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Gutachter selbst vorschlagen

von Otto05.06.2008 | 12:51
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! meine Frage wäre folgende: Ich habe einen Antrag zur Bewilligung einer Vollen Erwerbsminderungsrente gestellt,habe ich das Rechte die Gutachter der GRV abzulehnen und einen Gutachter selbst vorzuschlagen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich wird der Gutachter vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgewählt.

42 Antworten

;-)am 05.06.2008 | 13:28
Klar, sie können sich auch den (positiven) Bescheid selbst schreiben. Auch die Höhe der Rente dürfen sie natürlich selbst festlegen.
keileam 05.06.2008 | 13:35
warum wird auf eine sachliche frage, keine sachliche Auskunft gegeben. Was sollen diese arroganten Antworten
;-)am 05.06.2008 | 13:39
Ein zwinkernder Smiley sollte die "Ernsthaftigkeit" meiner Antwort eigentlich "unterstreichen". Schade dass sie es nicht verstanden haben... Aber mal im Ernst, was glauben sie denn, was passiert, wenn jederman beim EM-Antrag seinen eigenen Gutachter benennt oder noch besser, gleich ein fertiges Gutachten mitbringt ??? Hmmmm ??? ---> Der Prozentsatz an genehmigten EM-Renten würde vermutlich steil ansteigen und Richtung 100 % tendieren. Ob das die Rentenversicherung mitmacht ? Ich glaube eher nicht. Frage beantwortet ?
Mariaam 05.06.2008 | 13:41
Grundsätzlich bestimmt die DRV den Gutachter. Ihnen steht es aber frei, ein Attest des von Ihnen favorisierten Arztes bei der DRV einzureichen. Auch können Sie einen bestimmten Gutachter ablehnen, wenn Sie einen sachlichen, nachvollziehbaren Grund haben. Im Reha-Verfahren gibt es eine andere Regelung, nach der aus 3 benannten Gutachtern einer ausgesucht werden kann. Allerdings wird bei einigen DRV'en über das HV anhand von Hausarztberichten entschieden, so dass diese Regelung nicht greift.
Happyam 05.06.2008 | 13:51
Hallo Otto, grundsätzlich legt die DRV den Gutachter fest, aber... Nehmen wir einmal an, dass aus verkehrstechnischen Gründen der vorgeschlagene Gutachter schwer erreichbar für Sie ist, dann können Sie sich doch einen Arzt in Ihrer Nähe suchen (med. Facharzt wie im Gutachten beauftragt) und dann tel. abklären ob es möglich ist bei diesem Arzt ein GA erstellen zu lassen. Wenn dieses möglich ist, dann liegt doch auch der DRV daran, Fahrkosten zu sparen! Es sollte allerdings ein "neutraler" Arzt sein, also kein Arzt bei dem Sie schon einmal in Behandlung waren oder sind. Da spielt die DRV sicher nicht mit. So habe ich Ihre Frage verstanden. Auch können Sie natürlich einen Gutachter vorerst ablehnen, wenn Sie z.B. dort schon einmal "schlechte Erfahrungen" gemacht haben. Die DRV schlägt dann ggf. einen neuen GA vor. MfG Happy
Laraam 05.06.2008 | 17:12
Mit folgenden Schreiben konnte ich einen Gutachter ablehnen: Einladung zur ärztlichen Untersuchung Sehr geehrte Damen und Herren! Wie ich bereits telefonisch bei Frau bat, möchte ich hier nochmals um einen anderen Gutachter bitten, da ich den von Ihnen genannten Arzt aus persönlichen Gründen ablehnen möchte. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Die Begutachtung sollte stattfinden im Rahmen meiner befristeten EM-Rentenverlängerung. Dem Schreiben legte ich einen aktuellen Befundbericht meines Facharztes bei und eine Bescheinigung meiner Betriebsärztin. Drei Tage später erhielt ich den Bescheid für eine Dauerrrente...ohne vorherige Begutachtung.... Schauen Sie sich den ärztlichen Befundbericht Ihres Arztes genau an und prüfen Sie vorab telefonisch, ob dieser der DRV auch vorliegt. Siehe auch: http://sudeck.foren-city.de/topic,1167,-gutachterliste.html
Laraam 05.06.2008 | 17:30
oder googeln Sie doch mal mit Ausrufezeichen: "§ 200 Abs. 2 SGB VII" P.S. An Realist, Morris, KSC und die üblichen Verdächtigen: Dass meine kritische Patientenmeinung in diesem Forum auf viel Ablehnung stößt, habe ich bereits zur Genüge erfahren...... FG Lara
Frank Morrisam 05.06.2008 | 17:50
@ lara Erstmal danke für Ihr Kompliment ! Sie schreiben : "Die Begutachtung sollte stattfinden im Rahmen meiner befristeten EM-Rentenverlängerung. Dem Schreiben legte ich einen aktuellen Befundbericht meines Facharztes bei und eine Bescheinigung meiner Betriebsärztin. Drei Tage später erhielt ich den Bescheid für eine Dauerrrente...ohne vorherige Begutachtung.... " Also sie lehnen mit einem knappen 2 Zeilen den benannten Gutachter ab und bekommen dann innerhalb von nur 3 ! Tagen einen positiven Rentenbescheid und das auf Dauer ?????? Also wenn das stimmen sollte ( wobei ich das wirklich nicht glauben kann - Ihnen aber herzlich gönne! - bestätigt sich meine Ansicht das die RV - teilweise- Entscheidungen trifft, die auch in Absurdistan getroffen worden sein könnten ! Jetzt muß ich erstmal ein Weizenbier trinken, um das zu verauden.
Laraam 05.06.2008 | 18:17
Danke! Leider habe ich eine schlechte Prognose was meine seit fast 30 Jahren bestehende c chronische Erkrankung betrifft, während deren Verlauf ich das Vertrauen zu Ärzten im Allgemeinen verlieren musste. Vor erstamliger Rentenantragstellung konnte ich glücklicherweise noch über 31 Jahre im Berufsleben mir eine anständige EM-Rente "erarbeiten". Diesem positiven Bescheid ging bei der erstamligen befristeten EM-Rentengewährung eine Begutachtung eines von der DRV gestellten Gutachters voraus, der diesen negativen Verlauf meiner Erkrankung und der Auswirkung auf meine Berufsfähigkeit, besser Berufsunfähigkeit, voraus. FG Lara P.S. Das Weizenbier möge Ihnen wohl bekommen!!!
