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Gutachten über Erwerbsfähigkeit 6-8 Std. einsatzfähig trotz Schizophrenie

von Aha1911.06.2017 | 17:50
2997 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, eine Frage: Ich habe drei erfolglose Umschulungen in der Pflege aufgrund einer Schizophrenie hinter mir. Hatte mal ein Studium 2008 abgeschlossen, als 2009 die Krankheit das erste Mal attestiert wurde. Dann kamen eben die drei Umschulungsversuche, in denen ich beruflich nicht mehr weiterkam, Episoden und Krankenhausaufenthalte hatte. Das Gutachten vom Arbeitsamt sagt nun vor einer bevorstehenden Reha, dass ich trotz Krankheitsverlauf 6-8 Std arbeitsfähig bin. Fühle mich persönlich aber nicht dazu in der Lage. Habe soziale Anpassungsschwierigkeiten und kann unter Stress schnell einen neuen Schub entwickeln. Das äußert sich in paranoiden Gedankengänge, Stimmenhören und letztendlich Arbeitsunfähigkeit. Meine Frage: Was zählt bei einem EM- Antrag? Das Gutachten der Reha oder das vorherige Gutachten des Arztes der Arbeitsagentur? Ich habe ehrlich gesagt Angst, voll arbeiten zu müssen, obwohl es mir nicht gut geht.

22 Antworten

Onkel Ottoam 11.06.2017 | 17:56
Bei der EM-Rente zählt alleine das von der DRV in Auftrag gegebene Gutachten. Haben Sie auch die Wartezeiten erfüllt, dann stellen Sie einfach den Antrag und schauen was dabei heraus kommt. Das Gutachten der AfA müssen Sie nicht erwähnen.
Aha19am 11.06.2017 | 18:03
Ich denke mal, dass die Reha der Arbeitsagentur nötig ist vor einem Rentenantrag? Danke für die Antwort!
Aha19am 11.06.2017 | 18:04
Die Wartezeiten sind erfüllt...
KSCam 11.06.2017 | 18:23
Was meinen Sie mit Reha von der Arbeitsagentur? Aber egal, wichtig ist was der Rentengutachter meint. Stellen Sie den Antrag und es wird geprüft.
Herz1952am 11.06.2017 | 18:29
Hallo Aha19 soweit ich weis, wird die Reha nicht (weil medizinisch notwendig) vom Arbeitsamt, sondern von der RV geprüft und auch bezahlt. Dabei stellt sich auch die Frage, ob eine Besserung erreicht werden kann. Die Ablehnung kann auch lauten: Krank zu Hause. Sie sollten sich vorsichtshalber auch von Ihrem Arzt AU schreiben lassen. Auch bei einem Rentenantrag geht "Reha vor Rente". Sie haben doch schon verschiedene Krankenhausaufenthalt hinter sich, da stellt sich so wie so die Frage, ob eine Reha zur Zeit was bringt. Natürlich dürfen Sie auch die Reha mitmachen, wenn diese genehmigt wird. Man sollte die Hoffnung natürlich nicht so schnell aufgeben.
Herz1952am 11.06.2017 | 18:19
Hallo Aha19, wie Onkel Otto schon erwähnte, kommt es auf die Beurteilung der RV an, bzw. wie stark Sie durch diese Krankheit behindert sind. Ich habe selbst erlebt, wie der Gutachter des Arbeitsamtes unseren Sohn beurteilt hat. Er könnte noch 3 - 6 Stunden arbeiten, denn für die Rente sei er noch zu jung. Aber für die Krankheit spielt dies keine Rolle. Vielleicht hatte der Gutachter auch noch die Hoffnung, dass er es doch noch schaffen könnte. Sein Fachabitur in Informatik Bereich Anwendung hat er in 2 Std. täglich durchgezogen weil nicht mehr ging ("Vorschulungen" waren allerdings reichlich vorhanden). Ein nachfolgender Rentenantrag wurde mit voller EM-Rente befristet bewilligt. Anschließend "ohne Befristung" (auf unbestimmte Dauer). Aufgrund von Unterbrechungen im Erwerbsleben hatte er aber nur eine niedrige Rente und Grundsicherungsniveau und muss aufstocken. Allerdings war die Wartezeit für die EM-Rente erfüllt Den Rentenantrag legen Sie dem Arbeitsamt vor, damit Sie erst einmal in Ruhe gelassen werden. Scharf ist das Arbeitsamt auch nicht auf "schwer Vermittelbare". Noch eine Empfehlung: Stellen Sie auch einen Antrag auf Schwerbehinderung. Das hat zwar mit der Rente nichts zu tun, aber Sie könnten ihn evtl. gebrauchen. Soweit ich weis, sind da Sanktionen durch das Jobcenter nicht möglich. Alles Gute.
Schorscham 11.06.2017 | 18:42
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

sicher bestimmt ein Richter am Ende, wenn es vorher keine Einigung gibt. Auch Gutachter können sachlich falsch entscheiden. Dann gibt es noch die Widerspruchsmöglichkeit.

