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Gutachter beim EMR-Rentenantrag

von Dickie03.06.2010 | 23:03
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4 Antworten

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Ich hatte bei meinem EM-Rentenantrag ein Schreiben der DRV Bund erhalten, nach dem ich einen von drei vorgeschlagenen Gutachtern auswählen konnte. Frage: Ist das nicht der übliche Weg? Weil eine Frau aus meiner Selbsthilfegruppe jetzt klagte, ihr sei von der DRV ein ziemlich weit entfernter Gutachter mitgeteilt worden, bei dem sie eiinen Termin bekommen würde. @Sozialrechtler & Co.: Ich bin jedenfalls sehr gut damit gefahren, mit völlig offenen Karten zu spielen. Fühlte mich vom (neurologischen) Gutachter durchweg ernst genommen und erhielt auch immer zuverlässige Auskünfte vom Sachbearbeiter. Bewilligt wurde auf Anhieb volle EM-Rente, unbefristet. Ich bin allerdings wirklich krank!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schließe mich dem Beitrag von "Lara66" an.

Nach meinen Erfahrungen bei verschiedenen Rentenversicherungsträgern werden nicht immer mehrere Gutachter zur Wahl gestellt.

Häufiger dürfte daher lediglich ein Gutachter von der Rentenversicherung benannt werden.

Dies mag jedoch sicherlich einerseits vom Rentenversicherungsträger abhängen, da dieser mit den Gutachtern entsprechende Verträge für seine durchzuführenden Begutachtungen abzuschließen hat, als auch andererseits auch regional verschieden ausfallen, da in Ballungsräumen oder in großen Städten je nach Fachrichtung mehrere Gutachter mit dem jeweiligen Rentenversicherungsträger zusammen arbeiten.

3 Antworten

Lara66am 04.06.2010 | 07:54
Das mit den 3 vorzuschlagenden Gutachtern ist lt. SGB nur ein Sollvorschrift und keine Verpflichtung seitens der RV dies dann auch zu tun. Dies wird eben von Rentenversicherungsregional-träger zu Rentenversicherungsregional-träger unterschiedlich gehandhabt. Die DRV Bund , Berlin z.b. hat mir bei meinen bisher 6 Begutachtungen niemals mehrere Gutachter vorgeschlagen , sondern immer nur 1 Gutachter benannt. Die Auswahl zwischen 3 Gutachtern ist doch auch allenfalls hinsichtlich der Entfernung zum Wohnort interessant und wichtig. Alle anderen Gesichtspunkte wie z.b. sein sozial-med. Fachwissen oder den grundsätzlichen Umgang mit zu Begutachtenden, kann doch ein Laie im Vorfeld überhauptlich nicht wissen oder einschätzen ( allenfalls vom Hörensagen... ) . Wird nur 1 Gutachter benannt und dieser ist z.b. zu weit vom Wohnort entfernt , schlecht zu erreichen oder man hat gehört er wäre " unsympathisch " , kann man doch die RV anschreiben und bekommt im Regelfall dann auch einen anderen Gutachter benannt.
Dickieam 04.06.2010 | 15:02
"Die Auswahl zwischen 3 Gutachtern ist doch auch allenfalls hinsichtlich der Entfernung zum Wohnort interessant und wichtig.Alle anderen Gesichtspunkte wie z.b. sein sozial-med. Fachwissen oder den grundsätzlichen Umgang mit zu Begutachtenden, kann doch ein Laie im Vorfeld überhauptlich nicht wissen oder einschätzen" Nun, ganz so ist es nicht, der Hausarzt kannte auf Nachfrage immerhin zwei der drei Vorgeschlagenen. Und der eine war mir bereits früher von einem Therapeuten als netter und vor allem (für meine Erkrankung) sehr erfahrener Facharzt empfohlen worden, bin nur wegen der Wartezeiten von mehreren Monaten nicht hin - er war übrigens auch der am besten zu erreichende.
Lara66am 04.06.2010 | 16:38
Es gibt - manchmal - erhebliche Unterschiede zwischen dem Arzt als Behandler und dem selben Arzt in seiner Funktion als Gutachter - die mutieren dann mal eben von Dr. Jeckyll zu Mr. Hyde. Einmal ist er ganz nett , freundlich und behandelt einen so wie es sein sollte wenn ich als Patient komme und wenn der Arzt aber dann in seiner Funktion als Gutachter agiert , zeigen diese Leute manchmal leider ihr zweites - völlig anderes - Gesicht. Habe selbige Erfahrung leider bei einer Begutachtung bereits machen "dürfen" und dies auch von anderen schon öfters gehört. Mit Empfehlungen von Ärzten untereinander oder auch vom Hörensagen von Bekannten wäre ich da was Gutachter angeht sehr vorsichtig. Die sehen und kennen die Leute nämlich immer nur als Arzt und nicht als Gutachter...
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