Unbekanntam 05.06.2008 | 21:38
Lara, das Rentenrecht befindet sich Sozialgesetzbuch 6 und nicht 7. Wenn Sie schon keine Ahnung haben, machen Sie den Leuten hier mit falschen Informationen keine Hoffnung. Im Rentenrecht gibt es keine Auswahl des Gutachters. Und wenn es mal ein Träger zulässt, ist dass die äußerste Ausnahme, ohne darauf einen Anspruch zu haben. Wir sind hier nicht beim Wunschkonzert. Wenn Sie mit dem Gutachter nicht zufrieden sind, liegt es in Ihrem freien Ermessen, ein Gegengutachten auf eigene Kosten auszustellen. Es gibt Leute, die haben Fantasien...
KSCam 05.06.2008 | 22:16
viele Grüße Lara, schön dass Sie immer mal an mich denken. Aber heute bin ich ja ganz brav zu Ihnen und habe gar nichts gesagt. Aber über das SGX VII musste ich natürlich auch schmunzeln. Und zur Sache: in Einzelfällen mag es ja Gründe geben, die gegen einen bestimmten Gutachter sprechen - und dann hat jeder Betroffene natürlich ein Recht diese Gründe vorzubringen. Nur: in der Masse der Renten- und Rehabegutachten wird es in aller Regel keinen vernünftigen Grund für eine Ablehnung eines Arztes geben, den der Versicherte in der Regel weder kennt, noch dessen Qualität beurteilen kann. Macht also bitte aus Ausnahmen keine Regelfälle!
Laraam 06.06.2008 | 06:30
Frank Morrisam 06.06.2008 | 06:11
und um noch einen " drauf zusetzen " möchte ich noch erwähnen, das bei einer med. Reha der Rentenversicherung in einer psychosomatischen Klinik meine behandelnde und zuständige Ärztin aus folgender Fachrichtung kam : Fachärztin für Gynäkologie p.s. Ich bin männlich +++++
Frank Morrisam 06.06.2008 | 05:42
@ Unbekannt und KSC Lara hat doch in ihrem Beitrag überhaupt nicht davon geschrieben, das Sie sich den Gutachter selbst ausgesucht hat ! Das das nicht geht und auch nicht sein darf, ist doch wohl klar oder ??? Sie hat lediglich geschrieben , das sie den benannten Gutachter aus persönlichen Gründen abgelehnt hat. Und das ist absolut korrekt und legitim und dem wird ( oder muß ) auch fast immer seitens der RV entsprochen werden. @ KSC und doch gibt es gute Gründe einen benannten Gutachter abzulehnen. Es ist auch nicht richtig, das man von dem Gutachter im Voraus nichts weiß. Wenn man das Internet beherrscht, kann man heute über fast jeden ( auch über einen Arzt ) diverse Infos heraus bekommen, die schon ein Bild ergeben mit welchem Typ Arzt und Mensch man es hier zu tun haben wird und vor allem welche med. Fachrichtung und Schwerpunkte dieser hat. ( Ich wurde mal 10! Minuten von einem FA für Neurologie und Psychiatrie begutachtet, wobei ich die kompletten 10 Minuten nur und ausschließlich Neurologisch untersucht wurde, obwohl ich unter Depressionen, Angststörungen und Persönlichkeitststörungen - also alles und auschließlich psychiatrische Erkrankungen ! -leide und keinerlei neurologische Ausfälle habe bzw. hatte. Leider erst später ergaben meine " Nachforschungen " das dieser Arzt fast nur neurologische erkrankte Patienten behandelt und gar keine bis sehr wenige psychiatrisch/psychisch erkrankten Patienten behandelt. Das Ergebnis dieses Gutachten brauche ich hier ja wohl nicht erwähnen. Für die RV war es natürlich toll - für mich eine Katastrophe. An diesem einen kleinen Beispiel sieht man doch, wie wichtig Informationen über den Gutachter v o r der Begutachtung sind und jeder, wirklich jeder ist mehr als gut beraten , wenn er sich ueber den Gutachter wo er vorstellig werden muß, sehr gut informiert und sich entsprechend vorbereitet oder ihn eben gleich ablehnt. Einem von der RV beauftragten Gutachter ist zumindest eine gewaltige Portion Skepsis entgegenzubringen. Wer da hingeht und meint er würde korrekt und neutral und nur nach medizinischen Gesichtspunkten begutachtet, unterliegt einem gewaltigen Irrtum ( nicht bei allen - aber bei leider sehr vielen Gutachtern) Am Mo. abend kam im NDR Fernsehen ein Bericht über Gutachten idie von Jugendämtern in Auftrag gegegebn werden ( Entzug von Kindern aus Familien ) Dort wurde von mehreren Experten ebenfalls ganz klipp und klar gesagt : Die beauftragten Gutachter haben von ihrem Auftraggeber und Zahler des Gutachtern einen klaren Auftrag ein Gutachten in derem Sinne zu gestalten und daraus dann ein gewünschtes Ergebnis im Sinne des Auftragebers zu herzustellen ! Wie heisst es doch so schön : Des Brot ich ess, des Lied ich singe. Dieser Spruch ist so aktuell wie nie zuvor und betrifft - aus eigener Erfahrung und denen vieler Mitpatienten von mir , aus vielen Gesprächen mit Anwälten und NICHT gutachterlich tätigen Ärzten der Realität. Auch wenn das gerade hier im Forum der RV nicht gerne gehört wird und immer anderes behauptet wird.