Aber als erstes sagt jedenfalls der Sachbearbeiter, ob es zumutbar ist oder nicht. Und wenn man sich dies gefallen lässt, hat man schon verloren.

Bei mir hat ein Rheumatologe wahrscheinlich entschieden, dass ich noch 3 - 6 Stunden arbeiten könne (volle AM-Rente). Obwohl er gesehen haben muss, wie es um mein Herz steht. Das ist eben das saudumme, dass das kein Außenstehender beurteilen kann, wie das befinden ist, und was tatsächlich möglich ist. Er hat mich auch nicht gefragt, wie mein Tagesablauf ist. (Kurz nach Frühstück wieder Ruhepause, nach 4 - 5 Stunden Erschöpfung auch ohne Arbeit. Auch ein Schlaf hat nur sehr wenig daran gebessert, der Tag war sozusagen gelaufen). Er hat nur gefragt, wie so ich keinen Herzsport in der Gruppe mache. Das hätte mir nichts gebracht. Tote Herzzellen werden dadurch nicht lebendig. Zu Hause einen Spaziergang und danach Ruhe. Das war es dann.

Sicher entscheiden Richter und Gutachter (demnächst sollen auch die Patienten vor Gericht zu Wort kommen dürfen), aber eine volle Gerechtigkeit ist biologisch nicht zu erreichen. Ich musste ja auch schon Arztberichte korrigieren, damit ich ein bestimmtes Medikament bekam, wegen meiner Herzschwäche (Musste den Arzt auffordern, das Attest zu berichtigen). Aber was wunder, wenn von einem schweren Herzinfarkt die Rede ist (ist eigentlich totes Herzmuskelgewebe, das sich in Bindegewebe umwandelt und unelastisch ist), aber "nur" eine Gefäßverengung vorliegt oder ein kleiner Verschluss, der wieder geöffnet werden kann. Dadurch muss kein Infarkt entstehen, der das Herz dann "wirklich" schwächt.

Schlimm ist es natürlich, wenn man beim Gutachter nicht zu Wort kommt, oder nicht geglaubt wird. Von Krankheitsberichtigen kann ein Gutachter so gut wie nicht, die Einschränkungen beurteilen. Es gehört sogar zu den Mitwirkungspflichten, dass man den Tagesablauf schildert, damit sich der Gutachter ein besseres Bild machen kann.

In den letzten Jahren in denen ich mich mit diesem Gesundheitssystem beschäftigt habe (musste, dass ich nicht falsch behandelt wurde) habe ich festgestellt, dass eigentlich das ganze System "Quark mit Soße" ist und die Kranken nach Strich und Faden verar....werden (können).

Mein Friseur kennt wenigstens seine Berufsordnung. Die Ärzte, die ich persönlich kenn, kennen ihre Berufsordnung für Ärzte nicht. Dürfen aber Dr. "machen".

Noch etwas ist auch beim Rentengutachten sowie bei der Behandlung durch Ärzte zu beachten. Es gilt generell der Einzelfall. Das ist gut, aber gleichzeitig auch die Schwierigkeit. Bei der Rente gibt es wenigstens ein grobes Raster in der Zeit: unter 3 Stunden, 3 bis 6 Stunden, das eine Rente ergeben kann.

Bei psychischen Erkrankung ist meistens die erste Diagnose: Er könnte, wenn er nur wollte (Quatsch) und "Faulheit". Dies sind alles Vorurteile (Vorverurteilungen).

