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Experten-Antwort

Gutachter DRV

von Herbert29.09.2025 | 06:58
394 Ansichten
9 Antworten
Hallo Zu meiner Situation Bin 60 Jahre alt, schwerbehindert. Ich war in einer Reha und wurde arbeitsunfähig entlassen. Habe Rentenantrag gestellt und nach einiger Zeit, kam die Aufforderung zum Gutachter. OK bin ich dann hin. Nach ca. 2 Stunden sagte der Gutachter nur: Bei Ihnen reicht es nicht mal für einen Bürojob!! Mit diesen Worten verschwand er. Ich fragt an der Rezeption nochmals nach, was oder wie es nun weitergeht. Dort sagte man: Warten bis die DRV sich bei Ihnen meldet. Nun warte ich seit April diesen Jahres auf Nachricht……… Ist diese Wartezeit die Regel??? Die Aussage vom Gutachter: Es reicht nicht für einen Bürojob, kam mir sehr befremdlich vor, da ich Schlosser bin und nix mit Büro zu tun habe….

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.09.2025 | 16:36

Hallo Herbert,

 

leider kann ich im Rahmen dieses Forums auch keine Aussage zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Rentenantrags treffen. Dass Sie seit Begutachtung im April nichts mehr vom Rentenversicherungsträger „gehört“ haben, erscheint mir aber auch etwas ungewöhnlich. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem aktuellen Sachstand nachzufragen.

8 Antworten

Feliam 29.09.2025 | 07:22
Das heißt vermutlich, im Büro sollten Sie nicht arbeiten, aber Sie könnten anderweitig arbeiten, z.Bsp. leichte arbeiten wie Ksrtons kleben in der Produktion etc.
Glaskugel funktioniert nichtam 29.09.2025 | 08:18
Hier kennt niemand Ihren Fall. Machen Sie einfach eine Sachstandsanfrage bei Ihrer zuständigen DRV-Rentensachbearbeitung.
Emram 29.09.2025 | 08:47
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bearbeitungsstand haben, können Ihnen nur die Sachbearbeiter direkt bei der DRV helfen. Hier in diesem anonymen Forum weiß das niemand. Vielleicht per Anruf oder Mail nachfragen. Der Gutachter trifft übrigens keine Entscheidung. Er gibt lediglich seine Einschätzung ab. Die DRV bewertet den gesamten Vorgang und nicht nur das Gutachten. Daher alles kann möglich sein. Außerdem wird eben nicht nur Ihre Erwerbsfähigkeit in Ihrem Beruf, sondern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt. Und, wieviele Stunden Sie arbeiten können. Bei bis zu unter 3 Stunden = volle Erwerbsminderungsrente und bis zu unter 6 Stunden teilweise Erwerbsminderungsrente.
RBam 29.09.2025 | 10:49
"Nach ca. 2 Stunden sagte der Gutachter nur: Bei Ihnen reicht es nicht mal für einen Bürojob!! " Da es nicht mal für einen Bürojob reicht, gesundheitlich......ist nur eine Vermutung, rufen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter der DRV an, dann werden Sie es wissen.
GKam 29.09.2025 | 11:44
Meine Glaskugel ist kaputt, daher empfehle ich, bei der zuständigen Stelle nachzufragen
Gam 29.09.2025 | 11:54
Feli schrieb

Das heißt vermutlich, im Büro sollten Sie nicht arbeiten, aber Sie könnten anderweitig arbeiten, z.Bsp. leichte arbeiten wie Ksrtons kleben in der Produktion etc.

Das deute ich ganz anders, Bürojobs sind die leichteste Leichtarbeit bei einer Verweisung, wenn es für den Fragesteller laut gutachterlicher Einschätzung nicht mal mehr dafür reicht, wird es wohl auf Erwerbsminderung hinauslaufen.
Icham 30.09.2025 | 05:05
Oh Mann schrieb

Ihre „Deutung“ hilft und interessiert doch niemanden.🤦‍♂️

Na da fühlt sich wohl eine schwer arbeitende Bürofachkraft ertappt.
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