Laraam 06.06.2008 | 08:39
@ Frank Morris Ich habe nochmal nachgezählt und bitte um Entschuldigung. In meiner Freude und Erleichterung habe ich bei den Tagen verzählt. Es waren fünf. FG Lara Hier ein Auszug aus § 14 SGB IX. (Warum das nur bei Rehaanträgen und nicht bei Rentenanträgen gelten soll??) http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0901… (5) Der Rehabilitationsträger stellt sicher, dass er Sachverständige beauftragen kann, bei denen Zugangsund Kommunikationsbarrieren nicht bestehen. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige unter Berücksichtigung bestehender sozialmedizinischer Dienste. Haben sich Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen. Der Sachverständige nimmt eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische Begutachtung vor und erstellt das Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung
Rosannaam 06.06.2008 | 09:37
Wenn man hier manche Beiträge liest, könnte man wirklich meinen, 90 % der Rentenanträge würden abgelehnt!!! Weil die "bösen", nur der (An-)Weisung der DRV unterstellten Ärzte entweder aus der falschen Fachrichtung sind oder sie sowieso grundsätzlich erst einmal das Leistungsvermögen so beurteilen, dass es nicht zur Rentengewährung kommt. Dass dem nicht so ist, zeigt ja wohl die große Anzahl der "Frührentner". In der letzten Woche habe ich von 10 Rentenanträgen 3 abgelehnt und 7 bewilligt. Vielleicht waren ja unsere Ärzte gerade guter Laune, weil so schönes Wetter war? :-)) Grundsätzlich kann natürlich ein Gutachter abgelehnt werden, aber dann müssen schon DRINGENDE Gründe vorliegen. WAS bitte kann man denn aus einer Liste im Internet, den beauftragten Gutachter betreffend, ersehen? Nur, ob er aus der entsprechenden Fachrichtung kommt. Sonst gar nix! Oder ist mir da was entgangen? MfG Rosanna.
Mam 06.06.2008 | 09:58
Tja, nur muss bei dem von Ihnen dargestellten Fall eben ERSTMAL ein umzudeutender Rehaantrag gestellt werden... Davon hat Otto (von dem ja dieser nunmehr ausufernde Thread eröffnet wurde) aber leider rein GARNICHTS geschrieben. Wenn ein RENTENANTRAG gestellt wird, dann kommt man mit dem SGB IX halt nicht weiter (geschweige denn überhaupt in Kontakt), auch wenn sie das anders sehen und mich deswegen als "üblichen Verdächtigen" einstufen. Glaubven sie was sie wollen.
Mam 06.06.2008 | 09:23
Warum das nur bei Rehaanträgen gelten soll ? Ganz einfach : Das SGB IX (überschrieben mit -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen-) hat nunmal rein garnichts mit Begutachtungen im Rentenverfahren zu tun, sondern ausschließlich mit eben solchen in Rehaverfahren. Außerdem steht im von Ihnen zitierten Absatz 5 des § 14 SGB IX ja ausdrücklich die Bezeichnung "Rehabilitationsträger" . Das ist doch eigentlich schon Erklärung genug.
Laraam 06.06.2008 | 09:34
Wusste ich es doch: Die "üblichen Verdächtigen" melden sich zu Wort: Was kann den ein Antrag auf Rehabilitation mit einem Antrag auf Rente zu tun haben? Hier eine von vielen möglichen Antworten: Umdeutung des Rehabilitationsantrages in einen Rentenantrag Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch direkt in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Dies erfolgt dann, wenn bei dem Versicherten bereits eine geminderte Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben vorliegt und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht zu erwarten ist. .............
Lam 06.06.2008 | 09:57
@Rosanna WAS bitte kann man denn aus einer Liste im Internet, den beauftragten Gutachter betreffend, ersehen? Nur, ob er aus der entsprechenden Fachrichtung kommt. Sonst gar nix! Oder ist mir da was entgangen? Man/frau kann beispielsweise mit Hilfe der Adressangabe telefonische in der Praxis der Gutachters anrufen und um einen Termin in der Sprechstunde bitten. So kann man in Erfahrung bringen, ob ein Arzt ausschließlich als Gutachter tätig ist, oder ob er in täglicher Praxis zum Wohle seiner PatientInnen arbeitet und die Gutachtertätigkeit eine Nebentätigkeit darstellt. Auch kann man u.a. auch die Spezialgebiete der Gutachter in Erfahrung bringen. In der letzten Woche habe ich von 10 Rentenanträgen 3 abgelehnt und 7 bewilligt. Bisher ging ich davon aus, dass eine Bewilligung den Ärzten vorbehalten ist. Ihr Aussage steht nicht in Zusammenhang mit unserer Rechtsprechung. Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren.
Statistikam 06.06.2008 | 10:13
Eine aussagekräftigere Statistik über Rentenanträge gemäß § 5 RSVwV - Berichtszeitraum: Januar bis Dezember 2003 findet sich hier: http://www.iqpr.de/iqpr/download/projekte/Thema_Erwerbsminderung… Danach wurden im genannten Zeitraum von 378154 Anträgen 183614 bewilligt und 158358 abgelehnt, davon 118402 wegen nicht verm. Erwerbsfähigkeit. (9218 w/Wartezeit nicht erüllt und 118402 Sonst. Gründe) 30738
Happyam 06.06.2008 | 10:13
es ist wie immer hier... eine Frage löst ein solches Tohowaboooooo aus! Außerdem halten es manche Fragesteller es auch nicht für nötig zwischendurch mal auf die eine oder andere "hilfreiche" Antwort zu reagieren. Lieber User Otto, entweder Sie stellen eine Frage und beleiben dann auch "am Ball" (wie treffend zur Zeit...) oder aber Sie rufen gleich die DRV an und Fragen. Dann erhalten Sie eine direkte Antwort und verhindern diesen Quatsch hier! Tschüß
Rosannaam 06.06.2008 | 10:14
@L: 1. sind die MEISTEN ärztlichen Gutachter (Sozialmediziner) bei uns in der Ärztlichen Dienststelle, haben KEINE EIGENE PRAXIS, sind NUR für die DRV tätig. Für Gutachten bei mehrfachärztlicher Untersuchung sind fast immer die gleichen von der DRV bestimmten Fachärzte zuständig, sofern dies erforderlich ist (nicht JEDER Facharzt untersucht als Gutachter im sozialmedizinischen Bereich, weil dort andere Kriterien wichtig sind), ODER es werden von den behandelnden Ärzten ausführliche Befundberichte erhoben, die dann zur Leistungsbeurteilung herangezogen werden. 2. Die Gutachter stellen das Leistungsvermögen fest, die Mitarbeiter der VERWALTUNG (!) erteilen den Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid. MfG Rosanna.