MfG

Schon wieder Quark mit Soße. Warum sollte wohl eine Schwerbehinderung vor Jobcenter-Sanktionen schützen? Auch Schwerbehinderte können noch voll erwerbsfähig sein und sind somit selbstverständlich dazu VERPFLICHTET, sich intensiv um Arbeit zu bemühen und JEDE zumutbare Arbeit anzunehmen. MfG
Herz1952am 11.06.2017 | 19:55
Hallo Schorsch, Das stimmt schon, aber was ist "zumutbar"? Außerdem darf man seine Behinderung nicht verschweigen, sofern diese die Arbeit beeinträchtigen kann. Dann darf das Jobcenter nicht deswegen sperren, weil die Arbeit nicht angenommen wurde bzw. der Jobsuchende hätte es nicht gewollt, dass er eingestellt wird. Gerade bei Psychischen Krankheiten, ist es sehr schwer, wenn nicht unmöglich Arbeit zu bekommen. Da braucht man sich nicht noch vom Jobcenter drangsalieren zu lassen. Vielleicht gibt es auch schon Urteile gegen das Job-Center in diesen Fällen. Bei Ihnen war das ja etwas anderes, Sie wollten und k o n n t e n auch arbeiten. Sie haben ja auch mit offenen Karten gespielt. Das war vollkommen in Ordnung. Das hat zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Vertrauen geschaffen und das war für beine Seiten eine "win-win"-Situation. Sie wissen ja gar nicht, wie sich unser Sohn bemüht hat. Jemand im Alter unseres Sohnes war 30 Grad behindert. Der Personalleiter einer Verleihfirma hat ihm geraten, schleunigst einen Rentenantrag zu stellen, weil er keine Chance hatte. Eine Umschulung in einen "Büroberuf" hat auch nichts gebracht. Ob Aha19 ganz in Ruhe gelassen wird ist eine andere Sache. Aber ein Behindertenausweis kann eine Hilfe bei der Wohnungssuche sein (Sozialwohnung bevorzugt). Ich glaube ja auch, dass er eine mögliche Chance wahrnehmen wird, falls es ihm überhaupt möglich ist. Das ganze Sozialsystem ist von (reltiv) Gesunden geschaffen worden (Selbstverwaltung nennt sich das, da ist kein einziger etwas schwerer Erkrankter "Dauerpatient" mit von der Partie) Das ist mitunter nur eine Diktatur der Gesunden gegenüber den Kranken. Aber auch das Jobcenter wird "froh" sein, wenn es solche Kranken nicht vermitteln muss, bzw. diese aus der Vermittlungsstatistik wieder herausen hat. Zumindest, wenn zu diesem Zeitpunkt wenig oder keine Hoffnung besteht. Ab Rentenantrag wurde auch unser Sohn in Ruhe gelassen vom Jobcenter. Vorher hat er jede Woche eine Bewerbung geschrieben. Manche wurden nicht einmal zurückgeschickt oder es gab gar keine Antwort. MfG
Juppam 11.06.2017 | 20:05
@ Herz1952 Wie immer viel Geschwafel gepaart mit Unwissenheit! Fakt ist, wer Sozialleistungen bezieht, der hat Rechte und Pflichten und kann bei Verstoß gegen seine Pflichten sanktioniert werden, ganz egal ob er SB ist oder nicht. Denn meines Wissens wurde bisher das BGE noch nicht eingeführt.
Schorscham 11.06.2017 | 20:07
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

sicher bestimmt ein Richter am Ende, wenn es vorher keine Einigung gibt. Auch Gutachter können sachlich falsch entscheiden. Dann gibt es noch die Widerspruchsmöglichkeit.

Aber als erstes sagt jedenfalls der Sachbearbeiter, ob es zumutbar ist oder nicht. Und wenn man sich dies gefallen lässt, hat man schon verloren.

Bei mir hat ein Rheumatologe wahrscheinlich entschieden, dass ich noch 3 - 6 Stunden arbeiten könne (volle AM-Rente). Obwohl er gesehen haben muss, wie es um mein Herz steht. Das ist eben das saudumme, dass das kein Außenstehender beurteilen kann, wie das befinden ist, und was tatsächlich möglich ist. Er hat mich auch nicht gefragt, wie mein Tagesablauf ist. (Kurz nach Frühstück wieder Ruhepause, nach 4 - 5 Stunden Erschöpfung auch ohne Arbeit. Auch ein Schlaf hat nur sehr wenig daran gebessert, der Tag war sozusagen gelaufen). Er hat nur gefragt, wie so ich keinen Herzsport in der Gruppe mache. Das hätte mir nichts gebracht. Tote Herzzellen werden dadurch nicht lebendig. Zu Hause einen Spaziergang und danach Ruhe. Das war es dann.

