Hallo Kerdi,
Gutachter und Gutachten über die Rentenversicherung sind eine Sache für sich.
Grundsätzlich hat die Rentenversicherung Ärze die über Erwerbsminderung entscheiden. Manchmal reichen die eingereichten, vorgelegten und angeforderten Unterlagen aber für unsere Ärzte nicht aus um sich eine abschließende Meinung zu bilden. In diesem Moment werden weitere Informationen (häufig über eine Begutachtung) eingeholt.
Häufig geht es bei diesen Gutachten nicht um die vollständige Feststellung der gesundheitlichen Probleme (wir sind ja nicht dazu da um die Feststellungen Ihrer behandelnden Arzte zu prüfen), sondern um Einzelfragen, die einschätzen lassen ob Sie am Arbeitsmarkt noch tätig sein können bzw. nicht.
In der Regel haben die beauftragten Gutachten Informationen zu Ihren gesamten gesundheitlichen Problemen und können daher durchaus eine Stellungnahme abgeben, letztlich entscheiden aber Ärzte der Rentenversicherung über Erwerbsminderung oder keine Erwerbsminderung.
Bitte vergessen Sie nicht, dass es bei der Frage der Erwerbsminderung wesentlich auch um die Frage geht, ob man am Arbeitsmarkt noch einsetzbar ist (3 Stunden/tgl. oder 3-6 Stunden/tgl. oder voll). d.h. zur Gesamtbeurteilung kommt es nicht "nur" auf die gesundheitlichen Probleme, sondern auch auf die Bedingungen und Möglichkeiten am Arbeitsmarkt an.
Sicherlich kann ein Gutachter regelmäßig die gesundheitlichen Probleme einschätzen und bewerten. Dementsprechend kann er auch eine Meinung äußern.
Trotzdem obliegt es am Ende den Ärzten der Rentenversicherung Ihre gesundheitlichen Probleme mit den Möglichkeiten/Chancen des Arbeitsmarktes zu verknüpfen. Und hier können Gutachtermeinung und abschließende Erwerbsminderungsfeststellung auch mal unterschiedlich sein.
Die Meinung des Gutachters ist also nicht die letzte Meinung, sondern nur Hilfsmittel um Ihre Probleme im Ganzen zu erfassen und iVm der Situation am Arbeitsmarkt über Ihren Rentenantrag (Weitergewährungsantrag) zu entscheiden.
Deswegen müssen Gutacter, so Sie sich denn auf eine Meinungsäußerung einlassen, immer ein bißchen die Handbremse ziehen und darauf hinweisen, dass die entgültige Entscheidung abzuwarten ist.
Und genau das hat Ihr Gutachter getan.
Ich denke aber, dass es durchaus gut für Sie war, eine erste Einschätzung bekommen zu haben (auch wenn der Nachsatz des Gutachter Sie evtl. etwas irritiert hat).
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