings schon über 3 Jahre nicht mehr arbeiten kann, wie soll das finanziell gehen? Wir 2 beben von meinem Gehalt als Altenpflegerin. Diese Hürde ist doch mit Absicht?! Da zweifelt man doch an allem. Haben wir wirklich keine Chance auf Hilfe? Mit freundlicher Grüßen S.-K.-Behrendt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvia Krempel-Behrendt,

warum der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente nicht zugelassen worden sein soll, kann ich leider nicht nachvollziehen. Sollten Sie bzw. Ihr Mann der Meinung sein, das eine erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, haben Sie auf jeden Fall das Recht, einen entsprechenden Rentenantrag zu stellen. Der Rentenversicherungsträger muss diesen dann auf jeden Fall prüfen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid erstellen. Über die Erfolgsaussichten kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings auch nur spekulieren.

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19 Antworten

Onkrl Ottoam 02.07.2017 | 22:26
Wer hat den Antrag nicht zugelassen? Wohl kaum die DRV, denn da ist man verpflichtet alle Anträge zu prüfen.
Schadeam 02.07.2017 | 22:42
Ist ein Quatsch was Sie schreiben. Das gibt es nicht, dass die DRV einen Antrag nicht zulässt. Jeder kann- selbst völlig aussichtslose- Anträge auf Rente stellen. Jeder Antrag wird geprüft...
Schorscham 03.07.2017 | 14:20
Sie scheinen eine blühende Fantasie zu haben. Wer diesen Unsinn glaubt wird selig! MfG
=//=am 03.07.2017 | 17:57
Ich muss mich meinen Vor"schreibern" anschließen. Wer hat Ihnen denn so einen Unsinn erzählt, die Nachbarn, Freunde, Wirtshauskumpel? Wenn die Leute, die sich nicht auskennen, den Mund halten würden, wäre alles viel einfacher. Ich erkläre auch keinem Bodenleger, wie er den Boden legen muss, wenn ich keine Ahnung von der Materie habe. Stellen Sie einen formellen Rentenantrag mit möglichst umfangreichen aktuellen ärztlichen Unterlagen, dann wird vom Sozialmedizinischen Dienst geprüft, ob Erwerbsminderung vorliegt oder eben nicht. Das Ganze kostet Sie keinen Cent, höchstens das Porto. :-) Noch ein Tipp: Geben Sie hier im Forum auch nie Ihren vollen Namen und andere Daten an.
W*lfgangam 03.07.2017 | 20:58
Hallo Silvia Krempel-Behrendt, eine 'Nichtzulassung'/Nichtaufnahme eines EM-Antrags erfolgt ggf. dann, wenn auch nicht im Mindesten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind - unter Berücksichtigung aller (un)möglichen Konstellation, um nicht unnötig Verwaltung zu beschäftigen/nur Papier zu bewegen. Eine Aussage zu med. Aspekten - der kann noch - erfolgt nicht/eine darauf berufene Ablehnung der Antragsaufnahme ist schlicht unzulässig. Nachgefragt: Wo wurde die Antragsaufnahme abgelehnt? Gruß w.
Schadeam 03.07.2017 | 21:18
Fragestellerin = Frau mit Doppelname = meist schwierig = sag doch alles
Kathaam 04.07.2017 | 11:23
Hallo W*lfgang, "eine 'Nichtzulassung'/Nichtaufnahme eines EM-Antrags erfolgt ggf. dann, wenn auch nicht im Mindesten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind - unter Berücksichtigung aller (un)möglichen Konstellation, um nicht unnötig Verwaltung zu beschäftigen/nur Papier zu bewegen." Nicht mal dann wird bei meinem Träger ein Antrag nicht aufgenommen. Manche Leute brauchen die Ablehnung auch einfach nur zur Vorlage bei einem anderen Leistungsträger
Unwissendeam 04.07.2017 | 12:29
Zitat von Katha anzeigenausblenden
Völlig richtig! Selbst wenn ich den Ablehnungsbescheid nur für mich selbst haben möchte und nicht zur Vorlage bei einem anderen Leistungsträger... Jeder hat das RECHT, Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Über diesen Antrag muss anschließend "rechtmäßig" entschieden werden, d. h. in Form eines Bescheides mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Die Weigerung eines Mitarbeiters der Rentenversicherung, einen Antrag nicht aufzunehmen (und damit diesen Antrag nicht ordnungsgemäß zu bescheiden) verletzt den Antragsteller ganz klar in seinen Rechten. Letztlich muss er den Antrag immer aufnehmen, wenn der Antragsteller das möchte. Ich hoffe, dass Sie das in Ihrem Versicherungsamt nicht anders machen, lieber W*lfgang.
W*lfgangam 04.07.2017 | 21:32
Zitat von Katha anzeigenausblenden
