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Gutachter-Shopping?

von Lothar14.03.2010 | 20:43
1114 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie verhält es sich, wenn ein Widerspruchsverfahren sich in die Länge zieht (hier: über 8 Monate bisher) und trotz zweimaliger (positiv f.d. Rentenantragsteller ausfallender Begutachtung) keine Entscheidung gefallen ist. Muss man damit rechnen, dass weitere gutachterliche Untersuchungen folgen? Habe mal gehört, dass Gutachten, die älter als 6 Monate sind, hinfällig werden.(?)

2 Antworten

Peteram 15.03.2010 | 11:48
Der med. Dienst der RV braucht sich bei seiner Entscheidung ob eine EM-Rente zuerkannt werden kann, nicht an die Gutachten halten. Die Gutachten und deren Ergebnis hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit sind lediglich als Empfehlung zu verstehen und keinesfalls für die RV in irgendeiner Form bindend. Die endgültige Entscheidung trifft der med. Dienstes immer anhand aller vorliegenden ärztlichen Unterlagen und nicht nur alleine aufgrund des oder der Gutachten. Weitere Gutachten wären grundsätzlich zwar möglich, in ihrem Falle aber schon sehr unwahrscheinlich, sodass eine Entscheidung in ihrem Widerspruchsverfahren jetzt wohl unmittelbar bevorstehen dürfte. Rufen Sie doch einfach mal ihren Rentenversicherungsträger an und fragen Sie nach dem Stand der Dinge und wann jetzt mit einem Bescheid zu rechnen wäre ! Das ein Gutachten nach 6 Monaten ungültig wird, ist nicht richtig. Ein Gutachten behält grundsätzlich immer seine Gültigkeit, wird aber natürlich im Laufe der Zeit zwangsläufig durch die aktuelle gesundheitliche Entwicklung überholt. Insofern ist immer das neueste Gutachten auch das aktuellere und damit das wichtigste und aussagekräftigste. 8 Monate Dauer ist übrigens für eine Widerspruchsverfahren noch kein völlig unnormaler Zeitraum.
-_-am 15.03.2010 | 23:31
Welchen Zeitraum zur Erstellung eines Gutachtens einschließlich eventueller körperlicher Untersuchung billigen Sie einem Arzt oder gar mehreren Ärzten wohl zu? Welchen Zeitraum billigen Sie einem medizinischen Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung zu, diese Gutachten zu lesen, auszuwerten, ggf. Rückfrage zu halten und eine eigene Stellungnahme für die Verwaltung abzugeben? Welchen Zeitraum billigen Sie einem juristischen Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung zu, diese Stellungsnahme zu lesen, auszuwerten und dazu eine juristische Stellungnahme bzw. Vorlage für die Entscheidung im Widerspruchsverfahren abzugeben? Übrigens: Die Sachverständigen haben da außer Ihrer Akte noch so einige, der Widerspruchsausschuss berät nur sporadisch und die Postlaufzeiten, Aktenumlaufzeiten, etc. sind ebenfalls zu berücksichtigen. Woher haben Sie Ihre Erkenntnis, dass sich das Verfahren "hinzieht" und Gutachten "hinfällig" werden? Soll die Deutsche Rentenversicherung Sie alle 6 Monate wieder begutachten lassen, weil das "Verfallsdatum" erreicht ist oder wie stellen Sie sich das vor? Ja, es könnte sein, dass die vorangegangene Begutachtung nicht die letzte war. Doch wie soll das hier im Forum jemand wissen, der den Vorgang gar nicht kennen kann. Was soll denn bitte "Gutachter-Shopping" sein (Ihr Schlagwort zum Beitrag)?
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