Sicher entscheiden Richter und Gutachter (demnächst sollen auch die Patienten vor Gericht zu Wort kommen dürfen), aber eine volle Gerechtigkeit ist biologisch nicht zu erreichen. Ich musste ja auch schon Arztberichte korrigieren, damit ich ein bestimmtes Medikament bekam, wegen meiner Herzschwäche (Musste den Arzt auffordern, das Attest zu berichtigen). Aber was wunder, wenn von einem schweren Herzinfarkt die Rede ist (ist eigentlich totes Herzmuskelgewebe, das sich in Bindegewebe umwandelt und unelastisch ist), aber "nur" eine Gefäßverengung vorliegt oder ein kleiner Verschluss, der wieder geöffnet werden kann. Dadurch muss kein Infarkt entstehen, der das Herz dann "wirklich" schwächt.

Schlimm ist es natürlich, wenn man beim Gutachter nicht zu Wort kommt, oder nicht geglaubt wird. Von Krankheitsberichtigen kann ein Gutachter so gut wie nicht, die Einschränkungen beurteilen. Es gehört sogar zu den Mitwirkungspflichten, dass man den Tagesablauf schildert, damit sich der Gutachter ein besseres Bild machen kann.

In den letzten Jahren in denen ich mich mit diesem Gesundheitssystem beschäftigt habe (musste, dass ich nicht falsch behandelt wurde) habe ich festgestellt, dass eigentlich das ganze System "Quark mit Soße" ist und die Kranken nach Strich und Faden verar....werden (können).

Mein Friseur kennt wenigstens seine Berufsordnung. Die Ärzte, die ich persönlich kenn, kennen ihre Berufsordnung für Ärzte nicht. Dürfen aber Dr. "machen".

Noch etwas ist auch beim Rentengutachten sowie bei der Behandlung durch Ärzte zu beachten. Es gilt generell der Einzelfall. Das ist gut, aber gleichzeitig auch die Schwierigkeit. Bei der Rente gibt es wenigstens ein grobes Raster in der Zeit: unter 3 Stunden, 3 bis 6 Stunden, das eine Rente ergeben kann.

Bei psychischen Erkrankung ist meistens die erste Diagnose: Er könnte, wenn er nur wollte (Quatsch) und "Faulheit". Dies sind alles Vorurteile (Vorverurteilungen).

MfG

Zumutbar ist JEDE Tätigkeit, die einen weder geistig noch körperlich überfordert. Eigentlich ganz simpel, oder? MfG
Herz1952am 11.06.2017 | 20:55
Hallo Schorsch, ich habe doch gar nichts anderes geschrieben. Das kann allerdings ein gesunder Job-Sachbearbeiter nicht bestimmen und auch kein noch so guter Gutachter. Das wissen Sie doch auch. Sie wussten doch, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten. Der Gutachter hatte eben bei Ihnen Recht, ein anderer Bearbeiter hat vielleicht was anderes hineininterpretiert, was nicht vorhanden war. Der Gutachter durfte bestimmt nicht schreiben, dass er den Beruf kennt, bzw. sich mit Ihnen unterhalten hat. Er muss ganz formell und "neutral" schreiben. Bei der Rentenfindung ist nicht nur der Gutachter beteiligt, der die persönliche Untersuchung gemacht hat, Ob dies ein vorgesetzter Arzt ist oder ein halber Schreibtischtäter das weis ich nicht. Aber, dass mehrere Personen dafür zuständig sind, hat schon mal ein Experte geschrieben. Was glauben Sie, welcher Schrott mitunter in meinen Arztberichten steht? Vor Gericht entscheidet der Richter aufgrund der Aussage des Gutachters. Selbst, wenn er daran zweifelt wird er nicht das Gutachten als falsch hinstellen. Richter sind "unabhängig".:-). MfG
Aha19am 11.06.2017 | 20:41
Hallo Herz1952, danke für Ihre sehr offene Antwort! Dass hier einige sehr abschaetzigen Kommentare wie schauspielerei und dergleichen kommen, war klar. Aber man erfährt mehr durch ihre Beiträge. Ich möchte mal sagen, dass es ein Gesunder nicht nachvollziehen kann, was diese Krankheit für einen selbst und auch fuer Angehörige bedeutet. Ich habe genug Krankenhausaufenthalte hinter mir, um das sagen zu können. Viel Erfolg in Ihrem Fall!
Schreiberlingam 11.06.2017 | 21:26
Aha ich wünsche Ihnen viel Glück......und wünsche Ihnen das Sie ihr Ziel erreichen......wer eine unsichtbare Krankheit hat tut doppelt schwer......selbst hier in diesem Forum....! LG Ein Schreiberling....
W*lfgangam 11.06.2017 | 21:54
...wattn *Scheiß hier bisher zur Frage von Aha19 geschrieben worden ist! :-) Natürlich kann das Afa-Gutachten für die DRV reichen, wenn es dafür bereits die Reha-relevanten Inhalte hat. Wenn nicht, kommt die Auswertung zeitnaher anderer Gutachten/med. Berichte hinzu. Lässt sich dann immer noch keine Aussage pro/contra Reha feststellen, wird ein DRV-Gutachten in-/extern eingeleitet. Und, bis dahin ist die Entscheidung in der Schwebe - erst dann kommt sie ...wenn man/frau dann damit nicht einverstanden ist, geht man auf den 'Rechtsweg' ...bis dahin sollte man 'Laberein' hier ignorieren. >Aha19: Meine Frage: Was zählt bei einem EM- Antrag? Ihr 'Gefühl' sicher nicht ...lassen Sie die beteiligten Stellen zunächst einfach ihre Arbeit machen - Ihre diesbezüglichen Rechte haben Sie aber auch. Gruß w.
Genervteram 11.06.2017 | 22:08
Hallo, eine Frage: Ich habe drei erfolglose Umschulungen in der Pflege aufgrund einer Schizophrenie hinter mir. Hatte mal ein Studium 2008 abgeschlossen, als 2009 die Krankheit das erste Mal attestiert wurde. Dann kamen eben die drei Umschulungsversuche, in denen ich beruflich nicht mehr weiterkam, Episoden und Krankenhausaufenthalte hatte. Das Gutachten vom Arbeitsamt sagt nun vor einer bevorstehenden Reha, dass ich trotz Krankheitsverlauf 6-8 Std arbeitsfähig bin. Fühle mich persönlich aber nicht dazu in der Lage. Habe soziale Anpassungsschwierigkeiten und kann unter Stress schnell einen neuen Schub entwickeln. Das äußert sich in paranoiden Gedankengänge, Stimmenhören und letztendlich Arbeitsunfähigkeit. Meine Frage: Was zählt bei einem EM- Antrag? Das Gutachten der Reha oder das vorherige Gutachten des Arztes der Arbeitsagentur? Ich habe ehrlich gesagt Angst, voll arbeiten zu müssen, obwohl es mir nicht gut geht.
Du solltest deine Schauspielerischen Fähigkeiten verbessern.
Und Du Großkotz, äh Groko besser aus diesem Forum verschwinden!
Schorscham 12.06.2017 | 01:33
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

