52 Antworten
Rimam 01.10.2007 | 11:24
Ja dies ist vollkommen korrekt!!
dirkam 01.10.2007 | 13:28
Das Gutachten vom Auftraggeber des Arzts, der RV, abfordern. Da bekommen Sie es Problemlos
Antoniusam 01.10.2007 | 13:31
.............nicht immer !
dirkam 01.10.2007 | 13:55
Richtig, lieber Antonius,
aber wollen wir jetzt die Besonderheiten, wo das Gutachten im Beisein eines Arztes eröffnet wird wirkliich erörtern?
Ist doch meist nur theorie
Karl-Heinricham 01.10.2007 | 16:23
Ich bin mir da nicht sicher, ob meine Vorredner so recht haben. Es handelt sich ja wohl um ein Gutachten, welches die DRV bei einem externen Arzt (also kein eigener) in Auftrag gegeben hat. Meines Wissens unterliegen Gutachten als geistiges Eigentum dem Urheberrechtsschutz, d.h. die DRV darf ein solches Gutachten nicht herausgeben, sondern muß den Betroffenen an den erstellenden Arzt verweisen. Anderenfalls wird der Urheberrechtsschutz verletzt. Bei von der DRV selbst erstellten Gutachten, ist das natürlich nicht der Fall.
dirkam 01.10.2007 | 16:33
Die meisten (alle?) Gutachten werden bei externen Ärzten in Auftrag gegeben.
Mit dem Erhalt der Gutachten gab es bei mir keinerlei Probleme
Knut Rassmussenam 01.10.2007 | 17:58
Sie haben uneigeschränktes Recht zur Akteneinsicht (= auch Übersenden von Kopien). Das betrifft auch alle medizinischen Unterlagen wie Gutachten!
Nur wenn Sie den Gutachter bedroht haben sollten... dann natürlich nicht. Oder wenn ein Informantenbrief in der Akte ist.
Nein !!am 01.10.2007 | 18:00
"Ist das Korrekt ??"
Da der Arzt der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegt, müssen Sie ihn von dieser entbinden. Rechtswirksam können Sie das nur tun, wenn Sie wissen, was der offenbaren will, Sie also Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens haben müssen.
Es steht Ihnen auch frei auf dieses Recht zu verzichten, jedoch ist das nicht stillschweigend oder konkludent möglich.
Da das Gutachten Teil des Verwaltungsverfahrens werden soll, steht Ihnen nach § 25 SGB X das uneingeschränkte Einsichtsrecht zu einschließlich der Anfertigung von Kopien.
wissenderam 01.10.2007 | 18:08
Wenn Sie, wie Ihre Vorrredner etwas nicht genau wissen, sollten Sie besser schweigen.
Das Akteneinsichtsrecht ist gesetzlich in § 25 SGB X geregelt. Einschränkungen gibt es nicht!
Unbekanntam 01.10.2007 | 22:16
Hallo,
worüber diskutieren wir den hier bitte schon wieder unnötig.
Man kriegt in der Regel problemlos eine Kopie vom Gutachten, wenn man es dort schriftlich anfordert.
Das es der Gutachter nicht rausgibt, ist vollkommen okay.
Der Gutachter würde dann jeden Tag Besuch von irgendwelchen Patienten bekommen, die nichts anderes machen, als über ihn zu schimpfen, ja gar drohen, dass wenn er das Gutachten nicht ändert und und...
Nein !!am 01.10.2007 | 22:36
"Das es der Gutachter nicht rausgibt, ist vollkommen okay.
Der Gutachter würde dann jeden Tag Besuch von irgendwelchen Patienten bekommen, die nichts anderes machen, als über ihn zu schimpfen, ja gar drohen, dass wenn er das Gutachten nicht ändert und und..."
1. Die Rechtslage ist eindeutig! Der Arzt ist als Gutachter zur Auskunft verpflichtet!
2. Wer korrekt fachlich begründete und nachvollziehbare Gutachten erstellt, hat nichts zu befürchten!
Wer als Arzt den großen und mächtigen Konzern der DRV braucht, um sich gegen Patienten und deren berechtigte Interessen im Falle einer Verletzung seiner Berufspflichten zur Wehr zu setzen, ist allerhöchstwahrscheinlich fachlich eine Niete.
Wahrscheinlich so wie Sie.
