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Experten-Antwort

Gutachter EM-Rente

von Kerdi10.10.2013 | 13:50
3810 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bekomme seit drei Jahren EM-Rente, die jeweils für 1 1/2 Jahre befristet war. Die erste Verlängerung bekam ich ohne Gutachter, jetzt für die zweite Verlängerung musste ich zu einem von der DRV bestimmten Gutachter. Dieser hat mir zum Schluss gesagt, dass er mich weiterhin für erwerbsgemindert hält, meinte aber, er hätte nicht das letzte Wort. Ich habe das nicht so ganz verstanden, denn ich dachte bisher, so wie der Gutachter das sieht, wird dann entschieden. Soll seine Aussage jetzt heißen, dass es üblich ist, dass der Gutachter seine Einschätzung abgibt, aber doch von der DRV anders entschieden wird??? Das wäre doch unsinnig, denn wozu haben die mich dann zu dem Gutachter geschickt, den sie ja selber ausgewählt haben? Vielleicht kann mir jemand hier im Forum dazu etwas sagen, denn schließlich heißt es ja jetzt auf den Bescheid warten und das kann ja noch dauern.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2013 | 14:33

Hallo Kerdi,

Gutachter und Gutachten über die Rentenversicherung sind eine Sache für sich.

Grundsätzlich hat die Rentenversicherung Ärze die über Erwerbsminderung entscheiden. Manchmal reichen die eingereichten, vorgelegten und angeforderten Unterlagen aber für unsere Ärzte nicht aus um sich eine abschließende Meinung zu bilden. In diesem Moment werden weitere Informationen (häufig über eine Begutachtung) eingeholt.

Häufig geht es bei diesen Gutachten nicht um die vollständige Feststellung der gesundheitlichen Probleme (wir sind ja nicht dazu da um die Feststellungen Ihrer behandelnden Arzte zu prüfen), sondern um Einzelfragen, die einschätzen lassen ob Sie am Arbeitsmarkt noch tätig sein können bzw. nicht.

In der Regel haben die beauftragten Gutachten Informationen zu Ihren gesamten gesundheitlichen Problemen und können daher durchaus eine Stellungnahme abgeben, letztlich entscheiden aber Ärzte der Rentenversicherung über Erwerbsminderung oder keine Erwerbsminderung.

Bitte vergessen Sie nicht, dass es bei der Frage der Erwerbsminderung wesentlich auch um die Frage geht, ob man am Arbeitsmarkt noch einsetzbar ist (3 Stunden/tgl. oder 3-6 Stunden/tgl. oder voll). d.h. zur Gesamtbeurteilung kommt es nicht "nur" auf die gesundheitlichen Probleme, sondern auch auf die Bedingungen und Möglichkeiten am Arbeitsmarkt an.

Sicherlich kann ein Gutachter regelmäßig die gesundheitlichen Probleme einschätzen und bewerten. Dementsprechend kann er auch eine Meinung äußern.

Trotzdem obliegt es am Ende den Ärzten der Rentenversicherung Ihre gesundheitlichen Probleme mit den Möglichkeiten/Chancen des Arbeitsmarktes zu verknüpfen. Und hier können Gutachtermeinung und abschließende Erwerbsminderungsfeststellung auch mal unterschiedlich sein.

Die Meinung des Gutachters ist also nicht die letzte Meinung, sondern nur Hilfsmittel um Ihre Probleme im Ganzen zu erfassen und iVm der Situation am Arbeitsmarkt über Ihren Rentenantrag (Weitergewährungsantrag) zu entscheiden.

Deswegen müssen Gutacter, so Sie sich denn auf eine Meinungsäußerung einlassen, immer ein bißchen die Handbremse ziehen und darauf hinweisen, dass die entgültige Entscheidung abzuwarten ist.

Und genau das hat Ihr Gutachter getan.

Ich denke aber, dass es durchaus gut für Sie war, eine erste Einschätzung bekommen zu haben (auch wenn der Nachsatz des Gutachter Sie evtl. etwas irritiert hat).

4 Antworten

Ullaam 10.10.2013 | 14:18
Hallo Kerdi, die Rentenversicherung kann über den Antrag auf Erwerbsminderungsrente aufgrund vorgelegter, aktueller Gutachten entscheiden oder - falls diese nicht vorliegen oder nicht ausreichen - einen Begutachtungsauftrag vergeben. Der Gutachter untersucht sie und trifft seine Entscheidung aus ärztlicher Sicht. Darüber hinaus müssen Sie jedoch auch weitere Voraussetzungen erfüllen, damit auch tatsächlich Rente ausgezahlt wird. So z.B. die Hinzuverdienstgrenzen. Für diese Prüfung ist der Arzt selbstverständlich nicht verantwortlich. Die letzte Entscheidung wird von den Mitarbeitern der DRV getroffen. Eine Änderung der ärztlichen Entscheidung werden diese wohl eher nicht vornehmen (sie sind keine Mediziner). Bei widersprüchlichen Unterlagen werden dieses jedoch eventuell nochmal zur Überprüfung an einen Arzt gegeben. Schöne Grüße Ulla
Kerdiam 10.10.2013 | 15:03
Wow, vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten. @Ulla Hinzuverdienst gibt es bei mir nicht. Daran ist leider überhaupt nicht zu denken. @Experte Sie haben sehr Recht, der Nachsatz hat mich tatsächlich irritiert, vor allem, je länger ich darüber nachdenke. Der Gutachter beim Erstantrag hat auch damals überhaupt nichts zu seiner Einschätzung gesagt und ich hätte mich im Leben nicht getraut, ihn danach zu fragen. Deshalb war ich so perplex, dass dieser Gutachter von sich aus die Aussage gemacht hat. Gerade im Hinblick auf das evtl. auch längere Warten auf den Bescheid, hatte das natürlich etwas erleichterndes. Insofern hat mich der Nachsatz dann doch wieder etwas aus dem Gleichgewicht gebracht und ich habe das überhaupt nicht verstanden. Jetzt ist mir das Ganze klarer. Vielen Dank Kerdi
...am 10.10.2013 | 19:37
Zu mir sagte ein Gutachter auf meine Nachfrage, dass er die Rente befürworte, dananch stand das Gegenteil im Gutachten.....
Sonneam 11.10.2013 | 07:23
Machen Sie sich nicht verrückt. Was der Gutachter gesagt hat ist normal und richtig. Letztlich kommt es auch ein wenig darauf an, ob der Gutachter ein "DRV eigener Arzt" gewesen ist oder ein sog. externer Arzt, der mit der Begutachtung beauftragt wurde. Bei den Externen schaunen i.d.r. immer nochmal die Prüfärzte der DRV ins Gutachten.
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