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Experten-Antwort

Gutachter verweigert Annahme von Papieren

von Reiner27.04.2013 | 10:16
2515 Ansichten
7 Antworten
der Gutachter hat die Annahme von meinen mitgebrachten Papieren verweigert. Gleichzeitig hat er als 1. Maßnahme die Bestätigung des Zeitraumes für die Begutachtung bestätigt. (1 Stunde). Was kann ich jetzt tun. Die Papiere sind doch wichtig für die Begutachtung. Ich habe doch auch ein Recht, dass er die Papiere annehmen muss. Wer kann mir einen Tipp geben? danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.04.2013 | 10:51

Hallo Reiner,

reichen Sie Ihre Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger zur weiteren Prüfung durch den medizinischen Dienst ein.

6 Antworten

Jonasam 27.04.2013 | 11:42
Reichen Sie die medizinischen Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Setzen Sie dazu ein Schreiben auf, dass der Gutachter sich geweigert hat, diese Papiere anzunehmen. Es steht Ihnen auch frei, in diesem Schreiben eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen der Gutachter einzureichen. Ob das allerdings hilfreich ist, bleibt fraglich. Da keiner hier die Unterlagen kennt und die wenigsten Mediziner sind, ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich, warum die Unterlagen nicht angenommen wurden. MfG Jonas
Knoblocham 28.04.2013 | 08:28
@Jeck den ganzen Absatz, beide Sätze, gelesen?
Jeckam 28.04.2013 | 14:04
Knobloch schrieb

@Jeck

den ganzen Absatz, beide Sätze, gelesen?

Es gibt keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Gutachter. Und er muß auch keine Papier annehmen.
Mao Cam 29.04.2013 | 10:24
Warum hat er die Annahme verweigert? Kannte er die evtl. schon, wenn es Untesuchungs- oder Krankenhausberichte waren? Oder was für "Papiere" waren das? Ohne nähere Angaben bleibt alles Spekulation.
Jonasam 02.05.2013 | 11:31
Jeck schrieb

Es gibt keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Gutachter.

Und er muß auch keine Papier annehmen.

@Jeck den ganzen Absatz, beide Sätze, gelesen?
Es gibt keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Gutachter. Und er muß auch keine Papier annehmen.
Wenn Sie das meinein. Ein Großteil der Gutachter sind Angestellte der einzelnen Rentenversicherungsträger. Gegen diese ist es durchaus möglich eine Beschwerde einzureichen. MfG Jonas
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