sicher bestimmt ein Richter am Ende, wenn es vorher keine Einigung gibt. Auch Gutachter können sachlich falsch entscheiden. Dann gibt es noch die Widerspruchsmöglichkeit.

Aber als erstes sagt jedenfalls der Sachbearbeiter, ob es zumutbar ist oder nicht. Und wenn man sich dies gefallen lässt, hat man schon verloren.

Bei mir hat ein Rheumatologe wahrscheinlich entschieden, dass ich noch 3 - 6 Stunden arbeiten könne (volle AM-Rente). Obwohl er gesehen haben muss, wie es um mein Herz steht. Das ist eben das saudumme, dass das kein Außenstehender beurteilen kann, wie das befinden ist, und was tatsächlich möglich ist. Er hat mich auch nicht gefragt, wie mein Tagesablauf ist. (Kurz nach Frühstück wieder Ruhepause, nach 4 - 5 Stunden Erschöpfung auch ohne Arbeit. Auch ein Schlaf hat nur sehr wenig daran gebessert, der Tag war sozusagen gelaufen). Er hat nur gefragt, wie so ich keinen Herzsport in der Gruppe mache. Das hätte mir nichts gebracht. Tote Herzzellen werden dadurch nicht lebendig. Zu Hause einen Spaziergang und danach Ruhe. Das war es dann.

Sicher entscheiden Richter und Gutachter (demnächst sollen auch die Patienten vor Gericht zu Wort kommen dürfen), aber eine volle Gerechtigkeit ist biologisch nicht zu erreichen. Ich musste ja auch schon Arztberichte korrigieren, damit ich ein bestimmtes Medikament bekam, wegen meiner Herzschwäche (Musste den Arzt auffordern, das Attest zu berichtigen). Aber was wunder, wenn von einem schweren Herzinfarkt die Rede ist (ist eigentlich totes Herzmuskelgewebe, das sich in Bindegewebe umwandelt und unelastisch ist), aber "nur" eine Gefäßverengung vorliegt oder ein kleiner Verschluss, der wieder geöffnet werden kann. Dadurch muss kein Infarkt entstehen, der das Herz dann "wirklich" schwächt.

