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Gutachter EU rente

von Paula24.03.2010 | 14:17
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17 Antworten

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Darf ich zum Gutachter eine Begleitperson mitnehmen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Paula,

grundsätzlich dürfen Sie eine Begleitperson zur Begutachtung mitnehmen. Allerdings liegt es im Ermessen des Arztes, ob die Begleitung auch im Untertsuchungsraum anwesend sein darf.

16 Antworten

EM-Rentnerinam 24.03.2010 | 14:18
Also ich habe nichts dagegen.
Angelikaam 24.03.2010 | 14:18
Hallo Paula, ja sicherlich darf man eine Begleitperson mitnehmen. Meine Freundin hat ihren Lebensgefährten mitgenommen und ich selbst meine Schwester. Liebe Grüsse Angelika
Peteram 24.03.2010 | 17:12
Der Gutachter kann - leider - die Anwesenheit einer Begleitperson während der Begutachtung ablehnen. Das liegt ganz alleine in der Entscheidung des Gutachters. Wenn er nicht will, haben Sie leider Pech gehabt. Es gibt natürlich auch Fälle, wo die Anwesenheit einer Begleitperson ( z.b. des Ehemannes/der Ehefrau ) aus untersuchungstechnischen Gründen ( z.b. bei einem psychiatrischem Gutachten ) eventuell wirklich nicht ratsam ist, um ein neutrales Ergebnis zu erzielen und eine Beenflussung eben durch diese Begleitperson während der Untersuchung/Befragung in welcher Form auch immer zu verhindern .
Paulaam 24.03.2010 | 18:36
Ich werde es versuchen, meine Anwältin rät mir dringend dazu.
Schadeam 24.03.2010 | 18:38
...dann hat die Anwältin Ihnen sicher auch gesagt, wie sich die Begleitperson verhalten soll...Warum fragen Sie eigentlich, wenn die Anwältin Ihnen das schon geraten hat? Wichtig für den Begleiter ist: - nicht ungefragt dazwischenreden - nicht anstelle von Ihnen die Fragen des Arztes beantworten - nicht alles besser wissen - nicht bevor der Arzt auch nur guten Tag gesagt hat zu reden anfangen etc.pp
Pascalam 24.03.2010 | 19:21
.... dann nehmen Sie doch bitte auch noch Ihre Anwältin mit und beantworten Sie mögliche Fragen des Gutachters nur nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Pascal
GuterTippam 24.03.2010 | 19:30
und bei einigen Gutachtern mehr als gut!
Peteram 24.03.2010 | 20:14
Wenn Sie wirklich auf der ganz sicheren Seite sein wollen, müsste defintiv ihre Anwältin mit zur Begutachtung. Sicher aber in der Praxis - auch aus Kostengründen - nicht umsetzbar. Da würde ein Gutachter sicher auch ganz schön dumm aus der Wäsche gucken, wenn da plötzlich ein Anwalt mit aufläuft.. Allerdings könnten Sie dann ganz sicher sein, das die Begutachtung korrekt ablaufen wird. Mir sind - leider - zahlreiche Fälle bekannt, wo die zu begutachtenden wirklich vom Gutachter dermassen " verschaukelt " wurden, das im Nachhinein die Anwesenheit einen Anwaltes angeraten gewesen wäre.... Sollte der Gutachter keine Begleitperson mit zur Untersuchung zulassen und damit keinen Zeugen , sollten Sie in jedem Falle sofort zu Hause dann ein möglichst genaues und umfangreiches Gedächtnisporotokoll von Art und Ablauf der Untersuchung anfertigen. Dies könnte dann später im Verlauf des weiteres Verfahrens - um das Gutachten z.b. gegenüber der RV dann zu wiederlegen - noch sehr sehr wichtig sein. Meist erinnert man sich ja nach Monaten dann nicht mehr an den genauen Ablauf und etwaige " Vorfälle " während der Begutachtung, sodass man das Protokoll wirklich sofort nach der Begutachtung auch erstellen sollte.
