Hallo Reiner,
reichen Sie Ihre Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger zur weiteren Prüfung durch den medizinischen Dienst ein.
@Jeck
den ganzen Absatz, beide Sätze, gelesen?
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Es gibt keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Gutachter.
Und er muß auch keine Papier annehmen.
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Wenn Sie das meinein. Ein Großteil der Gutachter sind Angestellte der einzelnen Rentenversicherungsträger. Gegen diese ist es durchaus möglich eine Beschwerde einzureichen.
MfG
Jonas
@Jeck
den ganzen Absatz, beide Sätze, gelesen?
Es gibt keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Gutachter.
Und er muß auch keine Papier annehmen.
Wenn Sie das meinein. Ein Großteil der Gutachter sind Angestellte der einzelnen Rentenversicherungsträger. Gegen diese ist es durchaus möglich eine Beschwerde einzureichen. MfG Jonas@Jeck den ganzen Absatz, beide Sätze, gelesen?Es gibt keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Gutachter. Und er muß auch keine Papier annehmen.
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