Hallo Dirk Dybiona,
Sie können dieses Aussage allenfalls als „kein schlechtes Zeichen“ bewerten. Wie „Schorsch“ schon bemerkt hat: Die abschließende Entscheidung trifft letztlich der zuständige Jurist des Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls.