Hallo,
Fachgutachten beziehen sich nur auf das jeweilige Fachgebiet, daher ergibt sich grundsätzlich kein Widerspruch, wenn bei Ihnen auf neurologischem Fachgebiet keine erheblichen Einschränkungen Ihrer Erwerbsfähigkeit festgestellt werden, während sich auf dem Fachgebiet der Augenheilkunde Einschränkungen ergeben haben. Eine Augenerkrankung muss ja nicht nervlich bedingt sein. Geht der Augenarzt aber beispielsweise von einem nervlich bedingten Augenleiden aus und kommt der Neurologe anschließend zu einer abweichenden Feststellung, wird das Ergebnis des Erstgutachtens damit ggf. in Frage gestellt.
Sie haben im Übrigen das Recht, Ihre medizinischen Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung einzusehen. Hierzu genügt ein formloser Antrag.
Fakt ist nun mal, dass der erste Gutachter in seinem Gutachten eine volle Erwerbsminderung bescheinigt hat und sich nicht nur auf sein Fachgebiet beschränkt hat.
Warum das so war, können weder Sie, der Experte, noch ich beurteilen.
MfG
Das ist nicht richtig, der Experte hat Recht. Ein Facharzt kann nur auf seinem Fachgebiet begutachten. Fachfremde Beurteilungen darf er nach den Regeln der Gutachtenerstellung nicht abgeben. Macht er es trotzdem (wozu manche Fachärzte immer wieder neigen), sind diese im Regelfall nicht verwertbar. Das liegt aber auch auf der Hand: Was würde Schorsch wohl sagen, wenn sich ein Dermatologie zu seinen kardiologischen Erkrankungen gutachterlich äußert? Da kann er seine "Pumpe" ja gleich stillegen lassen... Das wäre genauso, als wenn mir ein Schuster sagt, wie die Bremsen am Auto repariert werden sollen! MfG MFGFachgutachten beziehen sich nur auf das jeweilige Fachgebiet,.....Wenn der Gutachter aber eine volle Erwerbsminderung bescheinigt hat, sollte er allerdings das gesamte Leistungsvermögen berücksichtigt haben.
Fachgutachten beziehen sich nur auf das jeweilige Fachgebiet,.....
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Wenn der Gutachter aber eine volle Erwerbsminderung bescheinigt hat, sollte er allerdings das gesamte Leistungsvermögen berücksichtigt haben.
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Das ist nicht richtig, der Experte hat Recht. Ein Facharzt kann nur auf seinem Fachgebiet begutachten. Fachfremde Beurteilungen darf er nach den Regeln der Gutachtenerstellung nicht abgeben. Macht er es trotzdem (wozu manche Fachärzte immer wieder neigen), sind diese im Regelfall nicht verwertbar.
Das liegt aber auch auf der Hand: Was würde Schorsch wohl sagen, wenn sich ein Dermatologie zu seinen kardiologischen Erkrankungen gutachterlich äußert? Da kann er seine "Pumpe" ja gleich stillegen lassen... Das wäre genauso, als wenn mir ein Schuster sagt, wie die Bremsen am Auto repariert werden sollen!
MfG
MFG
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