Hallo SW,
im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung aufgrund eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente ist das Leistungsvermögen des Antragstellers (bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) festzustellen. Die Gutachter werten hierbei auch Unterlagen von Ihren behandelnden Ärzten aus, so dass auch bei seltenen Erkrankungen ein entsprechendes Votum gegeben werden kann.