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Gutachter und Patient

von Tanja30.10.2008 | 09:22
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo!! Ich habe Teilerwerbsminderungsrente beantragt. Nun habe ich Nachricht von der DRV bekommen, dass mich Dr. XY aus "Musterhausen" mich zu einem Gutachten einladen wird. DR. XY ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, ich war vor einigen Jahren bei ihm Patient. Selber war ich sehr zufrieden mit ihm und kam gut mit ihm klar. Da ihm meine Krankenunterlagen ja noch vor liegen, kommt jetzt die Frage: Ist diese Situation ein Vorteil für mich oder muß ich das Ganze mit Vorsicht genießen? Bin etwas verunsichert und freue mich über Anworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der sozialmedizinische Dienst Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers entscheidet über die erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit und benötigt dafür ein neurologisch/psychiatrisches Fachgutachten. Dieser unabhängige Begutachter hat ein neutrales Gutachten zu erstellen, das vom sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung ausgewertet wird. Die bei Ihrem Arzt bereits vorliegenden Unterlagen können im Gutachten zu einer umfassenderen Stellungnahme führen, da diese Unterlagen einem "fremden" Gutachter unter Umständen nicht vorliegen. Ein Vor- oder Nachteil kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Der Gutachter selbst könnte die Erstellung des Gutachtens wegen Befangenheit ablehnen.

24 Antworten

Gerdaam 30.10.2008 | 09:37
Der darf sie eigentlich nicht begutachten.
Jasonam 30.10.2008 | 10:04
Hallo Tanja Vorsicht !!! den gutachter ablehnen! er vertritt die meinung der drv! er wird schliesslich von der drv bezahlt.
Rosannaam 30.10.2008 | 10:19
@Jason Da die Rente von der DRV gezahlt wird, ist es doch wohl völlig rechtens, dass ein Gutachter der DRV das Leistungsvermögen überprüft. Er vertritt nicht die Meinung der DRV (welche meinen Sie denn überhaupt?), sondern er entscheidet nach sozialmedizinischen Gesichtspunkten. Und diese sind nun einmal anders als die für die Krankenversicherung maßgebenden, bei denen es um ARBEITSUNFÄHIGKEIT geht. Also Ideen haben manche Leute... @Tanja Lassen Sie sich durch solche Sprüche nicht verunsichern! Gehen Sie zur anberaumten Untersuchung ohne Vorurteile, denn Sie haben nichts zu befürchten. Dass Sie ausgerechnet ein Arzt untersuchen soll, der Sie früher behandelt hat, ist zwar nicht die Norm, aber durchaus zulässig. Das Gutachten dieses Arztes wird dann aber von einem Arzt der DRV "überprüft" und das Leistungsvermögen wird von DIESEM DRV-Arzt festgestellt. MfG Rosanna.
Jasonam 30.10.2008 | 10:30
hallo Rosanna es ist doch bekannt - dessen brot ich esse , dessen meinung ich habe. das selbe lied ist doch auch von den versicherungen bekannt. auch der sozialmedizinische dienst ist auf keinen fall vorurteilsfrei !
