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Experten-Antwort

Gutachter

von Anna14.07.2011 | 09:40
1974 Ansichten
5 Antworten
Kann ein Gutachter in einem Gespräch von einer halben Stunde und 4 - 5 Tests wirklich feststellen, dass man zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig ist? Ein vorher durchgeführter psychologischer Belastungstest (über mehrere Tage und Stunden) kam nicht zu der Ansicht. Da fiel das Ergebnis schlechter aus (unter 3 Stunden arbeitsfähig) Anna

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.07.2011 | 11:27

Hallo Anna,

es kommt auf die individuellen Einschränkungen an. Insoweit kann hier nicht beurteilt werden mit welchen Untersuchungsmethoden (Tests, Dauer der Untersuchung etc.) ein Gutachter seine Aussage/Entscheidung treffen kann.

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen sich die Ergebnisse ggf. näher erläutern.

4 Antworten

paralyseam 14.07.2011 | 09:51
mir ging es umgekehrt. nach einem halbstündigen gespräch kam rein gar nix raus. jetzt muss ich nochmal zum gutachter. aber ich will nicht(!) in rente.
Volkeram 14.07.2011 | 13:16
Aus der Dauer einer Begutachtung können und sollten Sie grundsätzlich KEINE Schlüsse hinsichtlich der Qualität dieser Begutachtung ziehen. Es gibt Fälle wo anhand der dem Gutachter vorliegenden ärztlichen Unterlagen und Diagnosen, die Sache bereits nach 5 Minuten für ihn klar ist. Warum sollte er sich dann mit ihnen z.b. weitere 1-2 Stunden unnötig beschäftigen ? Wenn Sie meinen das Leute die z.b. 2-3 Stunden begutachtet werden bessere Chancen auf eine EM-Rente haben als welche die nur z.b. 10-15 MInuten begutachtet werden , liegen Sie völlig falsch. In beiden Fälle ist sowohl eine Zuerlennung als auch eine Ablehnung der EM-Rente möglich. Die Zeitspanne der Begutachtung hat mit der Genehmigung der Rente gar nix zu tun. Ob eine EM-Rente dann letztlich genehmigt wird oder nicht, entscheidet eben nicht der Gutachter sondern alleine der med. Dienst der Rentenversicherung .
Jenaam 17.07.2011 | 00:53
Da die Sachbearbeiter der Rentenversicherung aus Gründen des Datenschutzes keinen Einblick in Ihre medizinische Akte erhalten dürfen, wird man Ihnen dort über Diagnosen und die medizinische Erörterung keine Auskunft geben können. Dort liegt nur die Ihnen bereits bekannte Leistungsbeurteilung vor. Ansprechpartner für diesbezügliche Auskünfte ist also der beratungsärztliche Dienst der Rentenversicherung. Natürlich muss sich ein ärztlicher Gutachter gerade bei psychologischen Leistungsbeurteilungen auch auf seinen Instinkt verlassen. Innerhalb von dreißig Minuten ist das Erstellen einer Langzeitprognose eher problematisch. (Ein guter Sprinter ist nicht automatisch ein guter Marathonläufer). Daher sollte der Psychologe die zuvor erstellte Leistungsbeurteilung unbedingt in sein Gutachten mit einbeziehen. Dies ist hier anscheinend nicht geschehen. Wenn, Ihres Erachtens, der Gutachter der Rentenversicherung im Irrtum ist, legen Sie fristgerecht Widerspruch gegen den darauf beruhenden Bescheid ein. Eine ausführliche Begründung können Sie nachreichen. Fordern Sie dazu das gesamte (fehlerhafte) Gutachten an. Mithilfe der Ihnen vorliegenden, kurz zuvor erstellten, anderslautenden Leistungsbeurteilung können Sie dann Widersprüchlichkeiten präzise aufzeigen.
Annaam 17.07.2011 | 11:55
Herzlichen Dank für die Antworten. Habe mir am Dienstag einen Termin beim SV geben lassen. Alleine schaffe ich das nicht mit Widerspruch u.a. da brauch ich Hilfe. Anna
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