Ottoam 06.06.2008 | 08:23
Erst einmal einen Dank für die rege Beteidigung und der vielen unterschiedlichen Meinungen und aussagen! In einigen Beiträgen ist doch offenlichtlich einiges an unsachlichkeit,nichtnutz und ncht gönnen zu entnehmen,aus welchen Gründen und Intressen auch immer diese herrührt. Meine Frage bezog sich auch nicht auf mich persönlich, sondern war auf meine Schwester gemünzt.Meine Schwester ist durch Mobbing am Arbeitsplatz,durch sogenannte Kolegen,unterstützt durch ihren Arbeitgeber, Psychisch schwer erkrankt. Sie leidet unter schweren Depressionen und angstzuständen. Hinzukommend liegen schwere orthopädische Erkrankungen der Wirbelsäule und des Gelenkapperates hinzu, durch MRT Aufnahmen belegbar.Sie war bisher schon zweimal in einer Reha/Kurmaßnahme, wo sie dann bei der Abschlussbesprechung, nicht durch einen FA sondern durch einen allgemein Mediziner ,der auch die Abschlussuntersung durchführte als Arbeitsfähig nach Hause entlassen wurde. (Was absolut ein Witz war) Sie wurde,wieder zu Hause angekommen auch sofort von ihrer behandelden Neurologin,arbeitsunfähig Krank geschrieben. meine Schwester stellte auf anraten ihrer Neurologin und des Orthopäden den Antrag auf Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente. Ich selbst schon Frührenter kann über den weiteren Verlauf ein Lied singen denn es wird jetzt ein Mathyrium aus Unterstellungen und Defermierungen auf sie einregnen. Den Ausspruch: Wes Brot ich ess,des Lied ich sing,kann ich aus eigener Erfahrung im gesamten Maß unterstützen. Neutralität und Objektivität sind für die masse dieser sogenannten Sachverständigen bzw Gutachter, Fremdworte. Das man hier in diesem Forum jemanden angreift, Wiel er einen Parahgrafen, den §200 Abs.2 SGB VII einbringt, finde ich um es milde auszudrücken,sehr unschön. Er hat zwar nichts mit der Rentenrecht der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun sondern mit dem Mitwirkungsrecht des Gutachtervorschlagsrechtes bei den Berufsgenossenschaften im zusammenhang mit Begutachtungen zur Verletztenrente wegen vorliegen einer Berufserkrankung oder eines Arbeitsunfalles. Man sollte es denjenigen Vernünftig rüberbringen als verbal auf ihn einzuschlagen. Aber aufgrund dieses § 200 Abs.2 SGB VII ,war meine Nachfrage begründet denn es kann/könnte ja der Fall sein dieses Recht auch im normalen Rentenversicherungsrecht wahrgenommen werden kann. Und zum Schluß meiner Ausführung noch eine Bemerkung! es will niemand seinen Hauseigenen Gutachter mit der Beauftragung einer Gutachtenerstellung beauftragen, natürlich dann im Sinne des Versicherten, sondern es besteht nur der Wunsch, wie oben schon erwähnt nach Objektivität Neutralietät und Unabhänigkeit. Bitte entschuldigt meine schlechte Rechtschreibung, ich selbst bin an Morbus Parkinson erkrankt und meine Konzentrations möglichkeiten sind sehr eingeschränkt, das Aufsetzen dieser Zeilen hat mir sehr viel Kraft gekostet. Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Happyam 06.06.2008 | 10:44
Hallo Otto, schön das Sie geantwortet haben, auch wenn es Ihnen sehr schwer gefallen ist. Aufgrund Ihrer Angaben kann ich Ihnen ausdrücklich empfehlen (da Sie selbst das Prozedere hinter sich haben) mit Ihrer Schwester gemeinsam zum von der DRV vorgeschlagenen GA zu gehen. Lassen Sie sich nicht rausschicken, sondern beharren Sie auf ein "Dabeisein" das kann nämlich enorme Auswirkungen haben. Grundsätzlich muss Ihre Schwester aber den vorgeschlagenen GA nehmen. Wenn Sie die Angaben, so wie Sie es oben beschrieben haben vielleicht nochmal der DRV mitteilen, dann könnte das sehr hilfreich sein. Gerade in Bezug auf ein Fachgutachten. Ich hoffe es wird alles gut und drücke Ihnen und Ihrer Schwester die Daumen für die Zukunft. LG Happy p.s. auch wenn es schwerfällt, versuchen Sie neutral und unvoreingenommen zu diesem GA-Termin zu gehen. Gehen Sie nicht gleich in die "Abwehrhaltung", dass kann die Dinge schon von vornherein in einer Katastrophe enden lassen.
Rosannaam 06.06.2008 | 10:33
Hallo Otto, schön, dass Sie sich nochmal gemeldet haben. Also grundsätzlich ist es so: wenn mehrere unterschiedliche Krankheiten vorliegen (z.B. auf orthopädischem, neurologischem, psychiartrischem Gebiet) und diese alle im Rentenantrag in der Anlage B geltend gemacht bzw. aufgeführt werden, findet IN DER REGEL die von mir oben erwähnte mehrfachärztliche Begutachtung statt und EIN Gutachter erstellt am Ende die Zusammenfassung und bestimmt das Leistungsvermögen. Wird bei der ärztlichen Begutachtung auf irgendeine Erkrankung nicht eingegangen oder wird z.B. bei der orthopädischen Begutachtung erwähnt, dass eine weitere Begutachtung NICHT stattfindet (z.B. psych. Gutachten), sollte man das sofort hinterfragen! Verstehen Sie, was ich meine? Es ist "normalerweise" für jeden Arzt verständlich, dass ein Orthopäde kein psych. Gutachten machen kann. Wenn also Ihre Schwester zur Begutachtung einbestellt wird und SÄMTLICHE Leiden im Rentenantrag angegeben hat, sollte sie darauf bestehen, auch in all diesen Bereichen untersucht zu werden! Dieses Recht hat sie nämlich. Und untersucht ein Gynokologe im orthopädischen Bereich, ist ganz klar was faul! Aber, bitte, das ist wirklich die Ausnahme! Und ein zulässiger Grund zur Beschwerde. Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein bißchen weiterhelfen. MfG Rosanna.