Rosannaam 30.10.2008 | 10:43
Von WEM sollte Ihrer Meinung nach denn das Leistungsvermögen festgestellt werden? Vom Hausarzt, von einem völlig fremden Arzt, der den Patienten noch nie gesehen hat, oder von wem? Die Ärzte der DRV sind SPEZIELL auf Sozialmedizin geschult! Ich wiederhole mich: Eine ErwerbsMINDERUNG ist nicht mit einer ARBEITSUNFÄHIGKEIT oder SCHWERBEHINDERUNG gleichzusetzen. Deshalb braucht man für die Feststellung einer EM die DRV-Ärzte. Sicher gibt es auch da solche und solche. Es werden mit Sicherheit auch manchmal falsche Einschätzungen getroffen. Die aber auch teilweise behoben werden (z.B. im Widerspruchs- oder Klageverfahren). Wären ALLE Feststellungen richtig, gäbe es ja wohl keine Widerspruchs- und Klageverfahren, oder? Ich wehre mich nur dagegen, dass immer alles schlecht gemacht wird, was von der DRV kommt. Und zwar wehre ich mich PRIVAT, und nicht, weil ich von der DRV bezahlt werde. ;-)) >> es ist doch bekannt - dessen brot ich esse , dessen meinung ich habe. das selbe lied ist doch auch von den versicherungen bekannt. << Gegen diesen Spruch bin ich besonders allergisch. Haben Sie schon mal einen Autoverkäufer gesehen, der NICHT hinter seiner Automarke "stehen" muß, ob sie ihm gefällt oder nicht? Würde er seine eigene Meinung äußern, könnte er wohl seinen Hut nehmen. Wir Mitarbeiter der DRV, egal welche Tätigkeit wir ausüben, sind VERPFLICHTET, uns an Gesetze zu halten, sogar dann, wenn sie uns nicht gefallen!!! Punkt, basta....
Jasonam 30.10.2008 | 11:12
hallo rosanna die drv ist in keinem fall schlecht. das habe ich nie gesagt! aber eine freie meinung darf man haben. da ist es nichts mit - punkt basta. frau schröder ( kleiner schmunzler ). den vergleich mit dem autoverkäufer ist wohl nicht gut . ich sage noch einmal: zu diesem arzt würde ich nicht gehen!
Realistam 30.10.2008 | 11:42
Zu welchem Arzt würden SIE denn gehen? Ich selbst wurde zweimal von sozialmedizinischen Gutachtern der DRV, einmal von einem Gutachter des MdK und von mehreren sogenannten "unabhängigen" Ärzten untersucht. Die Ergebnisse waren immer die Gleichen. SÄMTLICHE Gutachten waren fair und nicht zu beanstanden. Natürlich ist es verständlich, dass jemand, dessen Rentenantrag abgelehnt wurde, weil er offensichtlich gar nicht soooo krank ist, wie er glaubt, anders über die Gutachter denkt! (Wie kommt es eigentlich, dass so viele EM-Renten bewilligt werden, wenn die DRV-Gutachter doch ALLE befangen sind?)
Corlettoam 30.10.2008 | 11:40
Das ein Sie mal behandelnder Arzt als Gutachter von der RV eingesetzt wird, ist doch zwar recht ungewöhnlich, ist mir aber auch von Mitpatienten schon berichtet worden. Wahrscheinlich haben Sie in ihrem Rentenantrag diesen Arzt nicht mit angegeben ( auch zu Recht ,da er Sie ja aktuell ja ncht mehr behandelt ) und darum wusste die RV schlicht und einfach nichts von diesem Arzt..... Wenn Sie mit dem Arzt seinerzeit gut klar gekommen sind ( wie Sie ja geschrieben haben ) , würde ich auf jeden Fall zu diesem Arzt auch gehen. Es ist eigentlich für Sie dann als Glücksfall zu betrachten, denn der Arzt wird sicherlich ihre alten Krankenunterlagen bei der Begutachtung zu Rate ziehen und das kann auf jeden Fall nur zu ihrem Vorteil sein.
Corlettoam 30.10.2008 | 11:54
Es ist doch klar, wer anders als ein von der RV beauftragter und dafür natürlich auch bezahlter Arzt sollte diese Begutachtungen durchführen ? Es handelt sich hier um ganz normale niedergelassene Fachärzte , zu denen man auch als normaler Patient wegen einer Erkrankung gehen kann. Gleichwohl ist Vorsicht und nicht zu " blauäugiges" herangehen an diesen Begutachtungstermin jedoch sehr wohl angebracht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das ich von 5 verschiedenen Ärzten begutachtet wurde und nur bei einem einzigen Arzt davon sowohl menschlich als auch medizinisch einwandfrei begutachtet wurde.
Jasonam 30.10.2008 | 12:56
hallo experte danke,danke.danke - ich bin gerade in meinem sessel gewachsen. besonders bei ihrem letzten satz !