B´sonam 25.03.2010 | 07:51
Hallo Paula, ganz so einfach wie es meine Vorredner darstellen kann ein Gutachter die Begleitperson nicht verweigern. Lesen sie mal hier nach (speziell der letzte ABsatz ist für sie interessant) : http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid=%7B… Der Sachverständige/Gutachter darf laut obigem Beschluss die Begleitperson garnicht ausschließen, er kann lediglich (sofern er hierfür sachliche Argumente liefern kann, und das ist m.E. sehr schwer) die Untersuchung an sich ablehnen. Ich rate jedem meiner EM-Antragsteller grundsätzlich dazu, sich "Begleitschutz" mitzunehmen :-)
Klausam 25.03.2010 | 08:17
Alles blanke Theorie. Dem Gutachter dann vor Ort mit irgendwelchen Gerichtsurteilen zu kommen bringt doch gar nichts - im Gegenteil. Dann ist doch die Situation von vorne herein verhärtet und dies wird sich sicherlich dann auch im Gutachten - in welcher Form auch immer - wiederfinden...
B´sonam 25.03.2010 | 08:37
Haben sie Erfahrung mit Gutachtern ? Falls nein, dann glauben sie mir bitte, dass manches haarsträubende "Kopfschüttel-Gutachten" definitiv soo nicht entstanden wäre, wenn die zu begutachtende Person Ihr Recht auf eine (im Idealfall kompetente) Begleitperson wahrgenommen hätte... Ob das nun blanke Theorie ist sei dahin gestellt. In meinen Augen geht es hier ganz einfach um die Ausübung eines (unter Umständen für den Rentenanspruch ausschlaggebenden) Rechts. Wenn das dem Gutachter nicht passt, dann darf er die Begutachtung ja ablehnen... Welches sachliche Argument sollte den der Gutachter gegen eine Begleitperson vorbringen können ? Was meinen sie ist einfacher, gegen ein "So-jetzt-vermess-ich-sie-mal-kurz-und-stelle-ihren-Gesundheitszustand-innerhalb-von-15-Minuten-fest-Gutachten" ohne Begleitperson vorzugehen, oder gegen ein "Mir passt-nicht-dass-da-noch-jemand-zuhört-Gutachten" mit Begleitperson (idealerweise macht diese sich in so einem Fall Notizen...). Ich unterstelle den Guntachtern nicht grundsätzlich, dass das Gutachten -sagen wir- fehlerhaft ausfällt, habe jedoch mittlerweile auch so meine Erfahrungswerte...
Gutachteram 25.03.2010 | 13:14
....wobei man allerdings immer auch beide Seiten betrachten muss. Eine einseitige Betrachtungsweise ist doch immer sehr einfach. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird leider sehr sehr oft beantragt, weil man sich den Stress mit den Agenturen f.Arbeit, bzw.Argen ersparen möchte. So erscheinen tagtäglich viele zu einer Untersuchung die keinesfalls erwerbsgemindert sind ( nicht mal ansatzweise ), und einfach nicht mehr arbeiten wollen ( !!! ) Wenn jeder, der sich für "ach so krank" hält, das ihm ja die Rente zustehen muss, einen EM Rente erhalten würde, wären in Deutschland in 5 Jahren wohl 20 Millionen Rentner mehr.
B´sonam 25.03.2010 | 13:48
Das unterschreibe ich sofort, das sehe ich ganz genauso. Nur hat das mit der angesprochenen Problematik "Begleitperson ja oder nein" überhaupt nichts zu tun... Bitte nennen sie mir einen plausiblen Grund, warum Begleitpersonen bei der Begutachtung vom Gutachter des Zimmers verwiesen werden sollen. Hat ert Angst, dass ihm jemand auf die Finger/den Mund schaut ? Angst, dass ihm villeicht jemand einen Fehler nachweisen kann ? Wer ordentlich und korrekt arbeitet, der braucht sich vor einer Begleitperson, egal ob das die Ehefrau, der Bruder oder ein Anwalt ist nicht zu fürchten...
