Hallo Renate,
Wenn nach dem Entlassungsbericht aus der Reha-Maßnahme die Beurteilung Ihres medizinischen Restleistungsvermögens mit einer Leistungsfähigkeit von täglich unter drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschätzt wurde, die Gutachter oder auch lediglich der Hauptgutachter aber zu einer Einschätzung Ihres Leistungsvermögens von mehr als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kommen, kann dies dazu führen, dass Sie nur eine Teilerwerbsminderungsrente statt einer vollen Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen, bzw. bei einer Einschätzung Ihres Restleistungsvermögens von täglich mindestens sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt die Erwerbsminderungsrente auch komplett abgelehnt wird.
Die Deutsche Rentenversicherung wird immer alle vorliegenden Einschätzungen prüfen und in Relation abwägen, ob und wenn ja, in welchem Umfang bei Ihnen eine rentenanspruchsbegründende Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, oder eben auch nicht.
Es ist wichtig, dass Sie die Ergebnisse der Gutachten abwarten und gegebenenfalls auch rechtlich gegen einen ablehnenden Rentenbescheid-zunächst im Wege des Widerspruches-vorgehen. Hier haben Sie auch die Möglichkeit eigene, medizinische Atteste und / oder Gutachten beizubringen.
Wir empfehlen Ihnen weiter, sich in dieser Angelegenheit gegebenenfalls bei einem Sozialverband- zum Beispiel SoVD oder VdK-beraten zu lassen. Alternativ können Sie auch den Rat eines Fachanwaltes für Sozialrecht einholen.
Außerdem haben Sie natürlich auch die Möglichkeit einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.
Falls der Rentenantrag abgelehnt wird, kann es außerdem sein, dass Ihnen Krankengeld oder im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung, also nach Aussteuerung durch die gesetzliche Krankenkasse Arbeitslosengeld I zustehen. Hierzu können Sie sich gegebenenfalls bei Bedarf durch Ihre Krankenkasse und/oder zuständige Filiale der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen.
Wir hoffen hier, Ihnen erst einmal mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung