Hallo Susanne,
Sie geben an, dass Sie aufgrund einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes die volle Erwerbsminderungsrente beantragt haben; dies bedeutet ja auch im Umkehrschluss mindestens, dass sich ihr Krankheitsbild nicht verbessert hat, was wiederum nicht zu einem Rentenentzug führen würde.
Sicher haben Sie dies ja auch im Rentenantrag angegeben (Selbsteinschätzungsbogen, R0215).
Gehen Sie erstmal davon aus, dass der Gutachter das auch entsprechend beurteilen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung