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Experten-Antwort

Gutachter - behandelnder Arzt?!

von Jajut18.11.2010 | 17:54
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12 Antworten

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Wir nehmen mal an: Wenn ein Gutachter aufgrund seines Alters nicht mehr als Arzt praktizieren darf (jedenfalls nicht für gesetztlich Versicherte), er aber weiterhin als Gutachter der DRV fungiert und nun einen Antragsteller untersuchen/begutachten soll, dieser aber vor Jahren mal sein Patient war - geht das? Ist das erlaubt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jajut,

da ich Ihnen auch keine genaue Frist nennen kann, innerhalb Ihr ehem. behandelnde Arzt Sie nicht begutachten darf, schlage ich vor, dass Sie sich vor Wahrnehmung des Untersuchungstermines mit diesem Arzt in Verbindung setzen und gezielt auf die Problematik hinweisen.

Falls er übersehen haben sollte, dass Sie sein ehem Patient sind und er Sie ggf. nicht begutachten darf, kann so eine rasche Benachrichtigung an die Sachbearbeitung und hoffentlich schnell ein neuer Geutachter gefunden werden.

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11 Antworten

Onkel Ottoam 18.11.2010 | 18:36
Ich erinnere mich,dass vor Jahren in den Einladungen zur gutachterlichen Untersuchung durch die DRV irgenbwo auch der Satz stand,dass man beim Gutachter vorher noch nie und später nur nach einer bestimmten Frist in Behandlung sein darf.
Klemensam 18.11.2010 | 18:33
Die RV wird sicher nur Ärzte als Gutachter beauftragen die eine entsprechende Zulassung/ Berechtigung dafür haben und auch noch als Ärzte praktizieren und wenn es nur für Privatpatienten ist. Alles andere wäre ja rechtlich angreifbar und ein Gutachten eines solchen Arztes wäre dann nicht mal das Papier wert auf dem es erstellt wurde... Das der aktuell behandelte Arzt jedoch als Gutachter fungiert ist zwar theoretisch möglich aber mehr als unwahrscheinlich. Denkbar wäre dies nur aufgrund eines Fehlers der RV bei der Benennung des Gutachters . Aber ist alles schon genau so vorgekommen... Bei einem EM-Antrag müssen Sie ja nur die Ärzte angeben bei denen Sie aktuell noch in Behandlung sind oder kurz vor dem Antrag noch waren und nicht bei denen Sie mal vor vielen Jahren in Behandlung waren. Woher also soll die RV wissen, bei welchem Arzt Sie z.b. mal vor 5 oder 10 Jahren waren ? Deshalb kann es tatsächlich vorkommen, das ein Arzt als Gutachter benannt wird bei dem man mal vor etlichen Jahren schon als Patient war. Aber auch dies wäre dann eigentlich nur reiner Zufall das gerade so ein Arzt benannt wird. Und natürlich kann auch der Arzt eine Begutachtung dann wegen Befangenheit von sich aus ablehnen, obwohl dies in der Praxis wohl selten vorkommen wird.
Jajutam 18.11.2010 | 19:00
Dieser Arzt war sehr lange der behandelner Arzt von dem Probanden. Der letzte Kontakt Arzt - Patient war vor ca. 4 Jahren. Und jetzt eben als Gutachter wieder. So ist es mir erzählt worden. Mir erscheint es unwahrscheinlich, deshalb frage ich.
Klemensam 18.11.2010 | 18:56
Der beauftragte Arzt/Gutachter wird ja von der RV angeschrieben , das Patient XY zu begutachten ist. Normalerweise sollte er dann in seinen PC / Kartei schauen , ob sich dieser Patient aktuell bei ihm in Behandlung befindet oder mal befunden hat. Sollte dies der Fall sein wird er die Begutachtung von sich aus ablehnen (müssen ) und die RV entsprechend informieren und ein anderer Arzt wird eben als Gutachter benannt. Ob es da eine bestimmte Frist gibt nachdem dieser Arzt wieder begutachten darf, würde mich aber auch mal interessieren. Ich meine wenn jemand z.b. vor 10 Jahren mal dort war als Patient dürfte das doch aktuell keine Rolle mehr spielen oder doch ? Es gibt ja auch Leute die " Arzthopping " in ihrer Stadt und der Umgebung betreiben und da dürfte es dann doch etwas schwierig werden noch eiinen (Fach)-Arzt als Gutachter zu finden bei dem derjenige noch nicht war ....
