Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gutachter

von Gartenmaus125.07.2014 | 05:55
1230 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, 20112012 Reahaantrag gestellt, 2014 durch die Gutachter der DRV erneut bewertet und mit negativer Prognose beschieden, auch durch den Verwaltungsrat mit negativer Prognose beschieden. Weitere Aerztliche Gutachten von anderen Stellen imMai, Juni 2014an die DRV gesendet. Jetzt wieder Gutachten und Begutachtung durch dieDRV?? Obwohl bereits alle Dokumente seit Januar, März bereits vorliegen und beschieden wurde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es wäre ratsam, Sie würden sich an eine Auskunft und Beratungsstelle wenden, so dass man genau nachvollziehen kann, was in Ihrem Fall entschieden worden ist.

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Cassandraam 25.07.2014 | 06:38
Häm ? ...und was ist jetzt Ihre Frage ???
Cassandraam 25.07.2014 | 06:40
...bzw. um was für ein Verfahren geht es ? Rente ? Widerspruch ?
Gartenmaus1am 25.07.2014 | 07:16
Hallo, also es darum das EU Rentenantrag 2013 gestellt wurde und in diesem Zusammenhang die Medizin.Reha und Teilhabe auf Arb. Vom Antrag 2011, bzw. 2012 im Jahr 2014 mit negativer Prognose beschieden wurde. Da der Verwaltungsausschuss dies beschieden hat muss ja der EU Bescheid erstellt werden rückwirkend zum Termin 2011/2012. Es kamen keine neuen Krankheiten bzw. Arztberichte hinzu. Die erneute Zustellung aller bereits vorliegenden Gutachten, Berichte an den Gutachter verstehe ich nicht.?
Nick L. Beckam 25.07.2014 | 06:46
Zitat von Gartenmaus1 anzeigenausblenden
Ich kenne den Beitrag vom 15.07.2014 nicht und bin um diese Zeit etwas zu faul zum Suchen. Dennoch meine einfache Vermutung: Die bisher vorliegenden Gutachten reichen schlicht nicht aus und sind nicht aussagekräftig genug, um über was auch immer zu entscheiden. Auch von mir die Frage: um welches Verfahren geht es? Widerspruch? Ein paar mehr Fakten zur Ausgangslage müssen Sie schon liefern... Und selbst, wenn: es geht doch um Ihren konkreten Einzelfall und ein konkretes einzelnes Verfahren bei der DRV. Ein Anruf beim zuständigen Ansprechpartner bringt mehr als jedes Ratespiel hier.
Cassandraam 25.07.2014 | 08:03
Also, ich verstehe leider immer noch nicht, worum es im Detail geht...Sie schreiben etwas konfus. Ich denken Sie gehen besser mal in die Beratungsstelle.
Cassandraam 25.07.2014 | 08:07
So, habe mir nochmal Ihren Beitrag vom 15.07. angeschaut, der ist aber ähnlich "wirr". Nur weil man Ihnen eine negative Rehaprognose erstellt hat, heisst es nicht automatisch, dass Sie nun Rente bekommen. Bitte wenden Sie sich dringend an die Beratungsstelle/VdK o.ä. und lassen sich mal alles erklären !
???am 25.07.2014 | 08:16
Also ich versuche mal eine Deutung: Ihre Anträge auf LTA bzw Kur wurden wegen negativer Prognose = mangelnde Erfolgsaussicht abgelehnt. Wegen dem Rentenantrag wurden die Unterlagen nun wieder dem Gutachter vorgelegt. Das kann folgende Gründe haben: 1. Sie sollen nochmal begutachtet werden, da man sich ein ganz aktuelles Bild über Ihre Einschränkungen machen möchte. 2. Bisher wurde immer nur die Erforderlichkeit/Erfolgsaussicht der Reha/LTA-Anträge beurteilt, jedoch noch keine konkrete Aussage zur Erwerbsfähigkeit (z.B Zeitpunkt der evtl. Minderung) Rentenantrag gestellt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026