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Experten-Antwort

Gutachter

von Alarmcobra30.09.2015 | 08:08
5835 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich habe vor einiger Zeit einen Ewerbsmindrrungsantag gestellt. Ich wurde seitens der DRV zu zwei Gutachter eingeladen. Nach Zusendung einer Kopie des Augenheilkunde Gutachter bin ich voll Erwerbsgemindert (unter 3 Stunden). Der zweite Gutachter Termin (Neurologe) steht noch aus. Meine Fragen: Was passiert wenn das neurologische Gutachten zu meinem ungunsten ausfällt? Ist dann das erste Gutachten hinfällig? Und sollte ich vielleicht das augenaerztliche Gutachten dem Neurologen mitbringen? Besteht die Möglichkeit in meiner medizinischen Gesundsheitsakte von der DRV einzusehen? Danke für die Unterstützung. Mfg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.09.2015 | 09:09

Hallo,

Fachgutachten beziehen sich nur auf das jeweilige Fachgebiet, daher ergibt sich grundsätzlich kein Widerspruch, wenn bei Ihnen auf neurologischem Fachgebiet keine erheblichen Einschränkungen Ihrer Erwerbsfähigkeit festgestellt werden, während sich auf dem Fachgebiet der Augenheilkunde Einschränkungen ergeben haben. Eine Augenerkrankung muss ja nicht nervlich bedingt sein. Geht der Augenarzt aber beispielsweise von einem nervlich bedingten Augenleiden aus und kommt der Neurologe anschließend zu einer abweichenden Feststellung, wird das Ergebnis des Erstgutachtens damit ggf. in Frage gestellt.

Sie haben im Übrigen das Recht, Ihre medizinischen Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung einzusehen. Hierzu genügt ein formloser Antrag.

6 Antworten

Schorscham 30.09.2015 | 12:28
Wenn der Gutachter aber eine volle Erwerbsminderung bescheinigt hat, sollte er allerdings das gesamte Leistungsvermögen berücksichtigt haben. Dennoch könnte der zweite Gutachter das berufliche Leistungsvermögen anders beurteilen, weil solche Einschätzungen meistens subjektiv sind. Beide Gutachten werden vom sozialmedizinischen Dienst der DRV auf Plausibilität geprüft und entsprechend gewürdigt. Bis dahin kann nur abgewartet werden.
Herz1952am 30.09.2015 | 22:15
Hallo Schorsch, richtig, aber wenn es neurologisch bedingt ist, kann der Neurologe wahrscheinlich auch nichts dran ändern. Leider. Neurologen sind mittlerweile für 280 Krankheiten zuständig. Nervlich ist alles hat mir mal einer gesagt.
Herz1952am 30.09.2015 | 22:18
Nachtrag: Allerdings kann "umgeschult werden" auf Blindenschrift. Ist meist vom Alter abhängig.
MFGam 01.10.2015 | 09:19
Schorsch schrieb

Fakt ist nun mal, dass der erste Gutachter in seinem Gutachten eine volle Erwerbsminderung bescheinigt hat und sich nicht nur auf sein Fachgebiet beschränkt hat.

Warum das so war, können weder Sie, der Experte, noch ich beurteilen.

MfG

Fachgutachten beziehen sich nur auf das jeweilige Fachgebiet,.....
Wenn der Gutachter aber eine volle Erwerbsminderung bescheinigt hat, sollte er allerdings das gesamte Leistungsvermögen berücksichtigt haben.
Das ist nicht richtig, der Experte hat Recht. Ein Facharzt kann nur auf seinem Fachgebiet begutachten. Fachfremde Beurteilungen darf er nach den Regeln der Gutachtenerstellung nicht abgeben. Macht er es trotzdem (wozu manche Fachärzte immer wieder neigen), sind diese im Regelfall nicht verwertbar. Das liegt aber auch auf der Hand: Was würde Schorsch wohl sagen, wenn sich ein Dermatologie zu seinen kardiologischen Erkrankungen gutachterlich äußert? Da kann er seine "Pumpe" ja gleich stillegen lassen... Das wäre genauso, als wenn mir ein Schuster sagt, wie die Bremsen am Auto repariert werden sollen! MfG MFG
Herz1952am 02.10.2015 | 12:25
Hallo MFG, Hallo Schorsch, in diesem Fall muss man die Angelegenheit tatsächlich im Gesamtzusammenhang sehen. Das Augenleiden kann - muss aber nicht - neurologisch bedingt sein. Der erste Gutachter kann sich sehr wohl nur auf sein Fachgebiet beschränkt haben. Wenn der Neurologe sagt, das ist neurologisch bedingt, kann aber nichts machen, dann stimmt wahrscheinlich die "Gesamtbegutachtung" des ersten Gutachters, obwohl die Gesamtbegutachtung durch die DRV gemacht wird. Es kann sogar sein, dass es eine Gefäßerkrankung des Sehnervs ist. Leider ist dann meistens nichts mehr zu machen. Das stelle ich mir jetzt ähnlich vor, wie meine Behinderung. Im einzelnen gab es 110 % (da wird es noch in Prozenten gewertet). Insgesamt gesehen ergab sich aber ein GdB von 70. Dieser wird nicht mehr in Prozent ausgedrückt. Außerdem, wieso sollte das neurologische Gutachten zu Ungunsten von @alarmcobra ausfallen. Wenn der Neurologe keine Befunde hat. bleibt immer noch das erste Gutachten bestehen und es wird von den Bearbeitern der DRV beurteilt. Diese können aufgrund des ersten Gutachtens zum gleichen Schluss kommen. Also heißt es zunächst einmal abwarten.
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