Schlimm ist es natürlich, wenn man beim Gutachter nicht zu Wort kommt, oder nicht geglaubt wird. Von Krankheitsberichtigen kann ein Gutachter so gut wie nicht, die Einschränkungen beurteilen. Es gehört sogar zu den Mitwirkungspflichten, dass man den Tagesablauf schildert, damit sich der Gutachter ein besseres Bild machen kann.

In den letzten Jahren in denen ich mich mit diesem Gesundheitssystem beschäftigt habe (musste, dass ich nicht falsch behandelt wurde) habe ich festgestellt, dass eigentlich das ganze System "Quark mit Soße" ist und die Kranken nach Strich und Faden verar....werden (können).

Mein Friseur kennt wenigstens seine Berufsordnung. Die Ärzte, die ich persönlich kenn, kennen ihre Berufsordnung für Ärzte nicht. Dürfen aber Dr. "machen".

Noch etwas ist auch beim Rentengutachten sowie bei der Behandlung durch Ärzte zu beachten. Es gilt generell der Einzelfall. Das ist gut, aber gleichzeitig auch die Schwierigkeit. Bei der Rente gibt es wenigstens ein grobes Raster in der Zeit: unter 3 Stunden, 3 bis 6 Stunden, das eine Rente ergeben kann.

Bei psychischen Erkrankung ist meistens die erste Diagnose: Er könnte, wenn er nur wollte (Quatsch) und "Faulheit". Dies sind alles Vorurteile (Vorverurteilungen).

MfG

Im Zweifelsfall bestimmt das ein Richter und über Ihren Geisteszustand entscheidet im Zweifelsfall ein Facharzt für Psychiartrie. MfG
Schorscham 12.06.2017 | 11:55
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

sicher bestimmt ein Richter am Ende, wenn es vorher keine Einigung gibt. Auch Gutachter können sachlich falsch entscheiden. Dann gibt es noch die Widerspruchsmöglichkeit.

Aber als erstes sagt jedenfalls der Sachbearbeiter, ob es zumutbar ist oder nicht. Und wenn man sich dies gefallen lässt, hat man schon verloren.

Bei mir hat ein Rheumatologe wahrscheinlich entschieden, dass ich noch 3 - 6 Stunden arbeiten könne (volle AM-Rente). Obwohl er gesehen haben muss, wie es um mein Herz steht. Das ist eben das saudumme, dass das kein Außenstehender beurteilen kann, wie das befinden ist, und was tatsächlich möglich ist. Er hat mich auch nicht gefragt, wie mein Tagesablauf ist. (Kurz nach Frühstück wieder Ruhepause, nach 4 - 5 Stunden Erschöpfung auch ohne Arbeit. Auch ein Schlaf hat nur sehr wenig daran gebessert, der Tag war sozusagen gelaufen). Er hat nur gefragt, wie so ich keinen Herzsport in der Gruppe mache. Das hätte mir nichts gebracht. Tote Herzzellen werden dadurch nicht lebendig. Zu Hause einen Spaziergang und danach Ruhe. Das war es dann.

Sicher entscheiden Richter und Gutachter (demnächst sollen auch die Patienten vor Gericht zu Wort kommen dürfen), aber eine volle Gerechtigkeit ist biologisch nicht zu erreichen. Ich musste ja auch schon Arztberichte korrigieren, damit ich ein bestimmtes Medikament bekam, wegen meiner Herzschwäche (Musste den Arzt auffordern, das Attest zu berichtigen). Aber was wunder, wenn von einem schweren Herzinfarkt die Rede ist (ist eigentlich totes Herzmuskelgewebe, das sich in Bindegewebe umwandelt und unelastisch ist), aber "nur" eine Gefäßverengung vorliegt oder ein kleiner Verschluss, der wieder geöffnet werden kann. Dadurch muss kein Infarkt entstehen, der das Herz dann "wirklich" schwächt.

Schlimm ist es natürlich, wenn man beim Gutachter nicht zu Wort kommt, oder nicht geglaubt wird. Von Krankheitsberichtigen kann ein Gutachter so gut wie nicht, die Einschränkungen beurteilen. Es gehört sogar zu den Mitwirkungspflichten, dass man den Tagesablauf schildert, damit sich der Gutachter ein besseres Bild machen kann.

In den letzten Jahren in denen ich mich mit diesem Gesundheitssystem beschäftigt habe (musste, dass ich nicht falsch behandelt wurde) habe ich festgestellt, dass eigentlich das ganze System "Quark mit Soße" ist und die Kranken nach Strich und Faden verar....werden (können).