Jasonam 30.10.2008 | 12:08
hallo realist ich sage nicht das drv gutachter befangen sind. um aber auszuschliesen das diess geschehen könnte kann nur ein arzt der den patienten nicht kennt eine objektive meinung abgeben. die drv müsste daher einen anderen arzt benennen! ich gehe davon aus das nicht ihr hausarzt sie begutachtet hat. sie schreiben von den vielen bewilligten em-renten. wie viele wurden denn abgelehnt? im welchem verhältnis stehen diese zu einander? ich möchte in keinem fall den eintrug erwecken recht zu bekommen. nur - der normale menschenverstand sagt mir das mich kein arzt richtig begutachten kann der mich kennt.
Knut Rassmussenam 30.10.2008 | 12:37
Gutachter kriegen bei ablehnenden Stellungnahmen die Hälfte des sonst zu zahlenden Rentenbetrages als Prämie, sonst nur 10 Euro. Die Rentenversicherung hat ohnehin alle Gelder in isländische Staatsanleiehn verzockt. BILD ist eine Fachzeitschrift. Die Welt ist eine Scheibe und ruht auf dem Rücken von 6 riesigen Elefanten, die wiederung auf einer Schildkröte stehen, die im Strom der Zeit schwimmt. Hoffentlich bemerkt jeder das künstlerische Stilmittel dieses Beitrages.
Jasonam 30.10.2008 | 12:49
das haben sie aber schön gesagt. genau auf den punkt. was sagen sie dazu - herr relist.
GÜLLEam 30.10.2008 | 13:09
HOSANNA ihre Kommentare sind KOTZIG und NERVIG! Bestimmt gehören sie zu den GLÜCKLICHEN die... GÜLLE
Realistam 30.10.2008 | 13:32
Na, das wundert mich aber, das ausgerechnet SIE Beifall klatschen! Haben Sie den Beitrag von @Knut Rassmussen überhaupt richtig verstanden? (Vermutlich nicht!)
Jasonam 30.10.2008 | 13:41
hallo realist ich denke schon das ich richtig verstanden habe! aber fragen wir doch mal den Rassmussen ob er es noch mal für jeden erklären kann . der es nicht richtig verstanden hat.
Realistinam 30.10.2008 | 15:19
Ich möchte an dieser Stelle doch lieber mal Dieter Nuhrs berühmtestes Zitat einbringen. Kluge Leute wissen, was ich meine. Daher ist diese Ironie äußerst praktisch, da Sie selbige nicht verstehen werden. Sie haben ja nicht mal Knut Rassmussens Beitrag richtig verstanden (über den ich ordentlich schmunzeln musste). Wer so blauäugig ist, zu meinen, dass ein Arzt, der einen kennt, ein "schlechteres" Gutachten erstellt, als ein Arzt, der einen nicht kennt, ist meiner Meinung nach keines Spottes würdig. Den hat er automatisch schon erworben. In diesem Sinne noch einen schönen Tag. (Wie wärs mal mit Gehirnjogging? Trainiert die logische Denkfähigkeit!)
Dickieam 30.10.2008 | 15:57
Erst mal: >> es ist doch bekannt - dessen brot ich esse , dessen meinung ich habe. das selbe lied ist doch auch von den versicherungen bekannt. << das stimmt keineswegs. Ich fand den begutachtenden Neurologen sehr fair und angenehm. Aber dazu eine andere Frage: Ich hatte den Eindruck, dass er von dem Teilgebiet sehr viel Ahnung hat. Deswegen (und auch, weil er ja noch alle meine Unterlagen haben müsste) wollte ich mich jetzt, ein halbes Jahr später, dort als Patient anmelden. Abgesehen von 4 Monaten Wartezeit auf einen Termin, hieß es aber, er dürfe mich mindestens ein Jahr nach der Begutachtung nicht als Patient annehmen. Wieso denn das? Wenn ereigene Patienten nicht begutachten dürfte, könnte ich es ja verstehen, so aber nicht.