Elisabetham 18.11.2010 | 19:48
Hallo Jajut, der DRV Gutachter macht einen persönlichen Termin mit dem Versicherten und schreibt ihn an. Also weiß er schon mal die Anschrift und ich denke auch alte medizinische Unterlagen, also weiß er auch das Geburtsdatum. Somit ist eine Verwechslungen sehr unwahrscheinlich.
Jajutam 18.11.2010 | 20:31
Danke - also ich kann dieses auch nicht so recht glauben. Naja, Menschen erzählen viel wenn der Tag lang ist :))
bernd1954am 19.11.2010 | 01:20
Hallo! Ich bekam vor zwei Jahren eine Gutachter-Ladung zu einer Praxis, in der ich ca. 2 Jahre zuvor in Behandlung war. Was ich nicht wusste, dass inzwischen der Sohn der damals allein praktizierenden Ärztin mit in dieser Praxis arbeitete und er der Gutachter war. Gegen seine Mutter hatte ich gewisse Vorbehalte und war deshalb angenehm überrascht, als ich zu ihrem Sohn ins Behandlungszimmer gerufen wurde. Ich gehe aber trotzdem davon aus, dass sich die beiden die Patienten-Datei sehr wohl geteilt haben. Gruß Bernd
Klemensam 18.11.2010 | 19:39
Der beauftragte Arzt/Gutachter wird ja von der RV angeschrieben , das Patient XY zu begutachten ist. Normalerweise sollte er dann in seinen PC / Kartei schauen , ob sich dieser Patient aktuell bei ihm in Behandlung befindet oder mal befunden hat.
Die Akten hat er nicht mehr, hat sie dem Nachfolger hinterlassen, sammt Patient :) Und einen Herrn Müller gibt es ja nicht nur einmal, woher soll der Arzt laut Unterlagen die er von der DRV bekommt wissen, dass es DER Herr Müller ist.
Also der Arzt bekommt nun schon Vorname , Nachnahme , Adresse, Geburtsdatum und RV-Versicherungsnummer des zu Begutachtenden mitgeteilt. Also selbst wenn der Arzt 100 odder 1000 Müllers in seiner Behandlung hatte, kann er den Müller den er begutachten soll schon identifizieren... Wenn er natürlich keine Unterlagen mehr hat, weil er seine gesamte Praxis incl. Patientenkartei dem Nachfolger übergeben hat wird er dies natürlich nicht mehr können. Die von ihnen hier geschilderte Fallgestaltung ist aber schon sehr sehr ungewöhnlich..
Klemensam 18.11.2010 | 19:44
Wie ich ihnen geschildert habe ist dies durchaus möglich. Ein Bekannter und eheml. Mitpatient hat mir vor einigen Jahren mal selbiges erzählt. Er müsste jetzt zu einem Arzt zur Begutachtung bei dem er schon mal ( auch so ca. 3-4 Jahree ) vor etlichen Jahren war. Er war daüber auch sehr verwundert - aber auch erfreut weil er den Artz in " guter " Erinnerung hatte. Hat ihm aber alles nix genützt. Der Arzt hat die weitere Berentung abgelehnt wenn ich mich recht erinnere...
Anitaam 18.11.2010 | 21:07
Interessant. Stand bei mir vor 2 Jahren nicht drin. Ich wolte mich bei dem Arzt aber ein halbes Jahr später zur Behandlung anmelden, weil ich ihn sehr kompetent fand. Lehnte die Helferin ab mit der Begründung, er dürfe mich nach der Begutachtung mindestens ein Jahr nicht als Patientin annehmen. Weil ich das unsinnig fand (ich hatte schließlich inzwischen unbefristete volle EM-Rente), rief ich bei der DRV an, aber die Mitarbeiterin dort wusste nichts von so einer Vorschrift.
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