Hallo Katha, natürlich haben Sie grundsätzlich Recht, das ein Ablehnungsbescheid ein Ablehnungsbescheid ist. Örtlich /im Bezug auf 'andere Leistungsträger' besteht allerdings Verständnis/Einvernehmen darüber, warum auf eine 'sinnlose' Antragsaufnahme verzichtet wird - Kurzvermerk dazu, ab in die Akte des 'fordernden' Leistungsträgers (die/seine Rechnungsprüfung will ja auch was zu lesen haben ;-)) und gut ist. Das funktioniert ziemlich gut in Richtung Jobcenter, Sozialamt, auch Krankenkasse - für die 'Nichtantragsaufnahme'/'Bescheinigung weswegen' für die anderen Leistungsträger müssen Sie sich allerdings 100pro sicher sein, und alle Blickwinkel/rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigt haben (letztendlich stehen Sie mit dieser Entscheidung gerade!) ...eben einfach ein bisschen mehr Erfahrungswissen haben, und nicht zuletzt bei diesen Stellen 'bekannt' sein :-) Beispiel/krass überhöht: Mein JC schickt mir auch nicht mehr Hunderte von syrischen Flüchtlingen/jetzt mit Arbeitserlaubnis zu, nur weil der Amtsarzt/Gesundheitsamt die für wahrscheinlich EM hält. Einfacher Datenabgleich JC/mein verfügbaren Daten + Erfahrungswissen und die Sache ist erledigt ...ab damit zum Sozialamt/Grusi, beiderseitige Tel.Vermerke für die Akte, Fall erledigt, viel Arbeit erspart, das Wichtige ist wieder dran. Wenn ich natürlich Fallzahlen 'generieren' muss und nur den ganzen Tag außem Fenster der Sonne entgegen schaue, würde ich vielleicht umdenken ...oder einen 'Chef' zum Selbstzweck befriedigen muss ;-) Gruß w.
Unwissendeam 05.07.2017 | 04:17
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Lieber W*lfgang, lesen Sie sich doch einfach nochmal in Ruhe die Expertenantwort durch und schreiben Sie nicht so einen Unsinn, dass Sie den Leuten aufgrund Ihres "Erfahrungswissens" oder Ihres "Bekanntheitsgrades bei anderen Trägern" das Recht auf eine Antragstellung verweigern können - nur um sich letztlich Ihre Arbeit zu erleichtern. Es ging hier auch ausschließlich darum, ob einem Versicherten das Recht auf eine RENTENANTRAGSTELLUNG verweigert werden kann - siehe Sachverhaltsschilderung von Silvia Krempel-Behrendt. Ihr ganzes Geschwafel von Krankenkassen, Jobcentern, syrischen Flüchtlingen oder irgendwelchen vermeintlichen lokalen "Einvernehmen" weicht völlig vom Thema ab. Es ist Humbuk, dass Sie mit einem Rentenversicherungsträger oder anderen Leistungsträger "einvernehmlich" fetlegen könnten, einen Rentenantrag nicht aufzunehmen - obwohl der Versicherte darauf besteht (siehe Sachverhaltsschilderung). Sie dürfen sich nicht einfach eingemächtig über bestehndes Recht hinwegsetzen!
W*lfgangam 06.07.2017 | 19:22
...besser hätte ich das nicht kurzfassen können - Sie haben Ihren Nick schon bewusst gewählt.
Mehr fällt Ihnen dazu nicht ein? Ja ja, wenn einem die sachlichen Argumente ausgehen ...
Mit Verlaub, Unwissende, Sie mögen vielleicht ein passable Theoretikerin sein, an der 'Front' wären Sie nicht einsetzbar! EOD Gruß w.
Unwissendeam 06.07.2017 | 19:50
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ja ja, lieber W*lfgang, das habe ich jetzt mittlerweile verstanden: Ich bin nur eine "passable" Theoretikerin, nicht einsetzbar! Sie sind der Frontmann! Gut, dass es so tolle Leute wie Sie gibt, die auch noch wissen, wie toll sie sind!
Zufälliger Leseram 06.07.2017 | 19:58
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Mehr fällt Ihnen dazu nicht ein? Ja ja, wenn einem die sachlichen Argumente ausgehen ...
Mit Verlaub, Unwissende, Sie mögen vielleicht ein passable Theoretikerin sein, an der 'Front' wären Sie nicht einsetzbar! EOD Gruß Hallo W*lfgang, ihre Überheblichkeit scheint keine Grenzen mehr zu kennen. Charakterlich widern Sie mich einfach nur noch an. Mit freundlichen Grüßen Zufälliger Leser w.
Genervteram 06.07.2017 | 21:35
Zitat von Zufälliger Leser anzeigenausblenden
...besser hätte ich das nicht kurzfassen können - Sie haben Ihren Nick schon bewusst gewählt.
Mehr fällt Ihnen dazu nicht ein? Ja ja, wenn einem die sachlichen Argumente ausgehen ...
Mit Verlaub, Unwissende, Sie mögen vielleicht ein passable Theoretikerin sein, an der 'Front' wären Sie nicht einsetzbar! EOD Gruß Hallo W*lfgang, ihre Überheblichkeit scheint keine Grenzen mehr zu kennen. Charakterlich widern Sie mich einfach nur noch an. Mit freundlichen Grüßen Zufälliger Leser w.
Keine Sorge, Personen wie W*lfgang werden irgendwann an ihrer Überheblichkeit scheitern. Spätestens wenn sich Versicherte über ihn beschweren, die er nicht wie hier anonym, sondern von Angesicht zu Angesicht beraten hat, muss er sich gegenüber der DRV verantworten. Dann wir ihm sein Geschwafel auch nichts mehr nutzen. Hier im Forum hat er schon sehr an Akzeptanz eingebüßt, wie die Reaktion von immer mehr Usern zeigen.
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