Guten Morgen Herr Weigel,
bei Ihrem Beitrag bekommt man einwenig das Gefühl, dass hier zwei Dinge miteinander vermischt werden.
Um Ihren Schaden aufgrund Ihres VU gegenüber dem Unfallgegner durchzusetzen benötigen Sie anscheinend ein Gutachten. Das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Unfallgegner ist ein rein privatrechtliches Verhältnis nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§823ff BGB). Somit können Sie einen Arzt aufsuchen, der ein solches Gutachten erstellen kann. Hier können Sie vielleicht bei Ihrem Rechtsanwalt eine gute Adresse in Erfahrung bringen. Die Kosten für das Gutachten sind durch Sie zu tragen. Hat die Versicherung des Unfallgegners jedoch dieses Gutachten verlangt, dann müssten diese auch die Kosten dafür übernehmen.
Der Rentenversicherungsträger kommt erst ins Spiel, wenn Sie Leistungen (z.B. Rehabilitationsleistungen oder Rentenleistungen) beantragen und aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen durch den VU auch erhalten. In diesen Fällen wird die Regressabteilung des Rentenversicherungsträgers die entstandenen Kosten beim Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung geltend machen. Darum kümmert sich der Rentenversicherungsträger jedoch allein. Sie sind dann außen vor.
Ich hoffe Ihnen hiermit etwas Klarheit verschafft zu haben.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Ihr Experte