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Gutachter Frage nach der Schwangerschaft

von mirelaml24.03.2007 | 17:08
2328 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe einen Antrag für Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente eingereicht. Nun muss ich zum Gutachter. Ich bin im 3.Monat schwanger. Soll ich bzw. muss ich es dem Gutachter berichten???? Der gesundheitliche Zustand bzw. meine Krankheit hat ja eigentlich nichts mit meiner Schwangerschaft zu tun. Obwohl sich seit der Schwangerschaft die Symptome verschlechtert haben. Möchte natürlich deswegen später keine Probleme haben. Vielen Dank Mirela

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.03.2007 | 13:00

Hallo mirelaml,

also ehrlich gesagt, ist mir auch nicht so recht klar, warum Sie das nicht sagen wollen. Und den Gedanken von Ossi finde ich auch beachtenswert - einerseits könnten Untersuchungen schaden und andererseits werden durch die Schwangerschaft ja vielleicht auch irgendwelche Untersuchungsergebnisse verfälscht (bin allerdings keine Ärztin und ich weiß ja auch nicht, an welcher Krankheit Sie leiden). Spätestens wenn das Kind geboren ist, werden Sie dem RV-Träger das doch sowieso mitteilen, wegen der Erziehungszeiten, oder? Aber letzlich können Sie das nur selbst entscheiden. Ich wünsche Ihnen jedenfalls alles Gute.

9 Antworten

Antoniusam 24.03.2007 | 18:07
Warum sollten Sie Ihre Schwangerschaft denn verschweigen ? Seien Sie so offen und kooperativ wie möglich.
mirelamlam 24.03.2007 | 18:29
Hallo danke für die Antwort. Verschweigen würd ich es nicht. Wenn der Gutachter fragen sollte würd3 ich sowieso ehrlich antworten. Ich hab nur Angst, dass er dies mißverstehen würde wenn ich es ihm sage. Den ich hab schon schlechte Erfahrungen gemacht "wie sie sind schwanger und krank und wollen Rente". Vielleicht liegt es ja an meinem Alter.
Wissenderam 24.03.2007 | 22:13
Schwangerschaft ist keine Krankheit! Sie müssen das nicht angeben und wenn der Arzt das feststellt und an die DRV offenbart, macht er sich strafbar! Würde verdammt teuer für de. Bestehen Sie darauf das Gutachten als Erste zu sehen und bestehen Sie darauf, daß der Gutachter die ärztliche Schweigepflicht beachtet. Auch Gutachter der DRV müssen von Ihnen schriftlich von der Schweigepflicht gegenüber der DRV entbunden werden! Wenden Sie sich also an Ihren Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die werden das hier Geschriebene bestätigen.
Alfonsam 25.03.2007 | 13:51
Na, Sie scheinen ja ein ganz besonders kluger Mensch zu sein ! Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erfolgt bereits mit der Antragsstellung. Und der Betroffene hat auch nicht das Recht dazu, das Gutachten als erster zu sehen. Der Gutachter schickt das fertige Gutachten zuerst an den Auftraggeber, in diesem Fall also die DRV. Und von dort kann man dann die Herausgabe des Gutachtens verlangen.
???am 25.03.2007 | 18:58
Unser "Wissender" gehört mit großer Wahrscheinlichkeit zu den Verfechtern der Theorie, dass man erst den Antrag stellt, dann gegenüber dem Arzt die Entbindung von der Schweigepflicht widerruft und sich das Gutachten zur Ansicht geben lässt. Wenn es einem nicht passt, bekommt es die DRV nicht. Allerdings hat keiner der Anhänger dieses Verfahrens bisher verraten, wie es dann weitergehen soll. Oder warum alle Rechtsanwälte, Rentenberater, Sozialverbände u.s.w. zu blöd sind und diese "Methode" nicht anwenden. Denn zu Rentenablehnungen dürfte es dann wohl kaum noch kommen.
Ossiam 26.03.2007 | 11:23
einem Arzt zu verschweigen das Sie schwanger sind,das grenzt an Leichtsinn.Was machen Sie denn wenn Untersuchungen angeordnet werden welche dem werdenden Kind schaden?
mirelamlam 26.03.2007 | 14:03
hallo danke für die Antworten. Ich dachte nur wenn ich es ihm von mir aus sage, dass er denken könnte ich würde ihn auf irgendwelcheweise was das Gutachten betrifft, beeinflußen wollen. Vielleicht mach ich mir einfach zuviele Gedanken. Was die Untersuchungen und Medikamente (auch in der Schwangerschaft) angeht bin ich sehr gut informiert, da ich an einer seltenen Krankheit leide und Rat von Spezialisten/Beratungszentren brauche. Was die Schweigepflicht angeht, kann ich mich erinnern, dass ich beim Antrag unterschreiben mußte, dass ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbinde.
!!!am 28.03.2007 | 00:02
" Allerdings hat keiner der Anhänger dieses Verfahrens bisher verraten, wie es dann weitergehen soll." Kann man! Es wird Klage gegen den Gutachter beim zuständigen Landgericht geführt auf Feststellung der Unrichtigkeit seiner Befunde und Wertungen, sofern diese nicht mit den von anderen Ärzten festgestellten Befunden und Wertungen übereinstimmen. Das Verfahren nach der ZPO hat den Vorteil, dass der Kläger die Beweismittel bestimmt und nicht das Gericht willkürlich im Rahmen der Amtsermittlungspflicht nach dem SGG. Deshalb ist es ja so immanent wichtig den Gutachtern der DRV keine Unterlagen auszuhändigen - wozu nebenbei keinerlei Pflicht besteht, obwohl immer wieder von der DRV wahrheitswidrig behauptet und formularmäßig abverlangt - , denn dann muß der Gutachter selbst erheben und seine fachliche Qualifikation beweisen. Und - das ist ganz wichtig - der Gutachter trägt das Prozeßkostenrisiko und wird es sich zehnmal überlegen, ob er ein "Gefälligkeitsgutachten" zu Gunsten seines Auftraggebers abgibt. So läuft das dann ab ... Und wenn der Prozeß beim LG gewonnen ist, kann neuer Gutachter verlangt werden, der fachlich qualifizierter ist ...
Wissenderam 27.03.2007 | 23:53
Der schlaue Mensch antwotet: "Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erfolgt bereits mit der Antragsstellung." Ist entsprechend der Rechtsprechung des BVerfG nichtig und sollte das nicht der Fall sein, kann sie widerrufen werden, ohne dass die DRV davon erfährt. "Und der Betroffene hat auch nicht das Recht dazu, das Gutachten als erster zu sehen. " Entsprechend dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - dessen es bei dieser Frage gar nicht erst bedarf - hat der Betroffene es gemäß § 203 StGB in der Hand das ärztliche (psychologische) Gutachten erst dann frei zu geben, wenn er den Inhalt kennt und ihn auf Richtigkeit überprüft hat. Da Sie das nicht wissen, können Sie kein "schlauer" Mensch sein. Was Sie also wiederkäuend dahergefaselt haben ist substanzlos. mfg schlauer Mensch mit zwei Prädikatsdiplomen
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