Hallo Richard,
ich möchte auf die bereiits gegebenen Antworten verweisen.
Eine Begutachtung ist immer im Bereich des möglichen wenn die Mediziner der Rentenversicherung nicht zweifelsfrei über Erwerbsminderung bzw keine Erwerbsminderung entscheiden können.
Ausschließen kann man eine mögliche Begutachtung allerdings nicht.
Aber je mehr und je vollständiger Sie medizinische Unterlagen bei Ihrem Weitergewährungsantrag einreichen, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Mediziner eine abschließende, verbindliche Entscheidung treffen können.