Der sozialmedizinische Dienst Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers entscheidet über die erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit und benötigt dafür ein neurologisch/psychiatrisches Fachgutachten. Dieser unabhängige Begutachter hat ein neutrales Gutachten zu erstellen, das vom sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung ausgewertet wird. Die bei Ihrem Arzt bereits vorliegenden Unterlagen können im Gutachten zu einer umfassenderen Stellungnahme führen, da diese Unterlagen einem "fremden" Gutachter unter Umständen nicht vorliegen. Ein Vor- oder Nachteil kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Der Gutachter selbst könnte die Erstellung des Gutachtens wegen Befangenheit ablehnen.