Klausam 25.03.2010 | 16:05
Bei rein körperlichen Begutachtungen ( Innere Medizin, Orthopädie, Kardiologe etc. pp ) gibt es sicher überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund eine Begleitperson seitens des Gutachters zu verweigern. Es sei denn , der Gutachter will von vorne herein ein für den zu Begutachtenden negatives Gutachten erstellen - aus welchen Gründen auch immer .. Dann will er eben keine Zeugen bei seinem Tun dabei haben. Aber von so einer Situation im Vorfeld auszugehen wäre eigentlich ja doch wohl absurt. Solche Dinge sind dann sowieso erst im Laufe der Begutachtung für den zu Begutachtenden ersichtlich und dann ist es eh zu spät.. Bei psychiatrischen Gutachten hingegen gestaltet sich die Sachlage aber völlig anders und in ganz bestimmten (Einzel)Fällen wäre zu Anwesenheit einer Begleitperson eben nicht gut. z.b. dann wenn die Begleitperson ( event. Ehemann/Ehefrau ) zumindest teilweise mit verantwortlich für die psychiatrische Erkrankung sein könnte oder sogar ist. Dann wird der Gutachter der Begleitperson - zu Recht ! - nicht erlauben der Begutachtung beizuwohnen , um keine Beeinflussung der/des zu Untersuchenden zu haben. Da der Gutachter ja im Vorfeld nicht wissen kann wer als Begleitperson mit kommt und in wieweit diese Person eben gerade an der Krankheit "beteilligt" ist , wird er eben keine Begleitperson zur Untersuchung mit rein lassen. Da wir aber nicht wissen auf welchen med. Fachgebiet bei @Paula die Begutachtung stattfinden soll und wie gerade bei ihr der Einzelfall konkret liegt, ist es müssig weiter hier darüber zu diskutieren.
Klausam 25.03.2010 | 16:27
Ja, ich weiss sehr genau wovon ich rede und mir muss niemand etwas zu dem Thema Gutachter erzählen. Ich persönlich bin bisher 7 x begutachtet worden ( davon 2 x in einer Reha ) und kenne ca. 5 Gutachten im Detail von 2 eheml. Mitpatienten . In diesen ca. 12 Gutachten ist die komplette vorstellbare Bandbreite vorhanden und zwar: von absolut korrekt (aber nur ca. 3 Gutachten ) über zumindest teilweise med. fehlerhaft bis fragwürdig ( ca. 4 Gutachten ) bis unverschämt , lächerlich, vorsätzlich falsch - weil die Ärzte entweder keine Ahnung hatten oder bewusst so gegutachtet haben - ( ca. 5 Gutachten ) Leider ist somit die Gesamtbilanz nicht sehr ermutigend .... Ich könnte hier Dinge benennen die bei meinen Begutachtungen vorgefallen sind, was für nicht im Thema befindlioche Leute unvorstellbar wäre. Das geht von Ausübung massiven psychischen Druck bis hin zu dem was momentan aktuell in kirchlichen Kreisen diskutiert wird.... . Persönlich hätte ich mir das niemals träumen lassen, das Begutachtungen die eigentlich ja neutral sein sollten, so ablaufen können. Viele Ärzte vergessen - leider -für den Zeitraum der Begutachtung den Eid den Sie mal geschworen haben ...
Paulaam 25.03.2010 | 20:08
Hups, watt hab ich für ne Lawine losgetreten, ich muß zum Orthopäden, und habe bei einem Gyn. schlechte Erfahrungen gemacht, daher mag ich nicht alleine gehen. Danke für alle, die was geschrieben haben. Habe den Gutachter angerufen, der Gatte darf mit :-))
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