Karl-Heinricham 02.10.2007 | 06:41
Warum so aggressiv? Darf hier diskutiert werden oder ist der Zugang nur den selbsternannten Wissenden gestattet???
*.*am 02.10.2007 | 10:20
Sie meinen auch, dass persönliche Angriffe eine gute Argumentation ersetzen...
Wer wie sie in jedem Beitrag seinen Vorredner nur unsachlich angeht, ist zum einen dikussionsunfähig und zum andern vermutlich ziemlich komplexbeladen.
wissenderam 02.10.2007 | 11:16
Wegen der klaren gesetzlichen Regelung gibt es nichts zu diskutieren.
Außer natürlich die mangelhafte Kompetenz der Ärzte, die von der DRV angeheuert werden.
Nein !!am 02.10.2007 | 11:19
Nur die Dummheit des Menschen ist grenzenlos und natürlich die Obrigkeitsgläubigkeit.
Dabei reicht ein Blick ins Gesetzbuch, um eine Antwort zu finden.
Man googele Akteneinsicht SGB und schon ist die Antwort da.
Maureram 02.10.2007 | 11:26
*.* , das ist unser
Oberschlau`le !
Gehört zu den Eingeweiden!
Maurer
Karl-Heinricham 02.10.2007 | 11:27
Akteneinsicht ok, das beantwortet aber nicht die Frage von Andrea. Ihr geht es ja darum, ob der das Gutachten erstellende Arzt dieses nicht herausgeben darf. Ich meine er darf, schließlich ist er der Verfasser und hat das Gutachten ja wohl auch in den Unterlagen. Frage an Wissender: Wie ist Ihre Meinung zur Rechtslage?
icham 02.10.2007 | 13:14
Lt. Auskunft d.VdK kann nur von ihm o.ä. das Gutachten eingesehen werden, ich selbst als Betroffener könnte das nicht. Kann doch nicht stimmen, oder? Oder ist es erheblich einfacher, den VdK damit zu beauftragen?
wissenderam 02.10.2007 | 16:39
Andrea: "Bin von einem Orthopäden im Auftrage der Rentenversicherung begutachtet worden ( wegen Verlängerung meiner EM-Rente ).
Habe jetzt bei dem Arzt direkt schiftlch das (mein ) Gutachten angefordert.
Jetzt teilte er mir mit, das er das Gutachten an mich nicht rausgeben darf.
Ich müsste es bei der Rentenversicherung anfordern.
Ist das Korrekt ??"
"Ich meine er darf, schließlich ist er der Verfasser und hat das Gutachten ja wohl auch in den Unterlagen."
Ein Arzt muß es m.E. im Original vorlegen, und das bedeutet auch, daß er es darf. (Bei kurativ tätigen Ärzten ist das jedoch differenzierter zu sehen. Mitte der 80er Jahre hat der BGH da so einiges geregelt. Behandlungsvertrag schliessen, in dem Einsichtsrecht vereinbart wird)
Das Problem ist die unzurechende juristische Bildung der Ärzte über ihre Rechte und Pflichten.
Und natürlich auch die ihrer Klientel.
Nein !!am 02.10.2007 | 16:34
Lieber oberschlau als dumm wie ein Maurer!
wissenderam 02.10.2007 | 16:35
Auch die Leute vom VdK irren sich manchmal.
drkam 02.10.2007 | 16:54
Hallo Wissender, Dank noch für den pers.Angriff
Auch Sie haben nicht vollkommen Recht:
Das Recht auf Akteneinsicht seitens des Patienten/Versicherten kann sehr wohl unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden.
wissenderam 02.10.2007 | 17:28
§ 25 SGB X :
"(1) 1Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. 2Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung."
(2) ...
"4Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt."
Reicht das zur Feststellung, dass das Akteneinsichtsrecht unbeschränkt gilt?
Bauarbeiteram 02.10.2007 | 17:47
Sie sind ein arroganter Schnösel !
?-?am 02.10.2007 | 18:21
sind sie sicher dass es sich nur um einen Schnösel handelt
Bauarbeiteram 02.10.2007 | 18:41
......warum, sind Sie auch einer ?
Haben Sie auch keinen Respekt vor Handwerkern ?