Laraam 06.06.2008 | 10:39
Hallo Otto, da ich mit meiner schweren chronischen Erkrankung im Entlassungsbericht meines Reha-Arztes im Februar 2006 als Lügnerin dargestellt wurde, die ihre Krankheitssymptome bewusst übertreibt, vollschichtig einsetzbar auf dem allg. Arbeitsmarkt, jedoch weiterhin arbeitsunfähig, hatte ich "große Not" mit meiner Antragstellung. Mein Neurologe und mein Hausarzt und meine Betriebsärztin bescheinigten mir mit Antragstellung u.a. dass eine Rente unumgänglich ist. Diese Rückendeckung war ein Segen. Auch war der Gutachter, der über meine Rentenantragstellung zu entscheiden hatte, noch, bzw. überwiegend in eigener Praxis tätig und mit meinem Krankheitsbild umfassend vertraut. Weitere Informationen über die Umsetzung des SGB erhalten Sie auch hier: http://www.sgb-ix-umsetzen.de/suche.php http://www.rentenburo.de/index0.html Zur Frage Begleitperson bei Begutachtung: Das Landesozialgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Beschluss vom 23. Februar 2006 festgestellt, dass der generelle Ausschluss eines Rechtsanwaltes von Untersuchung eines Klägers durch ein vom Gericht bestellten ärztlichen Sachverständigen mit den Grundsätzen der Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme und des fairen Verfahrens unvereinbar ist, wenn der Kläger die Anwesenheit seines Anwalts oder einer anderen Vertrauensperson wünscht. Sollte insoweit der Sachverständige ausführen, dass er nun nicht in der Lage sei, das Gutachten zu erstellen, da es an der notwendigen Vertrauensbasis fehle, so spricht dies eher dafür, den Sachverständigen wegen mangelnder Objektivität vom Verfahren auszuschließen (Az.: L 4 B 33/06 SB) aus dem Text: Der Grundsatz des Anspruchs auf ein faires Verfahren verpflichtet den Richter, wie den Sachverständigen, vielmehr zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (vgl. BSG, Beschluss vom 9. April 2003, Az.: B 5 RJ 140/02 B). Deshalb dürfte ein genereller Ausschluss von Vertrauenspersonen des zu Untersuchenden, seien es der Ehepartner oder auch der Anwalt, weder dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit noch gar dem des fairen Verfahrens entsprechen. Denn angesichts der tief in die Persönlichkeit und Menschenwürde des zu Untersuchenden eingreifende Beweisaufnahme durch einen ärztlichen Sachverständigen kann -selbst aus unsachlichen Gründen- seine Begleitung durch eine Vertrauensperson bei der Untersuchung gerechtfertigt sein. Dann mag zwar der Sachverständige die Untersuchung ablehnen, wenn er hierfür sachliche Argumente hat. Wenn er sie aber nicht durchführen will, weil in Anwesenheit einer Vertrauensperson des zu Untersuchenden nicht das "notwendige Vertrauensverhältnis" hergestellt werden könne und eine "ordnungsgemäße Begutachtung" so nicht möglich sei, wie der vom Sozialgericht bestellte Sachverständige ohne weitere überzeugende sachliche Begründung in den Telefaxen vom 01.12.2005 mitgeteilt hat, dürfte das Misstrauens des zu Untersuchenden in die Objektivität des Sachverständigen nachvollziehbar und der Sachverständige damit ausgeschlossen sein. Alles Gute für Sie und Ihre Schwägerin Lara
Lam 06.06.2008 | 11:34
Das Wichtigste habe ich vergessen. Bereits im Vorfeld die Untersützung eines Fachanwaltes suchen. Der VKD-Berater war in meinem Falle nicht kompetent. So hatte ich meinem Em-Rentenantrag 18-Seiten beigelegt (hat eine Angehörige für mich geschrieben) in dem ich u.a. ausführlich meine Einschränkungen im beruflichen sozialen und persönlichen Bereicht, die Entwicklung meiner Erkrankung und die wissenschalftl. Erkenntnisse zu diesem doch relativ selten und oft fehlgedeuteten Krankheitsbild. Ich höre schon die "üblichen Verdächtigen" toben. Diese Anlage zur Rentenstellung habe ich meinem FA zur Durchsicht vorgelegt. Für weitere Fragen war er immer ansprechbar. (Auf Grund der Entfernung ausschl. per Fax, Mail und Telefon) Vorab habe ich einen Betrag von ca. 250,00 Euro bezahlt. Alles Gute für Sie und Ihre Schwester L
Rosannaam 06.06.2008 | 11:50
Hallo L, klar, erst mal viel Geld ausgeben, wenn man den Rentenantrag stellt!! Mit Ihren Aussagen, die sicherlich NICHT verallgemeinert werden können, verunsichern Sie den User Otto mehr, als dass Sie ihm helfen. In der Regel (es gibt wirklich sehr wenige Ausnahmen!) hilft einem schon ein Sozialverband wie der VdK mit einem kleinen Unkostenbeitrag sehr gut weiter, WENN man unbedingt einen Rechtsbeistand haben will! @Otto: Ich empfehle Ihnen, die ganze Angelegenheit alleine mit Ihrer Schwester oder mit Hilfe eines Sozialverbandes in die Hand zu nehmen. Bei der DRV beißt niemand... :-)) Ich kann´s schon nicht mehr hören, wie von vorneherein die Menschen verunsichert werden, wenn sie "NUR" einen Rentenantrag stellen wollen! Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass manchmal wirklich alles schief läuft, aber man sollte nicht immer von sich auf andere schließen. Im übrigen, liebe(r) L, habe ich schon "Fachanwälte" für Sozialversicherungsrecht kennengelernt, die von "allem" Ahnung hatten, nur nicht vom Sozialversicherungsrecht. Das Mandat haben sie natürlich angenommen, es bringt ja Geld! Wenn man sich schon einen Anwalt nimmt, erwartet man mehr, als nur an die Hand genommen zu werden. Was haben Sie denn Ihren Anwalt gefragt, was nicht auch die DRV hätte - kostenlos - beantworten können? MfG Rosanna.