Mein Friseur kennt wenigstens seine Berufsordnung. Die Ärzte, die ich persönlich kenn, kennen ihre Berufsordnung für Ärzte nicht. Dürfen aber Dr. "machen".

Noch etwas ist auch beim Rentengutachten sowie bei der Behandlung durch Ärzte zu beachten. Es gilt generell der Einzelfall. Das ist gut, aber gleichzeitig auch die Schwierigkeit. Bei der Rente gibt es wenigstens ein grobes Raster in der Zeit: unter 3 Stunden, 3 bis 6 Stunden, das eine Rente ergeben kann.

Bei psychischen Erkrankung ist meistens die erste Diagnose: Er könnte, wenn er nur wollte (Quatsch) und "Faulheit". Dies sind alles Vorurteile (Vorverurteilungen).

MfG

Schon wieder Quark mit Soße. MfG
-am 12.06.2017 | 14:18
Zitat von Aha19 anzeigenausblenden
Hallo Aha19, maßgebend ist allein die medizinische Einschätzung des Rentenversicherungsträgers. Der Rentenversicherungsträger kann – selbst bei Kenntnis des Gutachtens der Agentur für Arbeit – zu einem ganz anderen Ergebnis kommen. Daher sollten Sie ruhig einen Rentenantrag stellen, wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten.
Herz1952am 12.06.2017 | 14:56
Hallo Schorsch, sicher bestimmt ein Richter am Ende, wenn es vorher keine Einigung gibt. Auch Gutachter können sachlich falsch entscheiden. Dann gibt es noch die Widerspruchsmöglichkeit. Aber als erstes sagt jedenfalls der Sachbearbeiter, ob es zumutbar ist oder nicht. Und wenn man sich dies gefallen lässt, hat man schon verloren. Bei mir hat ein Rheumatologe wahrscheinlich entschieden, dass ich noch 3 - 6 Stunden arbeiten könne (volle AM-Rente). Obwohl er gesehen haben muss, wie es um mein Herz steht. Das ist eben das saudumme, dass das kein Außenstehender beurteilen kann, wie das befinden ist, und was tatsächlich möglich ist. Er hat mich auch nicht gefragt, wie mein Tagesablauf ist. (Kurz nach Frühstück wieder Ruhepause, nach 4 - 5 Stunden Erschöpfung auch ohne Arbeit. Auch ein Schlaf hat nur sehr wenig daran gebessert, der Tag war sozusagen gelaufen). Er hat nur gefragt, wie so ich keinen Herzsport in der Gruppe mache. Das hätte mir nichts gebracht. Tote Herzzellen werden dadurch nicht lebendig. Zu Hause einen Spaziergang und danach Ruhe. Das war es dann. Sicher entscheiden Richter und Gutachter (demnächst sollen auch die Patienten vor Gericht zu Wort kommen dürfen), aber eine volle Gerechtigkeit ist biologisch nicht zu erreichen. Ich musste ja auch schon Arztberichte korrigieren, damit ich ein bestimmtes Medikament bekam, wegen meiner Herzschwäche (Musste den Arzt auffordern, das Attest zu berichtigen). Aber was wunder, wenn von einem schweren Herzinfarkt die Rede ist (ist eigentlich totes Herzmuskelgewebe, das sich in Bindegewebe umwandelt und unelastisch ist), aber "nur" eine Gefäßverengung vorliegt oder ein kleiner Verschluss, der wieder geöffnet werden kann. Dadurch muss kein Infarkt entstehen, der das Herz dann "wirklich" schwächt. Schlimm ist es natürlich, wenn man beim Gutachter nicht zu Wort kommt, oder nicht geglaubt wird. Von Krankheitsberichtigen kann ein Gutachter so gut wie nicht, die Einschränkungen beurteilen. Es gehört sogar zu den Mitwirkungspflichten, dass man den Tagesablauf schildert, damit sich der Gutachter ein besseres Bild machen kann. In den letzten Jahren in denen ich mich mit diesem Gesundheitssystem beschäftigt habe (musste, dass ich nicht falsch behandelt wurde) habe ich festgestellt, dass eigentlich das ganze System "Quark mit Soße" ist und die Kranken nach Strich und Faden verar....werden (können). Mein Friseur kennt wenigstens seine Berufsordnung. Die Ärzte, die ich persönlich kenn, kennen ihre Berufsordnung für Ärzte nicht. Dürfen aber Dr. "machen". Noch etwas ist auch beim Rentengutachten sowie bei der Behandlung durch Ärzte zu beachten. Es gilt generell der Einzelfall. Das ist gut, aber gleichzeitig auch die Schwierigkeit. Bei der Rente gibt es wenigstens ein grobes Raster in der Zeit: unter 3 Stunden, 3 bis 6 Stunden, das eine Rente ergeben kann. Bei psychischen Erkrankung ist meistens die erste Diagnose: Er könnte, wenn er nur wollte (Quatsch) und "Faulheit". Dies sind alles Vorurteile (Vorverurteilungen). MfG
Schorscham 12.06.2017 | 15:17
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

