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Experten-Antwort

Gutachter

von Adana10.07.2024 | 06:48
271 Ansichten
3 Antworten
Ich erhalte seit 6 Jahren eine unbefristet gewährte teilweise EM-Rente. Nach langer AU bin ich nun ausgesteuert und hatte auch bereits im April einen Antrag auf volle EM-Rente gestellt und viele Befunde selbst eingereicht. 2 Wochen vor der Aussteuerung durch den Arbeitgeber hat mir die DRV bund ohne Betreff mitgeteilt, dass " damit wir entscheiden können, ob Ihnen-weiterhin-Rente zusteht, benötigen wir ein ärztliches Gutachten...". Meine Frage ist nun, ob dieser Vorgang am ehesten auf Klärung meines Antrages oder auf eine Abmeldung meines Arbeitgebers beruht.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.07.2024 | 08:07

Die Überprüfung der vollen Erwerbsminderung richtet sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien, in Ihrem Fall aufgrund Ihres Antrages. Die Ausübung bzw. Nichtausübung einer Beschäftigung bleibt hierbei außer Acht.

2 Antworten

Anonymam 10.07.2024 | 07:05
Guten Morgen, das dürfte nichts mit der Abmeldung Ihres Arbeitgebers zu tun haben. Der medizinische Dienst entscheidet anhand der vorliegenden Unterlagen. Sollte keine Entscheidung getroffen werden können, ist ja Begutachtung nichts Unübliches. Für die medizinische Entscheidung spielt es keine Rolle, ob Sie im Moment im Beschäftigungsverhältnis sind oder nicht.
Maxam 10.07.2024 | 07:28
Aufgrund Ihres Antrags. Irgendwie muss die DRV ja über diesen entscheiden, hierfür sollen Sie begutachtet werden. Was könnte dabei herauskommen? Sie erhalten die begehrte volle EM-Rente, Sie sind weiterhin nur teilweise erwerbsgemindert, Sie sind gar nicht mehr erwerbsgemindert, Sie fahren zur Reha, Sie brauchen eine Umschulung.
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