Rosannaam 06.06.2008 | 12:08
Wohlbemerkt, ich habe es im Moment von RentenANTRÄGEN, nicht von Widerspruchs- oder Klageverfahren. Dort ist mit Sicherheit ein Rechtsbeistand, welcher Art auch immer, hilfreich!
Laraam 06.06.2008 | 12:11
Liebe Rosanne, meine erste Frage galt der Begleitperson bei Begutachtung. Diese Bitte wurde mir zunächst telefonisch versagt, bzw. in Abhängigkeit des Gutdünken des Gutachters gestellt. Mein Anwalt gab mir wesentliche Hilfestellung in dieser Frage, aber auch in der Frage des Erhaltes meines Arbeitplatzes während des Bezuges der befristeten Em-Rente. Weitere Fragen und Antworte behalte ich "fürsorglich" für mich. P.S. Ich nehme Sie gerne in meine Liste der "üblichen Verdächtigen". Im Vorfeld hörte ich schon das "Toben", was Sie mir ja mit Ihrer Großschreibung bestätig haben. Alternativ könnten Sie mit mehr "Wohlwollen" die Fragen von Usern beantworten, die mitunter an unseren sozialen Systemen verzweifeln. FG Lara P.S. Humor ist, wenn man trotzdem lacht
Laraam 06.06.2008 | 12:18
Hallo, sollte ich Sie mit meinen Angaben verunsichern, wie mir Userin Rosanna zu bedenken gibt, bitte ich um Enschuldigung. Alternativ würde ich mich freuen, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben. FG Lara
Frank Morrisam 06.06.2008 | 13:12
Ich könnte jetzt den Usern dieses Forum hier, noch mindestens ca. 20 Beispiele ( die der Wahrheit entsprechen und von mir auch belegt werden können ! ) und die mich persönlich oder Mitpatienten betrafen oder auch noch aktuell betreffen ,niederschreiben. Nur noch 1 Beispiel zum Thema Gutachter Ablehnung möchte ich hier nennen ,damit man mal sieht was bei der RV alles so möglich ist und wo man sich fragt, was sind dort - teilweise ! - bloss für Leute beschätigt : Ein Mitpatient bekam eine gutachterliche " Einladung " der RV zu einem Arzt, der hier im Ort bekannt ist, für seine menschlich fragwürdigen Untersuchungsmethoden, für seine medizinische inkompetetenz und vor allem für seine überaus positive Leistungsbeurteilung von schwerst Erkrankten und vor allem bei sozialmedizinischen Begutachtungen !. Von dem Schock des Kollegen als er den Bescheid bekam, gerade zu DIESEM Arzt zu müssen ( jeder andere wäre ihm recht gewesen ! ) will ich hier gar nicht reden - ( er musste in unserer Klinik psychiatrisch notfallmässig danach behandelt werden) Er hat dann all seinen Restmut ein paar Tage später zusammengenommen und bei der RV angerufen und dem Sachbearbeiter einfach folgendes gesagt : " Da ist aber wohl ein Fehler passiert, das ich zu dem Dr. xxx zur Begutachtung muß, den bei dem von Ihnen benannten Gutachter bin ich doch schon mal in Behandlung gewesen ( was natürlich nicht der Wahrheit entsprach - eine Notlüge quasi ! ) Darauf sagte der Sachbearbeite der RV gleich am telefon : Oh. gut das Sie das sagen, dann suche ich sofort einen anderen Gutachter raus und sie bekommen Bescheid ( nach 2 Tagen hatte er den Namen des neuen Gutachters ) Und bitte schreiben sie nichts mehr. sonst bekomme ICH Ärger da ich Ihnen einen Arzt benannt habe, bei dem Sie schon mal waren.... " Ja , liebe Freunde was sagt uns das ?? Also so einfach kann es sein einen anderen Gutachter zu bekommen. Man sagt einfach da war ich schon mal, niemand seitens der RV prüft das ( obwohl ja alle behandelnden Ärzte im Antrag angegeben werden ) und schwups hat man einen neuen Gutachter und damit zumindest die Chance das dieserneutraler beurteilt. Und wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, aber scheinbar seitens der RV überhaupt nicht ansatzweise verstanden wird oder besser gesagt verstanden werden will : NEUTRALITÄT UNVOREINGENOMMENHEIT MEDIZINISCHE FACHKENNTNISSE MENSCHENWÜRDIGE BEHANDLUNG Das ist alles. mehr wird nicht gefordert. Es wird Zeit das dieser Begutachtungs " Sumpf " so möchte ich es einmal nennen, von einer externen, neutralen Stelle geprüft und hier gewisse " Seilschaften " trocken gelegt wird. So jedenfalls wie das Verfahren oder besser die Verschaukelung der Rentenantragsteller hier - TEILWEISE - bei diesen Begutachtungen vonstatten geht , ist in unserer Gesellschaft eine Schande und wiederspricht jeglicher Ethik und Moral. Schönen Wochenende.