sicher bestimmt ein Richter am Ende, wenn es vorher keine Einigung gibt. Auch Gutachter können sachlich falsch entscheiden. Dann gibt es noch die Widerspruchsmöglichkeit.

Aber als erstes sagt jedenfalls der Sachbearbeiter, ob es zumutbar ist oder nicht. Und wenn man sich dies gefallen lässt, hat man schon verloren.

Bei mir hat ein Rheumatologe wahrscheinlich entschieden, dass ich noch 3 - 6 Stunden arbeiten könne (volle AM-Rente). Obwohl er gesehen haben muss, wie es um mein Herz steht. Das ist eben das saudumme, dass das kein Außenstehender beurteilen kann, wie das befinden ist, und was tatsächlich möglich ist. Er hat mich auch nicht gefragt, wie mein Tagesablauf ist. (Kurz nach Frühstück wieder Ruhepause, nach 4 - 5 Stunden Erschöpfung auch ohne Arbeit. Auch ein Schlaf hat nur sehr wenig daran gebessert, der Tag war sozusagen gelaufen). Er hat nur gefragt, wie so ich keinen Herzsport in der Gruppe mache. Das hätte mir nichts gebracht. Tote Herzzellen werden dadurch nicht lebendig. Zu Hause einen Spaziergang und danach Ruhe. Das war es dann.

Sicher entscheiden Richter und Gutachter (demnächst sollen auch die Patienten vor Gericht zu Wort kommen dürfen), aber eine volle Gerechtigkeit ist biologisch nicht zu erreichen. Ich musste ja auch schon Arztberichte korrigieren, damit ich ein bestimmtes Medikament bekam, wegen meiner Herzschwäche (Musste den Arzt auffordern, das Attest zu berichtigen). Aber was wunder, wenn von einem schweren Herzinfarkt die Rede ist (ist eigentlich totes Herzmuskelgewebe, das sich in Bindegewebe umwandelt und unelastisch ist), aber "nur" eine Gefäßverengung vorliegt oder ein kleiner Verschluss, der wieder geöffnet werden kann. Dadurch muss kein Infarkt entstehen, der das Herz dann "wirklich" schwächt.

Schlimm ist es natürlich, wenn man beim Gutachter nicht zu Wort kommt, oder nicht geglaubt wird. Von Krankheitsberichtigen kann ein Gutachter so gut wie nicht, die Einschränkungen beurteilen. Es gehört sogar zu den Mitwirkungspflichten, dass man den Tagesablauf schildert, damit sich der Gutachter ein besseres Bild machen kann.

In den letzten Jahren in denen ich mich mit diesem Gesundheitssystem beschäftigt habe (musste, dass ich nicht falsch behandelt wurde) habe ich festgestellt, dass eigentlich das ganze System "Quark mit Soße" ist und die Kranken nach Strich und Faden verar....werden (können).

Mein Friseur kennt wenigstens seine Berufsordnung. Die Ärzte, die ich persönlich kenn, kennen ihre Berufsordnung für Ärzte nicht. Dürfen aber Dr. "machen".

Noch etwas ist auch beim Rentengutachten sowie bei der Behandlung durch Ärzte zu beachten. Es gilt generell der Einzelfall. Das ist gut, aber gleichzeitig auch die Schwierigkeit. Bei der Rente gibt es wenigstens ein grobes Raster in der Zeit: unter 3 Stunden, 3 bis 6 Stunden, das eine Rente ergeben kann.

Bei psychischen Erkrankung ist meistens die erste Diagnose: Er könnte, wenn er nur wollte (Quatsch) und "Faulheit". Dies sind alles Vorurteile (Vorverurteilungen).

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Wenn man sich Ungerechtigkeiten gefallen lässt, ist man selbst schuld. Auch wenn man schwerbehindert ist. MfG
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