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Experten-Antwort

Gutachtenkosten/Übernahme der Kosten

von Stefan Weigel27.07.2011 | 16:24
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wurde durch einen VU verletzt, und kann meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben. Um meinen Schaden vom Unfallgegner einzuklagen benötige ich ein Gutachten über die Auswirkung der unfallbedingten Schädigungen. Bekommt man so ein Gutachten ggf. von der DRV bezahlt? Der DRV müsste doch auch daran gelegen sein, dass der Unfallverursacher haftbar gemacht wird. An wen muss ich mich wenden damit ich ggf. eine Kostenzusage bekomme? Den Vordruck über Unfall und Unfallgegner habe ich schon vor einem Jahr bei der DRV eingereicht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Herr Weigel,

bei Ihrem Beitrag bekommt man einwenig das Gefühl, dass hier zwei Dinge miteinander vermischt werden.

Um Ihren Schaden aufgrund Ihres VU gegenüber dem Unfallgegner durchzusetzen benötigen Sie anscheinend ein Gutachten. Das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Unfallgegner ist ein rein privatrechtliches Verhältnis nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§823ff BGB). Somit können Sie einen Arzt aufsuchen, der ein solches Gutachten erstellen kann. Hier können Sie vielleicht bei Ihrem Rechtsanwalt eine gute Adresse in Erfahrung bringen. Die Kosten für das Gutachten sind durch Sie zu tragen. Hat die Versicherung des Unfallgegners jedoch dieses Gutachten verlangt, dann müssten diese auch die Kosten dafür übernehmen.

Der Rentenversicherungsträger kommt erst ins Spiel, wenn Sie Leistungen (z.B. Rehabilitationsleistungen oder Rentenleistungen) beantragen und aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen durch den VU auch erhalten. In diesen Fällen wird die Regressabteilung des Rentenversicherungsträgers die entstandenen Kosten beim Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung geltend machen. Darum kümmert sich der Rentenversicherungsträger jedoch allein. Sie sind dann außen vor.

Ich hoffe Ihnen hiermit etwas Klarheit verschafft zu haben.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Ihr Experte

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8 Antworten

Elisabetham 27.07.2011 | 22:26
Nur wenn du Leistungen beantragt hast und der Leistungsträger einen Gutachter beauftragt hat, werden Leistungen übernommen. Sonst schaust du in die Röhre.
Petraam 28.07.2011 | 08:10
Da es sich um einen Verkehrsunfall handelt ( oder was heisst VU ? ), ist die gegnerische Haftpflichtversicherung für alle ihnen entstandenen Schädern und Kosten zuständig. Ihre RV hat damit doch nichts - aber auch gar nichts -zu tun. Wenden Sie sich also an die gegenerische Haftpflichtversicherung.
Elliam 28.07.2011 | 10:39
Diese Anspruchsmentalität die einige Leute an an die RV hegen ist wirklich langsam unerträglich und schon als Unverschämtheit zu bezeichnen.
Stefan Weigelam 28.07.2011 | 11:08
Es geht einfach nur darum, dass die DRV momentan Leistungen zur Teilhabe erbringt, und ihre Kosten eh vom Unfallverursacher verlangen wird. Warum also sollte sie nicht daran interessiert sein, dass bereits jetzt dem Schädiger ein rechtskräftiges Urteil zukommt. Das würde auch die Rückforderung ihrer Ausgaben wesentlich erleichtern. Nichts anderes. Und fragen wird man ja noch dürfen...
--//--am 29.07.2011 | 10:23
Zitat von Stefan Weigel anzeigenausblenden
Davon, daß die DRV zur Zeit Leistungen zur Teilhabe erbringt, war aber in Ihrem 1. Beitrag nicht die Rede! Wenn Sie also eine hilfeiche Antwort bekommen wollen, sollten Sie auch alle relevanten Angaben machen.
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