Rosannaam 06.06.2008 | 13:19
Liebe Lara, Ihr Beitrag bestätigt mir wieder, dass es sich nicht gerade um den Regelfall handelt. Dass Sie so viele Schwierigkeiten hatten, bedauere ich wirklich. Aber ich habe schon öfters die Erfahrung (in der DRV) gemacht, dass die ärztl. Gutachter absolut nichts dagegen einzuwenden hatten, wenn bei der Untersuchung eine Begleitperson dabei war! Und die Frage des Erhaltens des Arbeitsplatzes bei einer befristeten Rente ist doch auch erst dann relevant, wenn eine solche gezahlt wird (werden soll), oder nicht? Wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt, ist ja absolut nichts dagegen einzuwenden, sich anderweitig kundig zu machen. In diesem Fall sogar am besten bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich weiß nicht, weshalb Sie mich jetzt in die Liste der "üblichen Verdächtigen" einchließen wollen. Was bedeutet dies? Ich rede (schreibe) aus der Praxis, und die umfaßt mehr als nur einen "Fall". Und ist im Prinzip völlig wertneutral. "Getobt" habe ich auch nicht, sondern mit einer Großschreibung wird lediglich etwas "hervorgehoben, deutlicher gemacht". Und nochmal: ich weiß auch, dass bei manchen VIELES schiefläuft! Aber deshalb nur alles pessimistisch zu sehen und so weiterzugeben, bringt rein gar nix. Die Frage des Users Otto habe ich so beantwortet, nämlich wie er sich verhalten sollte und dass er sich (bzw. seine Schwester) erstmal nicht so viele unnötige Gedanken machen soll, wenn der Rentenantrag gestellt wird. Ist das wohlwollend? Keine Ahnung. Auf jeden Fall ehrlich gemeint. Einen schönen Tag noch, vG Rosanna.
Frank Morrisam 06.06.2008 | 13:42
und wenn ich hier lese, das wenn mehrere Erkrankungen bestehen , für jedes Fachgebiet einzelne Gutachten von der RV in Auftrag gegeben werden ( was auch soweit o.k. ist und bei mir auch der Fall war ) und diese dann zusammen vom Sozialmediziner im Hause der RV abschließend beurteilt werden, dann kann ich in MEINEM Fall ganz klipp und klar sagen, das schon ein Medizinstudent im 1. Semester eine fachmedizinisch bessere Beurteilung / Bewertung dieser Gutachten abgegeben hätte, als der für mich zuständige Sozialmediziner im Hause der RV. Die einzelnen Gutachten bei mir, waren ( aus den bekannten Gründen) von der Ärzten seeeehr vorsichtig ( aber doch eindeutig positiv für mich formuliert ), nur hat hat der Herr Sozialmediziner der RV dies entweder fachlich nicht einschätzen können ( was nicht gerade für seine ärztliche Kompetenz sprechen würde ! ) oder was ich mehr glaube , das er es nicht positiv einschätzen w o l l t e. Dies alles wäre im Klageverfahren ( was gottlob nicht mehr notwendig wurde )meinerseits bzw. durch meinen Anwalt zur Sprache gekommen und dieser Herr wäre dort hinzitiert worden um dem Richter und meinem Anwalt auf gezielte Fragen eindeutige Antworten ( die er nicht gehabt hätte... ) zu geben. Ich finde es auch ein Unding das der Name des speziell für mich zuständigen Sozialmediziners im Hause der RV quasi wie ein Geheimnis gehütet wird und mir bis heute nicht bekannt gemacht wurde. Nur vor dem SG wären dann Ross und Reiter namentlich benannt worden.
Realistam 06.06.2008 | 14:20
Aber werte "Lara", Ihre "kritischen Patientenmeinungen" stören mich doch nicht im Geringsten! Sie übertreiben allerdings etwas mit Ihren wortgetreuen Gesetzes- und Brief-Zitaten. (Ihren etwas weiter oben zitierten Brief hätte ich allerdings mit "hochachtungsvoll" geschlossen, anstatt mit "mit freundlichen Grüßen". Das passte besser zu dem unfreundlichen Ausrufungszeichen hinter der Anrede!) Aber warum sollte man zu einem Behördenmitarbeiter, der einem (noch) gar nichts getan hat, freundlich sein?
Rosannaam 06.06.2008 | 16:25
@KSC, ich kann Ihnen in ALLEM nur zustimmen. :-)) >>aber wahrscheinlich bin ich nur zu blöd, oder zu obrigkeitsgläubig.<< Bestimmt nicht, aber das Gefühl habe ich so langsam auch... Wenn wir von der DRV aber aus unserer Erfahrung berichten (so wie Sie es schildern, ist es wirklich sehr häufig!), wird es umgekehrt meistens als Einzelfall abgetan. Ich halte es ganz einfach nicht für sonderlich seriös, fragende User mit solchen Einzelschicksalen (die es ja bestimmt auch gibt) vollzutexten. Ich habe auch schon sehr schlechte Erfahrungen mit Banken gemacht (schlechte Beratung, unverschämte Antworten etc.). Mir würde es aber niemals einfallen, die Mitarbeiter aller Banken über einen Kamm zu scheren. Ich schreibe es bestimmt zum 10. Mal: Solche Antworten sind eigentlich nicht hilfreich. Ein schönes WE und vG Rosanna.
KSCam 06.06.2008 | 14:53
wenn ich das alles lese, bin ich froh auf dem Land arbeiten zu dürfen, wo noch nicht alles überdreht ist und jeder jedem grundsätzlich nur Schlechtes unterstellt. Ich arbeite jetzt seit 25 Jahren in der Rentenberatung und habe wirklich noch nie erlebt, dass sich ein EM Rentenbewerber vor der Untersuchung per Internet über den "Arzt schlau gemacht hat" oder sogar per "Testbesuch" vorher als Patient sich bei diesem Arzt kundig gemacht hat, u.v.m. Ich wäre im Gegenteil froh, wenn meine Rentenantragssteller sich mit nur halb so viel Energie im Vorfeld des Rentenantrages zusammen mit ihren Ärzten mit der Frage auseinandersetzen würden, wegen welcher Erkrankungen sie welche Arbeiten noch machen können. Als Antwort auf die entsprechende Frage kommt vielfach ein einfaches "ich bin halt krank" oder "mir tut ja alles weh" und der Berater soll dann schauen das so gut wie möglich im Antrag unterzubringen. Aber wenn anderswo die Erfahrungen ganz anders sind, dann wirds wohl so sein. Ich kann das Problem, das hier in aller Breite behandelt wurde aus meiner täglichen Arbeitspraxis nicht als solches erkennen und denke, dass mal wieder ein Einzelfall hochgepuscht wird...aber wahrscheinlich bin ich nur zu blöd, oder zu obrigkeitsgläubig.