?-?am 02.10.2007 | 18:50
Hallo Bauarbeiter,
wie kommen sie zu dieser Aussage. Ich hätte sicherlich einen Ausdruck als nur Schnösel benutzt
dirkam 02.10.2007 | 18:59
(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.
dirkam 02.10.2007 | 22:56
Siehe auch den Beitrag von Antonius, er erfolgte, als ich diese kleine, selten zutreffende Einschränkung wegen ihrer Seltenheit nicht erwähnte
wissenderam 03.10.2007 | 13:46
Das ist keine Einschränkung, sondern soll die Sozialleistungsträger von der Haftung im Fall des Falles befreien.
Fakt ist, daß bisher noch nie dokumentiert wurde, daß irgendjemand einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, weil er seine Krankenakten gelesen hat.
Behauptet wird das nur von Ärzten, die ihre Inkompetenz verbergen wollen.
Ist ja auch peinlich, wenn festgestellt werden kann, was der liebe Dr. so alles falsch gemacht hat.
Bauarbeiteram 03.10.2007 | 13:49
Verzeihung ! Das war wohl ein Mißverständnis.
Auch ich hätte natürlich liebend gerne einen anderen Ausdruck statt "Schnösel" benutzt. Der wäre dann aber nicht mehr jugendfrei gewesen !
Antoniusam 03.10.2007 | 18:30
"Fakt ist, dass bisher noch nie dokumentiert wurde, dass irgendjemand einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, weil er seine Krankenakten gelesen hat."
Woher wissen Sie das ?
Wenn ein psychisch labiler Mensch die Details seiner Krankheiten erfährt, besteht zumindest die Gefahr eines Nervenzusammenbruchs. Wollen Sie das vielleicht bestreiten ?
MfG
wissenderam 03.10.2007 | 19:09
"Wollen Sie das vielleicht bestreiten ?"
Natürlich bestreite ich das, denn der Betroffene weiß doch das alles schon.
Das was er nicht weiß, ist das, was hinter der Maske des Arztes verborgen ist und an Herabsetzungen und Beleidigungen in den Akten festgehalten wurde. Und so wird dann von diesen Maskenträgern die Legende von der möglicvhen Schädigung des Patienten durch Kenntnis des Akteninhalts erzählt.
Und wenn Sie es ganz genau wissen wollen, wie das mit "Psychogutachtern" ist, schauen Sie mal bei Spiegel-Online vorbei. Da ist heute ein Artikel drin.
Antoniusam 04.10.2007 | 11:47
Der Betroffene mag vielleicht wissen dass er krank ist aber nicht unbedingt, dass seine berufliche Karriere beendet ist oder er vielleicht nicht mehr lange zu leben hat.
Und Ihr "Spiegel-Online-Artikel" interessiert mich nicht im Geringsten ! Schließlich habe ich meine eigenen, durchaus positiven, Gutachter-Erfahrungen gesammelt. Das ich dennoch erst den Klageweg beschreiten musste, um meine Rentenansprüche durchzusetzen, lag an der Inkompetenz meines damaligen LVA-Sachbearbeiters.
MfG
dirkam 04.10.2007 | 16:15
Sollte der Krieg hier nicht beendet werden?
Ich biete folgende Lösung an: es gibt eine theoretische, verschwindend kleine Möglichkeit, die Gutachten nicht direkt von der DRV zur Einsicht zu bekommen. Das Recht auf Akteneinsicht würde dann im Beisein einer weiteren, von der DRV bestimmten Person realisiert.
Ok so ??
Antoniusam 04.10.2007 | 18:35
Welchen "Krieg" meinen Sie bitte ?
Dem behandelnden Arzt oder dem Rechtsbeistand werden die Gutachten im Allgemeinen ohne Weiteres ausgehändigt.
MfG
wissenderam 05.10.2007 | 01:17
"dass seine berufliche Karriere beendet ist oder er vielleicht nicht mehr lange zu leben hat."
Wenns nach der Prognose von Ärzten von vor einem Jahr ginge, müßte ich längst tot sein.
Was den Spiegel-Artikel angeht, so wundert mich Ihre Einstellung und die anderer dazu nicht. Sie glauben an das Gute bei den Ärzten. Ich nicht! Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser und billiger.
wissenderam 05.10.2007 | 01:21
" Das Recht auf Akteneinsicht würde dann im Beisein einer weiteren, von der DRV bestimmten Person realisiert. "
Über seine Privatgeheimnisse und deren Kenntnisnahme verfügt allein der Patient. Die DRV-Typen haben da gar kein Mitspracherecht! Und der Arzt der DRV oder der DRV-Auftragnehmer auch nicht.
