Hallo,
vielleicht habe ich mich hier etwas falsch Ausgedrückt.
Es geht nicht um die Beantragung einer Reha über die DRV, sondern über die BG.
Wenn nun der Begutachter(Auftraggeber die BG) der im Rahmen des Anerkennungsverfahren empfiehlt, das für mich erstmal eine Reha in Frage kommt, bevor ich Rente über die BG erhalte, hat das nun Auswirkungen auf meine EMR der DRV.
Sind ja zwei unterschiedliche Kostenträger.
Das wollte ich eigentlich wissen.
Gruß Heinkuddel
Es macht keinen Sinn hier im Forum über derart ungelegte Eier zu spekulieren.
Woher soll hier jemand wissen was vielleicht nach der Reha passieren könnte.
Vielleicht ist der Patient dann wieder arbeitsfähig, vielleicht aber auch nicht?
Was meint Ihr Frisör zu diesem Thema?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.