Sozialrechtleram 06.06.2008 | 15:58
Ihre Auskunft ist leider falsch. Die Träger der Rentenversicherung haben den Leistungsberechtigten nach § 14 SGB IX drei Gutachter in WEohnortnähe zu benennen.
Frank Morrisam 06.06.2008 | 17:10
@KSC Lieber KSC, wenn sie 25 Jahre als Rentenberater tätig sind und für sie dies alles Einzelfälle sind und Ihnen solche Dinge - angeblich - nicht bekannt sind, ann ich definitiv nur den Kopfschütteln und mein Rat , sehr vorsichtig bei diesen " Rentenberatern " " zu sein , fühle ich mich umso mehr in dieser Annahme jetzt durch Sie bestätigt. Sie scheinen wirklich " auf dem Lande " zu leben oder in einem " Wolkenkukkuksheim"...... Jedenfalls in der Realität leben und arbeiten sie sicher nicht ! Wahrscheinlich beraten Sie auch ausschließlich ihre Klientel b e i und v o r der ERST-Antragsstellung und begleiten ihre Mandanten bei Ablehnung , nicht weiter durch das gesamte Verfahren (Widerspruchs/Klageverfahren) bis zum - manchmal bitteren Ende - des Rentenverfahrens . Kann das sein ?? Wenn ja ist natürlich klar, das sie von alledem was hier nicht nur von mir , sondern von vielen vielen anderen fast täglich beschrieben wird, nichts wissen...oder wissen wollen. Sorry. Aber da sollten sie sich mal wirklich informieren, in welchem " System " sie eigentlich (mit-)arbeiten und davon auch noch profitieren !! Außerdem macht niemand " Probebesuche " bei einem Gutachter.Das ist doch völliger Quatsch und hat niemand hier auch nur ansatzweise behauptet. ( Lesen Sie bitte noch mal genau , was ich in meinem Beitrag dazu geschrieben habe ! ) Natürlich macht sich niemand ( ICH habe das auch nicht gemacht ! ) beim ERSTANTRAG auf EM-Rente sorgen bezüglich des eventuellen Gutachters. Ich wusste noch nicht mal das man zu einem Gutachter geladen werden kann.... Als ich meinen EM-Antrag gestellt habe ( bzw. mein Vater den für mich ausgefüllt hat , obwohl ich über 30 Jahre lang als Kaufmännischer Topmanager in einem weltweittätigem Unternehmen mit Milliarden Umsatz tätig war !!! ) war mir alles egal und ich hatte nur den einen Wunsch das es mir wieder besser gehen sollte. Viele Leute deren ERSTantrag abgelehnt werden , gehen doch gar nicht in den Widerspruch ( weil Sie gar nicht wissen wie das geht, weil sie kein Geld haben um einen Anwalt zu zahlen und vor allem weil sie es gesundheitlich gar nicht können und ANGST haben , so ein mehr als belastendes Widerspruchsverfahren ( mit neuen Untersuchungen ) überhaupt durchzustehen. Ich habe in den 5 Jahren meines Rentenverfahrens, so unglaubliche- vorher als unmöglich erachtete Dinge erlebt, von Mitpatienten gehört, von meinem behandelnden Ärzten erfahren bekommen, das sich mir noch heute die Haare sträuben... Aber ich sehe schon , ich habe in diesen 5 Jahren weit mehr selbst erlebt und von anderen Patienten/Ärzten/Anwälten us.w. gehört und gelernt , als Sie in ihren 25 Arbeitsjahren.. Ich kann Ihnen auch ganz klar sagen, das wenn ich v o r Antragstellung gewusst hätte, was alles noch auf mich zukommen würde ( Gotts sei Dank habe ich dies nicht mal sansatzweise geahnt), würde ich diese Zeilen heute nicht mehr schreiben. DAS hätte ich niemals durchgestanden und verkraftet. Wünsche Ihnen trotzdem ein schönes Wochenende.
Realistam 07.06.2008 | 12:02
Vielen Dank für Ihren sachlichen Beitrag, "zwilling"! Sie bestätigen damit, dass manche User, die Andere offensichtlich für zu dämlich halten einen zweizeiligen Brief aufzusetzen, um ein persönliches Anliegen vorzutragen, u.a. mit endlosen Gesetzeszitaten nur unnötig verunsichern als zu helfen! Ich hatte bisher auch NUR positive Erfahrungen mit sozialmedizinischen Gutachtern gemacht und kann über manche "Horrorbeiträge" in diesem Forum nur verständnislos den Kopf schütteln! Sie verweisen zutreffenderweise auf das Sprichwort: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück!" Mit einem freundlichen Telefonat erreicht man beispielsweise meistens genauso viel, wie mit einem unpersönlich formuliertem Brief. Man muss nicht immer gleich "mit Kanonen auf Spatzen schießen"! Ich wünsch Ihnen ein schönes Wochenende!
zwillingam 07.06.2008 | 09:09
Hallo, vorab, mein Rentenantragsverfahren läuft dzt. noch. Ich mußte auch zu einem Gutachter (niedergelassener Arzt). Nach all den Horrorgeschichten, die ich hier gelesen hatte, brach zunächst Panik bei mir aus. Nach einigen Tagen habe ich mir dann gesagt, Du gehst dort hin, völlig unvoreingenommen, gibst Dich wie Du bist, und schilderst einfach in aller Ruhe Deine Probleme, unterlegt durch entspr. Aufzeichnungen usw. Von dem Termin (ich hatte sowas noch nie gemacht) war ich angenehm überrascht. Das Ganze verlief in einer angehnehmen, sachlichen Atmosphäre. Vom Gefühl her glaube ich einfach, daß Viele mit einer falschen Einstellung von vornherein an die Sache herangehen, da sie eben viel Negatives im Vorfeld gehört haben. Mit dieser Einstellung vorbelastet, kann m.E. kein gutes Ergebnis herauskommen. Es heißt nicht umsonst: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück. Vollgeladen mit Aggressionen kommt man glaube ich nicht zum Ziel. Übrigens, wie mein Rentenantrag verbeschieden wird, werde ich sehen, jedenfalls wir der Gutachtertermin aus meiner Sicht korrekt. Grüße
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