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Und Du Großkotz, äh Groko besser aus diesem Forum verschwinden!Hallo, eine Frage: Ich habe drei erfolglose Umschulungen in der Pflege aufgrund einer Schizophrenie hinter mir. Hatte mal ein Studium 2008 abgeschlossen, als 2009 die Krankheit das erste Mal attestiert wurde. Dann kamen eben die drei Umschulungsversuche, in denen ich beruflich nicht mehr weiterkam, Episoden und Krankenhausaufenthalte hatte. Das Gutachten vom Arbeitsamt sagt nun vor einer bevorstehenden Reha, dass ich trotz Krankheitsverlauf 6-8 Std arbeitsfähig bin. Fühle mich persönlich aber nicht dazu in der Lage. Habe soziale Anpassungsschwierigkeiten und kann unter Stress schnell einen neuen Schub entwickeln. Das äußert sich in paranoiden Gedankengänge, Stimmenhören und letztendlich Arbeitsunfähigkeit. Meine Frage: Was zählt bei einem EM- Antrag? Das Gutachten der Reha oder das vorherige Gutachten des Arztes der Arbeitsagentur? Ich habe ehrlich gesagt Angst, voll arbeiten zu müssen, obwohl es mir nicht gut geht.Du solltest deine Schauspielerischen Fähigkeiten verbessern.
Und weshalb sollte man ein solch ungünstiges Gutachten bei der Antragstellung erwähnen? Da wartet an doch besser ab, welche Schlüsse der Gutachter der Rentenversicherung zieht.Das Gutachten der AfA müssen Sie nicht erwähnen....wattn *Scheiß hier bisher zur Frage von Aha19 geschrieben worden ist! :-) Natürlich kann das Afa-Gutachten für die DRV reichen,
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