Hitler-Staat und "DDR" sollten doch eigentlich passe sein, oder?
wissenderam 05.10.2007 | 01:25
"Dem behandelnden Arzt oder dem Rechtsbeistand werden die Gutachten im Allgemeinen ohne Weiteres ausgehändigt."
Geheimverfahren à la Hitler oder "DDR"?
Ist es das, was Sie wollen?
Antoniusam 05.10.2007 | 14:11
wissenderam 05.10.2007 | 18:58
Unsereins überprüft ärztliche Diagnosen und Prognosen höchstpersönlich.
Die Diagnose der Ärztin war schlichtweg falsch, was ich bereits 2 Stunden nach Eröffnung mit einer Sicherheit von 99% wußte. Die restlichen 1% Unsicherheit konnte ich dann 6 Monate durch eine Vergleichsaufnahme beerdigen.
Wenn Sie "Glauben" wollen und nicht "Wissen" wollen, dann gehen Sie in die nächst beste Kirche. Dort können Sie dann "Amen" = "So sei es" sagen.
Antoniusam 05.10.2007 | 20:27
Schönes Wochenende, Herr "wissender" !
(Oder vielleicht Besserwisser ?)
MfG
***am 05.10.2007 | 21:32
Sofern Sie auf den Eintrag eines Nutzers antworten, formulieren Sie Ihre Antwort bitte so, dass der Ton und Inhalt Ihrer Antwort sachlich und höflich bleibt sowie andere Personen nicht beleidigt.
wissenderam 05.10.2007 | 21:41
So wie Herr Antionius ... es tut, ist doch ehrlich und er zeigt wessen Geistes Kind er ist.
Ich laufe nicht gleich wegen "Beleidigung" zum Staatsanwalt....
Jeder normal denkende Mensch wird die Motivation des Herrn Antonius ... erkennen können.
Franziam 06.10.2007 | 11:58
Müssen Sie eigentlich immer das letzte Wort haben ?
(Schreiben Sie doch mal ein Buch, dann können Sie noch mehr Aufsehen erregen !)
Ein freundlicher Gruß
wissenderam 07.10.2007 | 14:56
Ich schreibe wissenschaftliche Artikel, wenn Sie es genau wissen wollen. Und leidenschaftlich gerne Klageschriften gegen die Sozialleistungsträger ...
Franziam 07.10.2007 | 18:16
"............und LEIDENSCHAFTLICH GERNE Klageschriften gegen die Sozialleistungsträger"
....na irgendein Hobby muss man ja schließlich auch haben !
(Die zittern bestimmt bereits, wenn die nur Ihren Namen lesen, stimmt´s ?)
wissenderam 07.10.2007 | 19:50
"(Die zittern bestimmt bereits, wenn die nur Ihren Namen lesen, stimmt´s ?)"
Stimmt!
Bei einer Erfolgsquote von 100% haben die angelernten Prozeßvertreter (es gibt da auch Volljuristen) der Sozialleistungsträger echte Probleme.
Und da ich in fast jedem Fall eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nachweisen konnte, haben die dann hinterher Probleme mit dem Staatsanwalt und der Aufsichtsbehörde.
Können die aber gar nicht verstehen, denn die haben nur ihre Pflicht getan ...
Franziam 08.10.2007 | 13:45
........na, soooooo viele Fälle werden das wohl kaum gewesen sein !
Woher kennen Sie überhaupt so viele Betroffene ? Sind das etwa alles Freunde und Bekannte von Ihnen ?
wissenderam 09.10.2007 | 23:24
Wie viele Fälle es gewesen sind, sei dahingestellt, aber ich habe viele Damen kennengelernt, die Hilfe brauchten und sich mit mir verlobt haben. ;-)
Ob das wegen meiner männlichen Attraktivität geschah, oder vielleicht wegen meiner besonderen Fähigkeiten und von einer Universität attestierten Fachkenntnisse, habe ich bisher nicht herausgefunden ...
Und die Damen schweigen ....
Franziam 10.10.2007 | 00:56
Sie sind ein geltungssüchtiger Aufschneider !
MfG
antifranziam 13.10.2007 | 14:55
Wissen sie, Franzi, eigentlich noch worum es geht?
Angriffsübungen auf User, die andere Ansichten haben wahr`s wohl kaum