Jasonam 30.10.2008 | 17:19
ich bin nach wie vor der meinung das ein arzt der mich nicht kennt der bessere gutachter ist . da er nicht voreingenommen ist und kein gefällligkeitsgutachten ausfertigt. mein hirn ist in ordnung ! und das ihre ?
Jasonam 30.10.2008 | 17:32
übrigens dieter nuhr und die anderen die nicht zu ertragen sind - da sind sie gut aufgehoben. eine schublade!
Rosannaam 31.10.2008 | 09:34
Hallo Dickie, weshalb Sie von diesem Arzt nicht behandelt werden dürfen, weiß ich nicht. Wenn er Sie überhaupt nicht behandeln dürfte, das könnte ich noch nachvollziehen. Weshalb er dies aber in einer Frist von 1 Jahr nicht darf, kann ich leider nicht nachvollziehen. Erfolgte die Begutachtung im Rahmen eines Rentenantrags, eines Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens? Bei letzterem könnte ich mir vorstellen, dass es damit zu tun hat, dass er Sie erst behandeln darf, wenn das Widerspruchs- oder Klageverfahren abgeschlossen ist. Denn ist dies nicht der Fall, wäre er bei einer erneuten gutachterlichen Äußerung oder Stellungnahme, auch vor Gericht, evtl. befangen. Falls er das GA für ein laufendes Rentenverfahren erstellt hat, könnten Sie dem Arzt evtl. mitteilen, wie darüber entschieden wurde (Rentenbewilligung, auf Dauer, auf Zeit?). Vielleicht läßt sich dann vor Ablauf eines Jahres etwas machen. Aber das sind reine Vermutungen von mir. Wenn es Sie so brennend interessiert, können Sie doch den Arzt nach dem Grund für die 1-jährige Wartefrist fragen. Dann wissen Sie es genau. Die Unterlagen wird er jedoch vermutlich nicht mehr haben. Denn da er Sie nicht behandelt, sondern nur das Gutachten für die DRV erstellt hat, gehen sämtliche Unterlagen an die DRV. MfG Rosanna.
Unbekanntam 30.10.2008 | 21:57
@Jason Sie argumentieren wie Politiker: Kritik von jeder Seite, aber selber keinen konstruktiven Lösungsansatz bieten! Übrigens, der Gutachter bekommt nur € 25. Glauben Sie mir, bis er das Gutachten hat von seiner Sprechstundenhilfe hat ausfüllen lassen, sind die € 25 längst verpufft ist. Es ist richtig, dass die DRV selbst entscheidet. Wie hätten Sie es denn am Liebsten. Das Ihr eigener Arzt entscheidet?
Dickieam 31.10.2008 | 19:13
Nun, dann werde ich nochmal fragen müssen, wie die Helferin darauf kommt. Es klang so, als sie das üblich. Kürzlich erzählte mir dazu ein Bekannter, dass es ihm bei einem anderen Facharzt mit der gleichen Begründung genauso erging, er musste deswegen notfallmäßig ins Krankenhaus. Begutachtet wurde wegen von der KK veranlassten Rehaantrag. Der Rehaantrag wurde abgelehnt, aber volle EM-Rente "auf Dauer" bewilligt. Widerspruch habe ich natürlich nicht eingelegt. Eine weitere Reha hätte ich zwar gut gefunden, aber wahrscheinlich ist mehr Ruhe im Moment tatsächlich wichtiger.
Realistam 01.11.2008 | 14:23
Es war ein weiser Entschluss, KEINEN Widerspruch einzulegen! Der Bezug einer vollen EM-Rente schließt nämlich eine gleichzeitige medizinische Reha-Maßnahme aus. Schließlich hat eine solche Maßnahme den Zweck, eine bestehende Erwerbsminderung ganz oder teilweise zu beheben oder dem Eintritt einer Erwerbsminderung vorzubeugen. Anders ausgedrückt: Ist die Reha-Maßnahme erfolgreich, entfällt der Rentenanspruch ganz oder teilweise!
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